Neues in der Kategorie Schwangerschaft

Eine andere Art des Zusatzbeitrags verlangen Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) und die BKK für Heilberufe. Sie wollen demnächst von ihren Mitgliedern zusätzlich ein  Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens. Der Zusatzbeitrag soll maximal 37,50 Euro monatlich betragen.

Während die GBK bereits im letzten Sommer als erste Gesetzliche Krankenkasse überhaupt acht Euro Zusatzbeitrag einführte, ist es für die BKK für Heilberufe die erste Preiserhöhung. 

Beide Kassen geben jedoch ähnliche Erklärungen: Wir haben eine relativ hohe Morbidität und einen überdurchschnittlich teuren Leistungsfall", sagt Vorstandsvorsitzender Helmut Wasserfuhr der Aerztezeitung. Allein für ein Kind mit Hämophilie muss die mit rund 40 000 Versicherten vergleichsweise kleine Kasse für 2009 rund 2,8 Million Euro zahlen. Der für solche Fälle vorgesehen Morbi-RSA/Ausgleich reiche hier nicht aus (siehe zu dem Thema im Sozialblog auch folgenden Beitrag: Was heißt eigentlich "Morbidität"? ).

Auch die BKK für Heilberufe nennt die Schwächen des Morbi-RSA, wenn sie nach dem Grund für den aktuellen finanziellen Engpass gefragt wird. "Wir haben überdurchschnittlich viele junge Versicherte und überwiegend Frauen", so Sprecher Jürgen Körner gegenüber der Aerztezeitung. Und so schön es ist, Schwangerschaften und Geburten kosten die Kassen  viel Geld, werden aber im Morbi-RSA nicht abgebildet.

Vorgesehen ist, die Mitglieder in den nächsten Wochen schriftlich über ihren individuellen Zusatzbeitrag zu informieren.

Meine ganz persönliche Meinung?

Ich finde, die Gründe der beiden Krankenkassen klingen ziemlich plausibel, und der Umstieg auf die prozentuale Erhebung des Zusatzbeitrags ist eine gerechtere Lösung anstatt einen Pauschalbeitrag zu verlangen.

Falls Sie Mitglied der beiden Kassen sind, und aufgrund der Preiserhöhung wechseln wollen, finden Sie hier weitere Informationen:

Zusatzbeitrag: BKK Westfalen-Lippe - rückwirkend zum 01.01.10 zwölf Euro im Monat

Die Katze ist aus dem Sack: Beitragserhöhungen bei einigen Gesetzlichen Krankenkassen


Quelle: www.aerztezeitung.de

Durch Zufall bin ich auf folgende Website gestoßen: http://www.vorsorge-online.de - und bin begeistert.

Dort werden unterschiedliche Informationsblätter zur Verfügung gestellt und sind als pdf-Dateien auszudrucken. Die Themen reichen von unterschiedlichen Krankheiten (von "Allergie" bis "Zeckenbiss") über Behandlungsmethoden (z.B. "Warum und wann Antibiotika?"), bis hin zu (Vorsorge-/Labor)Untersuchungen ("Infoquelle Urin" oder "Blut -der ganz besondere Saft"). So kann sich Otto Normalverbraucher vorab schon einmal schlau machen, weiß z.B. bei einer Laboruntersuchung, welche Bedeutung die roten  Blutkörperchen haben, und wann eine Anämie vorliegt, was ein TSH-Test ist etc. etc. 

Des weiteren finden Sie zum einen Broschüren über die Vorsorgeuntersuchungen für Frau, Mann, Mutter und Kind (siehe hier: Infoblätter und Broschüren ), zum anderen einen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu den sogenannten IgEL-Leistungen. Gut finde ich hier vor allem, dass dem Leser sogenannte Richtgrößen genannt werden (z.B. "Zur Abklärung der Risikofaktoren des Herzinfarkts und des Schlaganfalls müssen Sie maximal 28,15 € bezahlen, für die Prostatauntersuchung maximal 44,72 €, für einen Nierencheck maximal 50,42 € und für einen Check auf zehn Grunderkrankungen maximal 101,71 €."; Quelle: Selbstzahlerleistungen ).

Mein Tipp: Anschauen lohnt sich - erst recht vor dem nächsten Checkup beim Arzt!

Zum Weiterlesen empfehlen sich auch folgende Beiträge unter der Kategorie "Vorsorge", u.a.:

Zur Erinnerung: Bei Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühr notwendig!!

Wie gehe ich am besten mit IGeL-Leistungen um?

 

 



 

Auf der Website www.embryotox.de bietet das Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie in Berlin wichtige Informationen zur Verträglichkeit der wichtigsten Medikamente und zur Behandlung von häufig vorkommenden Krankheiten in Schwangerschaft und Stillzeiten.

