Neues in der Kategorie Vorsorge

Ab sofort haben Versicherte bei der Techniker Krankenkasse (TK) den Anspruch auf drei zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen, zwei im Kinder- und eine im Jugendalter.

Zusätzlich zur U9 werden
- die U10 für Kinder im Alter zwischen sieben und acht und
- die U11 für Kinder im Alter zwischen neun und zehn Jahren
angeboten.

Zudem übernimmt die TK ab sofort die Kosten für eine weitere Jugend-Vorsorge-Untersuchung, die J2 im Alter zwischen 16 und 17 Jahren.

Quelle:
aerztezeitung: TK bietet erweiterte Kindervorsorge

Auf der Website des Infozentrums für Prävention und Früherkennung (IPF) finden Sie einen guten Überblick über alle Vorsorge-Untersuchungen, die von den  Gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden. Eine Übersicht über die entsprechenden Untersuchungen bietet das Infoblatt Vorsorge nach Plan. Es kann unter dem vorhergehenden link kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Des Weiteren finden Sie auf der Website www.vorsorge-online.de noch viele weitere wichtige Gesundheitstipps.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie u.a. hier, aber auch mit der Suchfunktion: Einfach "Vorsorge" eingeben; Sie finden entsprechende Artikel und Berichte.   

Informative Website zum Thema Früherkennung und Prävention

Zur Erinnerung: Bei Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühr notwendig!!

Check up 35 / Vorsorgeuntersuchung

Krankenkasse trägt Kosten für Vorsorge-Untersuchung: Keine Chance dem Hautkrebs

Durch Zufall bin ich auf folgende Website gestoßen: http://www.vorsorge-online.de - und bin begeistert.

Dort werden unterschiedliche Informationsblätter zur Verfügung gestellt und sind als pdf-Dateien auszudrucken. Die Themen reichen von unterschiedlichen Krankheiten (von "Allergie" bis "Zeckenbiss") über Behandlungsmethoden (z.B. "Warum und wann Antibiotika?"), bis hin zu (Vorsorge-/Labor)Untersuchungen ("Infoquelle Urin" oder "Blut -der ganz besondere Saft"). So kann sich Otto Normalverbraucher vorab schon einmal schlau machen, weiß z.B. bei einer Laboruntersuchung, welche Bedeutung die roten  Blutkörperchen haben, und wann eine Anämie vorliegt, was ein TSH-Test ist etc. etc. 

Des weiteren finden Sie zum einen Broschüren über die Vorsorgeuntersuchungen für Frau, Mann, Mutter und Kind (siehe hier: Infoblätter und Broschüren ), zum anderen einen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu den sogenannten IgEL-Leistungen. Gut finde ich hier vor allem, dass dem Leser sogenannte Richtgrößen genannt werden (z.B. "Zur Abklärung der Risikofaktoren des Herzinfarkts und des Schlaganfalls müssen Sie maximal 28,15 € bezahlen, für die Prostatauntersuchung maximal 44,72 €, für einen Nierencheck maximal 50,42 € und für einen Check auf zehn Grunderkrankungen maximal 101,71 €."; Quelle: Selbstzahlerleistungen ).

Mein Tipp: Anschauen lohnt sich - erst recht vor dem nächsten Checkup beim Arzt!

Zum Weiterlesen empfehlen sich auch folgende Beiträge unter der Kategorie "Vorsorge", u.a.:

Zur Erinnerung: Bei Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühr notwendig!!

Wie gehe ich am besten mit IGeL-Leistungen um?

 

 



 

Der Streit um die Kosten der Impfung spitzt sich zu: 
Einige Krankenkassen wollen die für Oktober geplanten Impfungen gegen die Schweinegrippe nicht bezahlen - ihrer Meinung nach sind diese Mittel nicht im Gesundheitsfond enthalten. Sollten sie doch dazu verpflichtet werden, müssten die Versicherten mit Zusatzbeiträgen rechnen.

Siehe hierzu auch folgende Quellen:

http://www.spiegel.de/video/video-1014069.html#sp.playlist=1014067,1014069,1014068,1014070&sp.starttab=1

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/schweinegrippe/?sid=560002

http://www.aerztezeitung.de/medizin/?sid=559898

http://www.aerztezeitung.de/medizin/?sid=559910

Die Regierung wiederum macht deutlich, dass sie von den Krankenkassen eine weitgehende Kostenübernahme erwartet - und weist die damit verbundene Ankündigung von Zusatzbeiträgen zurück.
Siehe hierzu auch: http://www.aerztezeitung.de/medizin/?sid=560194

Es bleibt spannend! Glücklicherweise bleibt noch etwas Zeit bis Oktober. In dieser können sich die Behörden und Politiker noch heftigst streiten - bitte aber mit Ergebnis! Denn letztlich wird es ja auch für die Krankenkassen noch teurer, wenn die Zahl der Erkrankungen in Deutschland in die Höhe steigt.




