Neues in der Kategorie Vorsorge

Durch Zufall bin ich auf folgende Website gestoßen: http://www.vorsorge-online.de - und bin begeistert.

Dort werden unterschiedliche Informationsblätter zur Verfügung gestellt und sind als pdf-Dateien auszudrucken. Die Themen reichen von unterschiedlichen Krankheiten (von "Allergie" bis "Zeckenbiss") über Behandlungsmethoden (z.B. "Warum und wann Antibiotika?"), bis hin zu (Vorsorge-/Labor)Untersuchungen ("Infoquelle Urin" oder "Blut -der ganz besondere Saft"). So kann sich Otto Normalverbraucher vorab schon einmal schlau machen, weiß z.B. bei einer Laboruntersuchung, welche Bedeutung die roten  Blutkörperchen haben, und wann eine Anämie vorliegt, was ein TSH-Test ist etc. etc. 

Des weiteren finden Sie zum einen Broschüren über die Vorsorgeuntersuchungen für Frau, Mann, Mutter und Kind (siehe hier: Infoblätter und Broschüren ), zum anderen einen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu den sogenannten IgEL-Leistungen. Gut finde ich hier vor allem, dass dem Leser sogenannte Richtgrößen genannt werden (z.B. "Zur Abklärung der Risikofaktoren des Herzinfarkts und des Schlaganfalls müssen Sie maximal 28,15 € bezahlen, für die Prostatauntersuchung maximal 44,72 €, für einen Nierencheck maximal 50,42 € und für einen Check auf zehn Grunderkrankungen maximal 101,71 €."; Quelle: Selbstzahlerleistungen ).

Mein Tipp: Anschauen lohnt sich - erst recht vor dem nächsten Checkup beim Arzt!

Zum Weiterlesen empfehlen sich auch folgende Beiträge unter der Kategorie "Vorsorge", u.a.:

Zur Erinnerung: Bei Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühr notwendig!!

Wie gehe ich am besten mit IGeL-Leistungen um?

 

 



 

Der Streit um die Kosten der Impfung spitzt sich zu: 
Einige Krankenkassen wollen die für Oktober geplanten Impfungen gegen die Schweinegrippe nicht bezahlen - ihrer Meinung nach sind diese Mittel nicht im Gesundheitsfond enthalten. Sollten sie doch dazu verpflichtet werden, müssten die Versicherten mit Zusatzbeiträgen rechnen.

Siehe hierzu auch folgende Quellen:

http://www.spiegel.de/video/video-1014069.html#sp.playlist=1014067,1014069,1014068,1014070&sp.starttab=1

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/schweinegrippe/?sid=560002

http://www.aerztezeitung.de/medizin/?sid=559898

http://www.aerztezeitung.de/medizin/?sid=559910

Die Regierung wiederum macht deutlich, dass sie von den Krankenkassen eine weitgehende Kostenübernahme erwartet - und weist die damit verbundene Ankündigung von Zusatzbeiträgen zurück.
Siehe hierzu auch: http://www.aerztezeitung.de/medizin/?sid=560194

Es bleibt spannend! Glücklicherweise bleibt noch etwas Zeit bis Oktober. In dieser können sich die Behörden und Politiker noch heftigst streiten - bitte aber mit Ergebnis! Denn letztlich wird es ja auch für die Krankenkassen noch teurer, wenn die Zahl der Erkrankungen in Deutschland in die Höhe steigt.




Immer wieder wird das vergessen, auch Arzthelferinnen denken da oft nicht daran, da vorher nachzuhaken: Wenn Sie zu einer gesetzlich verankerten Vorsorge-Untersuchung gehen, müssen Sie keine Praxisgebühr bezahlen!

Quelle: U.a. www.aerztezeitung.de

Die Bürger in Deutschland sollen ab 2010 steuerlich entlastet werden:
Demnächst ist es den Selbständigen und Arbeitnehmern dank des Bürgerentlastungsgesetz möglich, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge komplett von der Steuer abzusetzen.

Der Bundestag hat, wie auch in allen Nachrichtensendungen gemeldet, dieses Gesetz am letzten Freitag bereits gebilligt, mit der Zustimmung des Bundesrates wird gerechnet.

Eine Einschränkung gibt es: Die Beiträge sind insoweit absetzbar, soweit das Leistungsniveau dem der gesetzlichen Kranken- oder sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht. Die bedeutet im Umkehrschluss, dass Beiträge für Chefarztbehandlungen oder Einzelzimmer während stationärer Behandlungen steuerlich nicht geltend gemacht werden können.

Beiträge für mitversicherte Kinder sind für privat Versicherte jedoch absetzbar. Eingetragene Lebenspartner werden mit Ehegatten gleichgestellt. Zudem sollen auch andere Beiträge, die der Vorsorge dienen, wie bisher als Sonderausgaben absetzbar bleiben. Einbezogen sind hier z.B. Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Allerdings gibt es hier eine Deckelung: Bei Arbeitnehmern und Beihilfeberechtigten liegt diese bei 1900 EUR, bei Selbständigen bei 2800 Euro. D.h. wenn ein Arbeitnehmer mehr als 1900 EUR für seine herkömmliche Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt, kann er die über diesem Betrag liegenden sonstigen Aufwendungen nicht mehr absetzen. Wenn er weniger bezahlt, dann hat er noch "Luft".

