Neues in der Kategorie Zuzahlungen

Nun ist es also soweit. Die ersten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Sie begrenzen sich dabei auf 8 € pro Mitglied und nehmen somit den maximal zulässigen Zusatzbeitrag, der eine Gehaltsprüfung jedes einzelnen Mitgliedes noch unnötig macht.

Dabei muss jedes zahlende Mitglied die 8 € direkt an die Krankenkasse zahlen. Der Arbeitgeber zahlt nichts. Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 (also Hartz4) müssen diese Beiträge ebenfalls selbst zahlen. Für die Empfänger von ALG2 gibt es noch die geringe Chance, dass der Zusatzbeitrag von de Arge übernommen wird. Er muss darlegen, warum ein Krankenkassenwechsel - zu einer Kasse, die keinen Zusatzbeitrag erhebt - für ihn eine unzumutbare Härte ist. Kann er dies belegen, übernimmt das Amt den Zusatzbeitrag.

Empfänger von Sozialhilfe sind von der Zuzahlung befreit. Hier wird der Zusatzbeitrag durch das Amt geleistet.

Durch Zufall bin ich auf folgende Website gestoßen: http://www.vorsorge-online.de - und bin begeistert.

Dort werden unterschiedliche Informationsblätter zur Verfügung gestellt und sind als pdf-Dateien auszudrucken. Die Themen reichen von unterschiedlichen Krankheiten (von "Allergie" bis "Zeckenbiss") über Behandlungsmethoden (z.B. "Warum und wann Antibiotika?"), bis hin zu (Vorsorge-/Labor)Untersuchungen ("Infoquelle Urin" oder "Blut -der ganz besondere Saft"). So kann sich Otto Normalverbraucher vorab schon einmal schlau machen, weiß z.B. bei einer Laboruntersuchung, welche Bedeutung die roten  Blutkörperchen haben, und wann eine Anämie vorliegt, was ein TSH-Test ist etc. etc. 

Des weiteren finden Sie zum einen Broschüren über die Vorsorgeuntersuchungen für Frau, Mann, Mutter und Kind (siehe hier: Infoblätter und Broschüren ), zum anderen einen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu den sogenannten IgEL-Leistungen. Gut finde ich hier vor allem, dass dem Leser sogenannte Richtgrößen genannt werden (z.B. "Zur Abklärung der Risikofaktoren des Herzinfarkts und des Schlaganfalls müssen Sie maximal 28,15 € bezahlen, für die Prostatauntersuchung maximal 44,72 €, für einen Nierencheck maximal 50,42 € und für einen Check auf zehn Grunderkrankungen maximal 101,71 €."; Quelle: Selbstzahlerleistungen ).

Mein Tipp: Anschauen lohnt sich - erst recht vor dem nächsten Checkup beim Arzt!

Zum Weiterlesen empfehlen sich auch folgende Beiträge unter der Kategorie "Vorsorge", u.a.:

Zur Erinnerung: Bei Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühr notwendig!!

Wie gehe ich am besten mit IGeL-Leistungen um?

 

 



 

Die Gemeinsame BKK Köln ist die erste Krankenkasse, die von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag einfordert.

Die Begründung lässt einem dann aber die Stirnrunzeln. Schuld ist nicht etwa die grundsätzliche wirtschaftliche Situation der Kasse. Die Mitgliedergemeinschaft übernimmt, laut Krankenkasse, damit Kosten von 14 Millionen Euro, die durch 2 Versicherte entstanden sind. Ob eine Krankenkasse unter diesen Umständen überhaupt wirtschaftlich und leistungsfähig ist, ist diskussionswürdig.

Wie sich dieser Fall verhält, läßt sich hier nachlesen. Hoffentlich macht es keine Schule, dass Krankenkasse ihre Zusatzbeiträge mit Ausnahmefällen begründen und diese auch noch öffentlich machen.

Immer wieder wird das vergessen, auch Arzthelferinnen denken da oft nicht daran, da vorher nachzuhaken: Wenn Sie zu einer gesetzlich verankerten Vorsorge-Untersuchung gehen, müssen Sie keine Praxisgebühr bezahlen!

Quelle: U.a. www.aerztezeitung.de

Sie studieren?

Studenten/-innen sind - ähnlich wie ein Arbeitnehmer im Beruf - an der Hochschule durch eine gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies bezieht sich u.a. auf Vorlesungen, Seminare, Studienveranstaltungen oder auch den Besuch von Bibliotheken oder dem Immatrikulationsamt.

Keinen Versicherungsschutz haben Sie in folgenden Fällen:
Unfälle während einer Studienarbeit oder in Lerngruppen zuhause sind nicht versichert - genauso wenig wie Schadensfälle auf einer privaten Studienfahrt. Des Weiteren besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Studenten/-innen ihren Weg zur Hochschule zwecks privater Belange (z.B. Einkauf im Supermarkt) unterbrechen.