Immer wieder wird das vergessen, auch Arzthelferinnen denken da oft nicht daran, da vorher nachzuhaken: Wenn Sie zu einer gesetzlich verankerten Vorsorge-Untersuchung gehen, müssen Sie keine Praxisgebühr bezahlen!

Quelle: U.a. www.aerztezeitung.de

Die Bürger in Deutschland sollen ab 2010 steuerlich entlastet werden:
Demnächst ist es den Selbständigen und Arbeitnehmern dank des Bürgerentlastungsgesetz möglich, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge komplett von der Steuer abzusetzen.

Der Bundestag hat, wie auch in allen Nachrichtensendungen gemeldet, dieses Gesetz am letzten Freitag bereits gebilligt, mit der Zustimmung des Bundesrates wird gerechnet.

Eine Einschränkung gibt es: Die Beiträge sind insoweit absetzbar, soweit das Leistungsniveau dem der gesetzlichen Kranken- oder sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht. Die bedeutet im Umkehrschluss, dass Beiträge für Chefarztbehandlungen oder Einzelzimmer während stationärer Behandlungen steuerlich nicht geltend gemacht werden können.

Beiträge für mitversicherte Kinder sind für privat Versicherte jedoch absetzbar. Eingetragene Lebenspartner werden mit Ehegatten gleichgestellt. Zudem sollen auch andere Beiträge, die der Vorsorge dienen, wie bisher als Sonderausgaben absetzbar bleiben. Einbezogen sind hier z.B. Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Allerdings gibt es hier eine Deckelung: Bei Arbeitnehmern und Beihilfeberechtigten liegt diese bei 1900 EUR, bei Selbständigen bei 2800 Euro. D.h. wenn ein Arbeitnehmer mehr als 1900 EUR für seine herkömmliche Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt, kann er die über diesem Betrag liegenden sonstigen Aufwendungen nicht mehr absetzen. Wenn er weniger bezahlt, dann hat er noch "Luft".

Quelle: U.a. www.ärztezeitung.de

 

Wer sich für das Thema interessiert, sollte sich die aktuelle Ausgabe des Öko-Tests 6/2009 holen. In dieser werden Unfall- und Invaliditätsversicherungen für Kinder im Detail überprüft. Zudem werden wichtige Tipps gegeben, auf was man achten sollte bei einem Abschluss der Versicherung.

Quo Vadis Patient

| | Kommentare (1)
Ich möchte Euch heute mal ein Buch vorstellen, von dem ich gestern erfahren habe. Selbst habe ich es jedoch noch nicht gelesen.

Renate Hartwig beschreibt in Ihrem Buch "Der verkaufte Patient", den Weg, den unser Gesundheitssystems aufgrund ihrer Recherchen in den nächsten 20 Jahren gehen kann/wird. Dabei erörtert sie die derzeitigen Verhältnisse für Ärzte und Patienten durch einstige Gesundheitsreformen, die bestehenden Möglichkeiten eines Arztes durch die Pharmaindustrie zusätzliche Boni zu erhalten, bis hin zum Ziel der Auflösung der staatlichen Gesundheitsfürsorge und einer Ausdünnung der niedergelassenen Kassenärtze bis zur Überführung an multinationale Großkonzerne für die nicht privatabrechnende Ärzte als Angestellte arbeiten.

Wer sich für dieses Thema interessiert, und den vielleicht vorhandenen Hang zur Polemik hinnehmen kann, kann unter den folgenden Links mehr erfahren

Buch: Der verkaufte Patient
Über die Autorin
Zum Inhalt
Leseprobe

Grundsätzlich Nein.

Ein Versicherer darf weder vor noch nach Abschluss eines Versicherungsvertrages auf einen Gentest bestehen. Auch darf er bereits bestehende Ergebnisse genetischer Untersuchungen nicht von Ihnen verlangen oder verwenden! 

Eine Ausnahme gibt es jedoch:
Vor Abschluss eines Vertrags
- für eine Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Pflegerentenversicherung
- mit einer Versicherungssumme von mehr als 300 000 Euro oder einer Jahresrente von mehr als 30 000 EUR.

Weitere Infos unter: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=544927

Quelle: www.aerztezeitung.de

Grundsätzlich nur unter sehr engen Voraussetzungen, also ein bedingtes "Ja":

An manchen Arbeitsplätzen besteht sogar die Pflicht eines Arbeitgebers, durch einen Gentest gesundheitliche Risiken für einen Arbeitnehmer abzuklären: Und zwar an solchen Arbeitsplätzen, an denen ein Arbeitnehmer mit Fremdstoffen in Verbindung kommt, von denen bekannt ist, dass sie bei einer erblich bedingten Überempfindlichkeit des Arbeitnehmers zu einer gesundheitlichen Schädigung führen können.

Des Weiteren sollen bisherige Routineuntersuchungen auf freiwilliger Basis zum Schutz der Beschäftigten nach dem neuen Gesetz auch weiterhin möglich bleiben.

Weitere Infos unter: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=544927

Quelle: www.aerztezeitung.de