Quelle: U.a. www.ärztezeitung.de

 

Wer sich für das Thema interessiert, sollte sich die aktuelle Ausgabe des Öko-Tests 6/2009 holen. In dieser werden Unfall- und Invaliditätsversicherungen für Kinder im Detail überprüft. Zudem werden wichtige Tipps gegeben, auf was man achten sollte bei einem Abschluss der Versicherung.

Quo Vadis Patient

| | Kommentare (1)
Ich möchte Euch heute mal ein Buch vorstellen, von dem ich gestern erfahren habe. Selbst habe ich es jedoch noch nicht gelesen.

Renate Hartwig beschreibt in Ihrem Buch "Der verkaufte Patient", den Weg, den unser Gesundheitssystems aufgrund ihrer Recherchen in den nächsten 20 Jahren gehen kann/wird. Dabei erörtert sie die derzeitigen Verhältnisse für Ärzte und Patienten durch einstige Gesundheitsreformen, die bestehenden Möglichkeiten eines Arztes durch die Pharmaindustrie zusätzliche Boni zu erhalten, bis hin zum Ziel der Auflösung der staatlichen Gesundheitsfürsorge und einer Ausdünnung der niedergelassenen Kassenärtze bis zur Überführung an multinationale Großkonzerne für die nicht privatabrechnende Ärzte als Angestellte arbeiten.

Wer sich für dieses Thema interessiert, und den vielleicht vorhandenen Hang zur Polemik hinnehmen kann, kann unter den folgenden Links mehr erfahren

Buch: Der verkaufte Patient
Über die Autorin
Zum Inhalt
Leseprobe

Grundsätzlich Nein.

Ein Versicherer darf weder vor noch nach Abschluss eines Versicherungsvertrages auf einen Gentest bestehen. Auch darf er bereits bestehende Ergebnisse genetischer Untersuchungen nicht von Ihnen verlangen oder verwenden! 

Eine Ausnahme gibt es jedoch:
Vor Abschluss eines Vertrags
- für eine Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Pflegerentenversicherung
- mit einer Versicherungssumme von mehr als 300 000 Euro oder einer Jahresrente von mehr als 30 000 EUR.

Weitere Infos unter: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=544927

Quelle: www.aerztezeitung.de

Grundsätzlich nur unter sehr engen Voraussetzungen, also ein bedingtes "Ja":

An manchen Arbeitsplätzen besteht sogar die Pflicht eines Arbeitgebers, durch einen Gentest gesundheitliche Risiken für einen Arbeitnehmer abzuklären: Und zwar an solchen Arbeitsplätzen, an denen ein Arbeitnehmer mit Fremdstoffen in Verbindung kommt, von denen bekannt ist, dass sie bei einer erblich bedingten Überempfindlichkeit des Arbeitnehmers zu einer gesundheitlichen Schädigung führen können.

Des Weiteren sollen bisherige Routineuntersuchungen auf freiwilliger Basis zum Schutz der Beschäftigten nach dem neuen Gesetz auch weiterhin möglich bleiben.

Weitere Infos unter: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=544927

Quelle: www.aerztezeitung.de

Auf dem Titel des neuen "Spiegels" ("Risiko Vorsorge: Mediziner zweifeln am Nutzen von Gesundheits-Checks") schon zu sehen:

Es geht um Vorsorge-Untersuchungen, deren Sinn und Unsinn, Erfolg und Misserfolg. Ich selbst fand den Artikel sehr interessant, aufklärend und sinnvoll. Nachdenklich machte er mich zusätzlich.

Denn immer öfter stellt sich mir die Frage: Ist die Gesetzliche Krankenkasse eher für Gesunde oder für Kranke gedacht? Vor allem denke ich darüber nach, wenn ich die Kataloge  mit all den Präventionsprogrammen anschaue, die ich teilweise doch eher als Privatvergnügen oder gar als die ureigenste Verantwortung eines jeden Einzelnen sehe (hier sehe ich z.B. Sport- oder Pilates-Kurse, Zuschüsse zu Fitness-Reisen). Darf in die Prävention, egal ob sinnvoll oder nicht, immer mehr Geld investiert werden, während Chronisch oderr Schwer Kranken notwendige Anträge abgelehnt werden?

Sollte hier nicht auch irgendwann getrennt werden, zwischen Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit (z.B. Früherkennung bei Kindern etc.) und wirklich purem Luxus einer Wohlstandsgesellschaft?

Muss die Prävention und ihre Sinnhaftig- bzw. Wirksamkeit nicht unter denselben Prüfstand gestellt werden wie die unterschiedlichen Behandlungsmethoden und Hilfsmittel?