Was tun im Ernstfall?
Bei einem Unfall sollten Sie daher so schnell wie möglich agieren, und diesen der Leitung Ihres Hauptfachbereichs melden. Darüber hinaus müssen Sie dem behandelnden Arzt gleich mitteilen, dass der Unfall mit einem Besuch der Hochschule zusammenhängt. Positiver Nebeneffekt: Dann entfällt die Praxisgebühr von EUR 10,-, so die Unfallkasse Nord in Kiel.

Quelle: Die Welt, dpa


Vielleicht haben Sie das auch schon erlebt. Sie sitzen beim Arzt, schildern Ihre Beschwerden, und haben plötzlich zwei Rezepte in der Hand: Ein Rosafarbenes und ein Grünes.

Mit dem rosafarbene Kassenrezept kennen Sie sich vermutlich aus:  
Das legen Sie in der Apotheke vor, bekommen dafür ein Medikament, der Apotheker behält das Rezept zwecks Abrechnung mit der Krankenkasse. Abhängig von Medikament und Packungsgröße fällt die Zuzahlung aus. Wenn Sie als chronisch Kranker die Zuzahlungskosten von der Krankenkasse erstattet bekommen, lassen Sie sich den Kassenbon geben und bewahren diesen auf.

Und wofür ist nun das grüne Rezept gedacht?
Ganz einfach: Auf diesem schreibt Ihr Arzt die Medikamente auf, die in der Regel nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können. Das heißt im Klartext: Diese sogenannten rezeptfreien Medikamente müssen die Patienten komplett selbst bezahlen.

Manche Menschen fragen nun natürlich zu Recht, warum das grüne Rezept überhaupt benötigt wird. Es würde ja eine mündliche Empfehlung oder ein "Wischzettel" ausreichen, der Patient geht zur Apotheke und kauft das genannte rezeptfreie Medikament. Fertig, aus, Papier gespart!

Manche Ärzte stellen jedoch das grüne Rezept bewusst aus, weil dieses

a) der Patient eine schriftliche Merkhilfe und Kaufempfehlung vorliegen hat,  
b) der Arzt einen Überblick über die Medikamenteneinnahme seines Patienten behält,
b) der Apotheker weiß, welches Arzneimittel er konkret nach ärztlicher Auffassung an den Patienten abgeben soll.  

Das Blaue Privatrezept kann der Privatpatient bei der Privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen.

Quelle: www.aerztezeitung.de

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Zum Thema "Rezepte" und "Zuzahlungen" sind bisher folgende Beiträge erschienen:

a) Wichtig für chronisch Kranke:Die Kasse erstattet grundsätzlich keine rezeptfreien Medikamente 
http://www.sozialblog.com/blog/2009/01/wichtig-fur-chronisch-kranke-d.html

b) Für insgesamt 298 weitere Medikamente entfällt ab sofort die Zuzahlung
http://www.sozialblog.com/blog/2009/01/fur-insgesamt-298-weitere-medi.html

c) Warum sind so viele Medikamente rezeptfrei? http://www.sozialblog.com/blog/2008/09/warum-sind-so-viele-medikament.html

d) Ab 1. April 2009 ist Paracetamol rezeptpflichtig
http://www.sozialblog.com/blog/2009/03/ab-1-april-2009-ist-paracetamo.html

Über "Notfallrezepte" und deren Abrechnung finden Sie wichtige Informationen unter:
a) Notfallrezepte
http://www.sozialblog.com/blog/2008/03/notfallrezepte.html

Wer weitere Informationen zu dem Thema "Chroniker-Richtlinie" (Erstattung der Zuzahlungen) haben möchte, finden diese u.a. hier:

a) Wer gilt eigentlich als Chronisch krank?
http://www.sozialblog.com/blog/2008/10/wer-gilt-eigentlich-als-chroni.html

 


 

Gestern war die Meldung kurz in der Tagesschau. Heute möchte ich die Geschichte hier etwas ausführlicher darstellen.

Hintergrund:
Ärzte haben u.a. ihre Patienten aufgefordert, für herkömmliche Kassenleistungen im Voraus zu bezahlen. Andere Patienten wiederum erzählten und schrieben, dass ihre Ärzte sie aufgrund der neuen Honorarsituation nicht mehr behandeln können.

Reaktion:
Bundesregierung, Kassen und KBV haben die Vertragsärzte gewarnt, aus Ärger über die Honorarreform von ihren Patienten vor einer Behandlung Geldleistungen zu fordern oder gar die Behandlung zu verweigern. Unter anderem erklärte die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, dass vertragswidrig handelnde Ärzte mit Geldbußen von bis zu 10 000 Euro und mit Anträgen auf Entzug der Kassenzulassung zu rechnen hätten.

Was können Sie tun:
Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt nicht über die Praxisgebühr oder die IGEL-Leistungen hinaus Geld von Ihnen verlangt (Stichwort: Behandlung auf Vorkasse). Auch darf er Ihre Behandlung nicht verweigern mit dem Argument, er würde zu wenig verdienen. Sollte dies doch geschehen, melden Sie dies bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Weitere Informationen
erhalten Sie hier:

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=532658

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=533038

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=533039



 



Ein interessanter Bericht über den Eppendorfer Dialog mit einer Schlußfolgerung, die zumindest mir als sehr schlüssig, wenn auch nicht angenehm, erscheint:

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=531415

In die Runde gefragt: "Wie oft werden Sie von Ihrem Arzt auf die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) angesprochen?"
 
