Neues in der Kategorie Zahnbehandlung

Laut der Ärztezeitung müssen Gesetzlich Krankenversicherte bei ihrem Zahnersatz zusätzliche Kosten grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn diese aufgrund einer ärztlich nachgewiesen Allergie entstehen.

Nur in bestimmten Härtefällen (Anmerkung: Diese wurden leider nicht näher definiert) kommen die Krankenkassen für die anfallenden Mehrkosten auf (Anmerkung: Wer sich schon einmal mit Widerspruch etc. beschäftigt hat, weiß, wie lange es dauern kann, um als Härtefall anerkannt zu werden). Aber auch hier gibt es eine Einschränkung: Die Kassen übernehmen die Zusatzkosten bei Härtefällen nur dann, wenn darin keine Mehrkosten für Edelmetalllegierungen enthalten sind.

Siehe hierzu auch folgenden Beitrag:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=558609

Immer wieder wird das vergessen, auch Arzthelferinnen denken da oft nicht daran, da vorher nachzuhaken: Wenn Sie zu einer gesetzlich verankerten Vorsorge-Untersuchung gehen, müssen Sie keine Praxisgebühr bezahlen!

Quelle: U.a. www.aerztezeitung.de

Dies ist ein Thema, mit dem ich mich im letzten Jahr beschäftigen musste.

Hintergrund:
Eine Kiefer-OP steht bevor, normalerweise ambulant machbar bei örtlicher Betäubung, Dauer ca. zwei bis drei Stunden. Termin vereinbart, alles ok.

Dann Telefonanruf von meinem langjährigen Zahnarzt, der anscheinend mit Erschrecken meine Angaben zu weiteren Krankheiten und die Auflistung der aktuellen Medikation gelesen hatte: "Frau X., Sie benötigen eine Behandlung, die wir nicht bieten können. Vollnarkose, keine Risiken, am besten stationär. Ich gebe Ihre Akte weiter an einen Kollegen in der Uni-Klinik, wenn es ok ist".  Ich wollte zwar noch andere Stimmen hören, aber alle meine behandelnden Ärzte fanden dies mehr als richtig. Also: Vorbesprechung in der Uni-Klinik. Dort dann ganz klar: "Sie bleiben am besten noch die Nacht nach der OP hier."... Autsch...

Als ich nachhakte, wie dies mit der Krankenkasse sei, wurde mir erklärt, dass aufgrund meiner Grunderkrankungen dies kein Thema sein dürfe. Das Organisatorische würde das Krankenhaus übernehmen.

Grundsätzlich benötige ein Patient jedoch ein Attest bzw. eine Überweisung mit einer klaren Begründung von einem Hausarzt/Therapeuten, wenn die Kosten für die Vollnarkose bei einer "normalen Kiefern- oder Zahn-OP" von der Krankenkasse getragen werden sollen. Ohne Attest wird die Vollnarkose und alle dadurch enstehenden Kosten ansonsten privat abgerechnet.

Ganz wichtig für Leute mit einer Zahnarzt-Phobie: In dem Attest wird in der Regel dann eine psychische Störung attestiert, damit die Krankenkasse die Kosten für die Vollnarkose übernimmt. .

Eigentlich kein Problem... es sei denn, man möchte noch eine Private (Zusatz-)Kranken-, Berufunfähigkeits- oder Lebensversicherung beantragen. Dann kann schon so eine Aussage alles zunichte machen. Daher: Dran denken!



Barrierefreie Praxen

| | Kommentare (0)

"Wie komme ich in die Praxis mit meinem Rollstuhl?", "Sind dort Aufzüge, ist die Tür breit genug?", "Wie funktioniert die Untersuchung, werde ich unterstützt?"...

Alles Fragen, die sich Behinderte stellen müssen - und auf die viele Ärzte und Praxen eine abschlägige Antwort erteilen müssen.

Für viele Arztpraxen trifft der Begriff "barrierefrei" leider noch nicht zu. Und so ist der Zugang für Frauen und Männer zu Gesundheitsdiensten, oft schon ein Problem, das vor der Tür beginnt. So die Apothekenrundschau in der jüngsten Ausgabe 10/2008.

Die Suche nach geeigneten Praxen und Ärzten wird somit schon manchmal zu einer Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. 

Unterstützung bzw. Adressen  finden Betroffene u.a. bei den diversen Selbsthilfeverbänden. Diese verfügen meist über Listen von Praxen, die barrierefrei zu erreichen sind.
Aber auch der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. in Düsseldorf (www.bvkm.de) kann hier weiterhelfen.

Für Behinderte mit Kinderwunsch ist der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern in Löhne (www.behinderte-eltern.de) sicherlich ein guter Ansprechpartner.  

Und zum Schluss noch ein Lichtblick: In Frankfurt tut sich was. Seit zehn Jahren wird dort das Projekt "Frau sein mit Behinderung" bei pro familia gefördert. Ein barrierefreier Zugang, große Praxisräume und die Möglichkeit und Unterstützung, um sich auch als Behinderte gynäkologisch untersuchen zu können, ist vorhanden. Informationen hierzu gibt es direkt bei pro familia Ortsverband Frankfurt am Main e.V. (Internet: www.pro-familia.de/frankfurt-main bzw. Telefonnummer 069/90 74 47 44).