Fragen über Fragen, auf die ich gern eine Antwort hätte. Interessant und notwendig fände ich auf jeden Fall, wenn sich aufgrund des neuen Spiegel-Artikels im Gesundheitssystem die eine oder andere Diskussion ergeben würde.

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Informationen über Vorsorge-Leistungen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie übrigens u.a. hier:

1. Check-up 35/Vorsorgeuntersuchung
http://www.sozialblog.com/blog/2008/02/check-up-35-vorsorgeuntersuchu.html

2. Krebsfrüherkennung
http://www.sozialblog.com/blog/2008/02/krebsfruherkennung.html

3. Mammographie
http://www.sozialblog.com/blog/2008/03/mammographie-1.html

4. Hautkrebssreening
http://www.sozialblog.com/blog/2008/03/hautkrebsscreening.html

5. Krankenkasse trägt Kosten für Vorsorge-Untersuchung: Keine Chance dem Hautkrebs
http://www.sozialblog.com/blog/2008/06/krankenkasse-tragt-kosten-fur.html

6. Wie gehe ich am besten mit IGeL-Leistungen um?
http://www.sozialblog.com/blog/2009/01/wie-gehe-ich-am-besten-mit-ige.html







In die Runde gefragt: "Wie oft werden Sie von Ihrem Arzt auf die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) angesprochen?"
 
Es gibt Ärzte, da wird Patient behandelt, und wenn IGeL in Betracht kommen, wird es kurz angesprochen... und dann gibt es Ärzte, die bewerben sehr offensiv ihre IGeL-Leistungen - durch Broschüren, Plakate und ähnliche Werbung. OK... Andere  schaffen es dann wiederum in einem 5-Minuten-Gespräch, drei unterschiedliche IGeL-Leistungen anzupreisen und wenden sich beleidigt ab, wenn Patient nicht bereit ist, diese in Anspruch zu nehmen. Und dann gibt es wiederum diejenigen, die ihre Praxishelferinnen vorschicken mit einem Schreiben oder einem Katalog und der Frage: "Was wollen Sie denn heute?"...

Sicherlich hat jede/r einmal ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich persönlich bin immer wieder erstaunt, wie extrem die IGel-Dichte vor allem bei Frauenärztinnen und bei Orthopäden ist, während mir bei meinem Allgemeinarzt und Internisten fast noch nie etwas negativ aufstieß - obwohl ich dort auch schon Leistungen in Anspruch nahm, die ich separat bezahlen musste (z.B. Atteste, Urlaubsimpfung).

Anstrengend finde ich es auf jeden Fall, wenn ich das Gefühl habe, nicht "Nein" sagen zu können zu angepriesenen IGeL-Leistungen... obwohl ich mir nicht sicher bin, ob diese sinnvoll sind oder nicht. Und da ich mir sicher bin, mit diesem Thema nicht allein zu sein, anbei ein paar Tipps zum Umgang mit den sogenannten IGeL-Leistungen:

a) IGeL sind nicht medizinisch notwendig. Nehmen Sie sich Zeit für eine Entscheidung, da kein Grund zur sofortigen medizinischen Behandlung besteht

(Bekanntes Beispiel:
Die Ultraschalluntersuchung beim Frauenarzt war früher Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung, und wird seit einiger Zeit als IGeL geführt! Bestehen keine Beschwerden, ist dies auch korrekt. Dann kann die Patientin entscheiden, ob sie diese Leistung bezahlen möchte oder nicht. Wenn es jedoch aufgrund von Beschwerden medizinisch notwendig ist, einen Ultraschall durchzuführen, dann ist dies kein IGel, auch wenn vorab dies von der Sprechstundenhelferin erläutert wurde. Haken Sie hier nach. Hier sind schon etliche Mißverständnisse und Streitigkeiten aufgetreten.)

b) Informieren Sie sich genau, ob eine Leistung sinnvoll ist und lassen Sie sich ausführlich über die Qualität der Methode, Kosten, Risiken und Nutzen, evtl. auch andere Möglichkeiten der Behandlung aufklären.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln, auch wenn manche Ärzte verärgert sind.  

c) Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder auch bei einer Patientenberatungsstelle, ob diese Leistung in Ihrem speziellen Fall sogar Kassenleistung ist
Z.B. fallen mir hier Behandlungsmethoden ein wie Akupunktur, Ernährungstherapie oder auch Vitamin B-Zufuhr oder eben gewisse Untersuchungen.

d) Vor der Durchführung einer IGeL muss ein schriftlicher Vertrag mit genauer Kostenaufstellung (nach Gebührenordnung für Ärzte) geschlossen werden.
Meistens werden hier gängig Vordrucke verwendet.Fragen Sie in der Praxis einfach nach.  

e) Für eine IGeL darf keine Praxisgebühr erhoben werden!

Quelle: U.a. UPD, VDK Dez. 2008/Jan 2009