Es gibt Ärzte, da wird Patient behandelt, und wenn IGeL in Betracht kommen, wird es kurz angesprochen... und dann gibt es Ärzte, die bewerben sehr offensiv ihre IGeL-Leistungen - durch Broschüren, Plakate und ähnliche Werbung. OK... Andere  schaffen es dann wiederum in einem 5-Minuten-Gespräch, drei unterschiedliche IGeL-Leistungen anzupreisen und wenden sich beleidigt ab, wenn Patient nicht bereit ist, diese in Anspruch zu nehmen. Und dann gibt es wiederum diejenigen, die ihre Praxishelferinnen vorschicken mit einem Schreiben oder einem Katalog und der Frage: "Was wollen Sie denn heute?"...

Sicherlich hat jede/r einmal ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich persönlich bin immer wieder erstaunt, wie extrem die IGel-Dichte vor allem bei Frauenärztinnen und bei Orthopäden ist, während mir bei meinem Allgemeinarzt und Internisten fast noch nie etwas negativ aufstieß - obwohl ich dort auch schon Leistungen in Anspruch nahm, die ich separat bezahlen musste (z.B. Atteste, Urlaubsimpfung).

Anstrengend finde ich es auf jeden Fall, wenn ich das Gefühl habe, nicht "Nein" sagen zu können zu angepriesenen IGeL-Leistungen... obwohl ich mir nicht sicher bin, ob diese sinnvoll sind oder nicht. Und da ich mir sicher bin, mit diesem Thema nicht allein zu sein, anbei ein paar Tipps zum Umgang mit den sogenannten IGeL-Leistungen:

a) IGeL sind nicht medizinisch notwendig. Nehmen Sie sich Zeit für eine Entscheidung, da kein Grund zur sofortigen medizinischen Behandlung besteht

(Bekanntes Beispiel:
Die Ultraschalluntersuchung beim Frauenarzt war früher Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung, und wird seit einiger Zeit als IGeL geführt! Bestehen keine Beschwerden, ist dies auch korrekt. Dann kann die Patientin entscheiden, ob sie diese Leistung bezahlen möchte oder nicht. Wenn es jedoch aufgrund von Beschwerden medizinisch notwendig ist, einen Ultraschall durchzuführen, dann ist dies kein IGel, auch wenn vorab dies von der Sprechstundenhelferin erläutert wurde. Haken Sie hier nach. Hier sind schon etliche Mißverständnisse und Streitigkeiten aufgetreten.)

b) Informieren Sie sich genau, ob eine Leistung sinnvoll ist und lassen Sie sich ausführlich über die Qualität der Methode, Kosten, Risiken und Nutzen, evtl. auch andere Möglichkeiten der Behandlung aufklären.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln, auch wenn manche Ärzte verärgert sind.  

c) Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder auch bei einer Patientenberatungsstelle, ob diese Leistung in Ihrem speziellen Fall sogar Kassenleistung ist
Z.B. fallen mir hier Behandlungsmethoden ein wie Akupunktur, Ernährungstherapie oder auch Vitamin B-Zufuhr oder eben gewisse Untersuchungen.

d) Vor der Durchführung einer IGeL muss ein schriftlicher Vertrag mit genauer Kostenaufstellung (nach Gebührenordnung für Ärzte) geschlossen werden.
Meistens werden hier gängig Vordrucke verwendet.Fragen Sie in der Praxis einfach nach.  

e) Für eine IGeL darf keine Praxisgebühr erhoben werden!

Quelle: U.a. UPD, VDK Dez. 2008/Jan 2009


Nach einem Bericht der Bild-Zeitung müssen Gesetzlich Krankenversicherte seit dem 1. Januar 2009 für 298 weitere Medikamente keine Zuzahlung mehr leisten. Unter anderem wurden in dem Artikel Arzneimittel gegen Bluthochdruck, Magenprobleme, hohe Cholesterinwerte und Diabetes genannt.  

Dadurch könnten die Patienten bis zu zehn Euro pro Packung sparen. Laut der Bild sei der Wegfall der Zuzahlungen zum Teil auf erhebliche Preissenkungen der Hersteller zurückzuführen. 

Anmerkung: Eventuell kann es dadurch aber auch vorkommen, dass Ihr Arzt Ihnen beim nächsten Besuch ein anderes Medikament verschreibt, das dieselben Inhaltsstoffe und dieselbe Wirkung beträgt - jedoch durch die Preisänderungen nun erheblich günstiger ist. Lassen Sie sich dadurch nicht beunruhigen, fragen Sie jedoch auch gründlich nach, wenn Sie sich unsicher fühlen.  

Bundesweit sind übrigens knapp 11 000 Präparate von der Zuzahlung befreit.

Sie wollen wissen, ob Ihr/e Medikament/e inzwischen befreit ist bzw. sind?  

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.


Quelle: U.a. Bild.de