Quelle: Apothekenrundschau 10/2008.

 



 

Grundsätzlich gilt heute: Einmal jährlich übernimmt die Krankenkasse die Zahnsteinentfernung. Alles andere muss privat bezahlt werden, auch in Ausnahmefällen.

Grundsätzlich wird hier zwischen einfach Kontrollleistungen und Behandlungen unterschieden.

Das heißt:

a) Wenn nur eine zahnärztliche Kontrolle erfolgt (hierunter fallen dann sogar einmal jährlich Zahnsteinentfernung, Röntgenuntersuchungen etc.), dann müssen keine EUR 10,- bezahlt werden.

b) Wenn jedoch Behandlungsmaßnahmen notwendig sind (wie u.a. eine Füllung), muss die Praxisgebühr bezahlt werden.

Wichtig!
Für den Zahnarztbesuch gelten auch keine Überweisungen. D.h. unabhängig von einem zusätzlichen Hausarztbesuch wird die Praxisgebühr bei einer Zahnarztbehandlung fällig.

Zahnersatz

| | Kommentare (3)

Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten von Zahnersatz mit einem befundorientierten Festzuschuss. Der Zuschuss erhöht sich um 20%, wenn Sie regelmäßig Mundhygiene betrieben haben und sich während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung mindestens einmal im Kalenderjahr (zwischen 6 und 18 mindestens zweimal pro Jahr) beim Zahnarzt zur Kontrolle war. Wenn Sie in den letzten zehn Kalenderjahren bei Ihrem Zahnarzt zur Kontrolle waren, erhöht sich der Zuschuss um 30%.

Von Ihrem Zahnarzt wird ein Heil- und Kostenplan ausgestellt, mit dem er unter anderem einen Befund und die vorgesehene Versorgung dokumentiert. Anhand der Angaben auf dem Plan wird dann der Festzuschuss berechnet. Der Festzuschuss wird grundsätzlich vom Zahnarzt direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet (Ausnahme zum Beispiel das Kostenerstattungsverfahren),

Sollte es sich bei dem geplanten Zahnersatz um eine "andersartige Versorgung" (von der Regelversorgung anweichende höherwertige Versorgung zum Beispiel Verblendung im hinteren Bereich des Kiefers) handeln, werden Ihnen die Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Gegen Vorlage der Rechnung wird Ihnen je nach Krankenkasse erstattet.

Fragen Sie wegen Zahnimplantaten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.

Zahnersatz im Ausland kann die Krankenkasse begutachten lassen, ob er nach deutschen Standard erbracht wurde. Es kann also sein, dass schlechter Verarbeitung keine Kosten getragen werden. Es ist auch schon häufiger vorgekommen, dass sich deutsche Zahnärzte weigerten die Reparaturen von ausländischen Kronen oder Brücken durchzuführen.

Liegt der Beginn vor dem 18. Geburtstag ist es normalerweise kein Problem, sofern die entsprechende Punkte erfüllt sind. Je nach Schiefstand der Zähne werden unterschiedliche Punkte vergeben. Ab dem 19. Lebensjahr ist die kieferorthopädische Behandlung nicht unbedingt Kassenleistung. Der Eigenanteil beträgt 20% der Behandlungskosten, die nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse erstattet, werden bei der sie zu Beginn des Quartals versichert waren, in dem die Behandlung abgeschlossen wurde. Ihr Kieferorthopäde stellt Ihnen eine Bescheinigung, die sie zusammen mit den Eigenanteilsrechnungen bei ihrer Krankenkasse einreichen. Haben Sie gleichzeitig weitere Kinder unter 18 in Behandlung beträgt der Eigenanteil 10% für diese Kinder. Der Kassenanteil wird vom Vertragsarzt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Der Eigenanteil gilt nicht für das Erstellen von Röntgenbildern und konservierend-chirurgische Maßnahmen.

Achtung!! Der Trend bei Kieferorthopäden geht dazu Kostenerstattung zu wählen.

Die jährlichen Untersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit, wenn es sich lediglich, um die Kontrolle handelt. Sollte dabei eine Zahntasche gesäubert oder eine Füllung eingesetzt werden, muss die Praxisgebühr gezahlt werden. Diese Untersuchung wird ebenfalls im Rahmen der Bonusprogramme angerechnet.

Sonderregelung für Kinder und Jugendliche. Zwischen dem sechsten und achtzehnten Lebensjahr sind eine halbjährliche Kontrolluntersuchung vorgeschrieben, um eine Erhöhung des Zuschusses bei Zahnersatz zu erhöhen.

Inzwischen bezahlt die gesetzliche Zahnversicherung oft keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz. Und leider trifft es jeden früher oder später. Bei Zahn-Implantaten und Inlays kommen in der Regel hohe Kosten auf einen zu.

Daher ein Tipp: Um die Kosten im Rahmen zu halten, ist eine Zahnzusatz-Versicherung oder Zahnersatz-Versicherung sinnvoll für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nach Partnern, oder recherchieren Sie im Internet. Vergleichen lohnt sich!