Fragen wie "Was tue ich als Schwangere, wenn ich aufgrund meiner chronischen Krankheit auf Medikamente angewiesen bin?", "Was passiert mit meinem Kind, wenn ich Medikamente einnahm zu Beginn der Schwangerschaft - weil ich nicht wusste, dass ich schwanger bin?", "Wie gehe ich mit meiner Krankheit um, wenn ich schwanger bin? Gibt es Alternativen zu meinen aktuellen Medikamenten?". 

Für Interessierte besteht die Möglichkeit, über eine Auswahlliste nach Medikamenten/Krankheitsbildern über Erfahrungen in der Schwangerschaft bis hin zu Alternativ-Empfehlungen für Schwangerschaft und Stillzeit getrennt zu suchen.
Die Angaben beruhen alle auf aktuellen wissenschaftlichen Daten, und stellen so eine tragfähige Basis dar.

Zudem können auch individuelle Anfragen gestellt werden.
Hierfür werden detaillierte Fragebögen zu folgenden Themen bereit gestellt: 
Schwangerschaft, Kinderwunsch, Zurückliegende Schwangerschaft und Stillzeit.

Der ausgefüllte Fragebogen kann dann zwecks Kontaktaufnahme online, per Fax oder per Brief an das Beratungszentrum geschickt werden. Alternativ bietet das Zentrum auch zu Werktagen in Telefon-Sprechzeiten an, Anfragen mündlich zu klären (die Zeiten finden Sie unter http://www.embryotox.de/pharmakovigilanzzentrum_embryona.html.)

Ein bundesweiter Vertrag zwischen Krankenkassen und Geburtshäusern erleichtert  werdenden Mütter, ihr Kind in der gemütlicheren Atmosphäre der Geburtshäuser auf die Welt zu bringen. Die qualitätszertifizierten Geburtshäuser Deutschlands erhalten nun die volle Kostenerstattung von den Gesetzlichen Krankenkassen (Achtung: Inzwischen gibt es rund 100 Geburtshäuser in Deutschland; nicht alle fallen in diesen Vertrag). Tipp: Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Wunschklinik nach.

Quelle: BKK Gesundheit privat 1.2009

Barrierefreie Praxen

| | Kommentare (0)

"Wie komme ich in die Praxis mit meinem Rollstuhl?", "Sind dort Aufzüge, ist die Tür breit genug?", "Wie funktioniert die Untersuchung, werde ich unterstützt?"...

Alles Fragen, die sich Behinderte stellen müssen - und auf die viele Ärzte und Praxen eine abschlägige Antwort erteilen müssen.

Für viele Arztpraxen trifft der Begriff "barrierefrei" leider noch nicht zu. Und so ist der Zugang für Frauen und Männer zu Gesundheitsdiensten, oft schon ein Problem, das vor der Tür beginnt. So die Apothekenrundschau in der jüngsten Ausgabe 10/2008.

Die Suche nach geeigneten Praxen und Ärzten wird somit schon manchmal zu einer Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. 

Unterstützung bzw. Adressen  finden Betroffene u.a. bei den diversen Selbsthilfeverbänden. Diese verfügen meist über Listen von Praxen, die barrierefrei zu erreichen sind.
Aber auch der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. in Düsseldorf (www.bvkm.de) kann hier weiterhelfen.

Für Behinderte mit Kinderwunsch ist der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern in Löhne (www.behinderte-eltern.de) sicherlich ein guter Ansprechpartner.  

Und zum Schluss noch ein Lichtblick: In Frankfurt tut sich was. Seit zehn Jahren wird dort das Projekt "Frau sein mit Behinderung" bei pro familia gefördert. Ein barrierefreier Zugang, große Praxisräume und die Möglichkeit und Unterstützung, um sich auch als Behinderte gynäkologisch untersuchen zu können, ist vorhanden. Informationen hierzu gibt es direkt bei pro familia Ortsverband Frankfurt am Main e.V. (Internet: www.pro-familia.de/frankfurt-main bzw. Telefonnummer 069/90 74 47 44).

Quelle: Apothekenrundschau 10/2008.

 



 

Urlaubsansprüche, die vor oder während der Elternzeit entstanden sind, müssen spätestens im Jahr nach dem Ende der Elternzeit genommen werden. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom Dezember 2007.

Dies gilt auch, wenn sofort wieder eine neue Elternzeit in Anspruch genommen wurde, da der Mitarbeiter keinen Anspruch darauf har, dass am Ende der zweiten Elternzeit der gesamt angefallene Resturlaub zusammengerechnet werde. Auch bestehe kein Ausgleichsanspruch, da der Urlaub ja quasi verfallen sei.

Quelle: VDK April 2008

Künstliche Befruchtung

| | Kommentare (1)

Wird von meiner Krankenkasse übernommen, wenn ich verheiratet bin. Meine Frau und ich müssen 25 Jahre alt sein. Ich darf höchsten 50 Jahre alt sein und meine Frau 40 Jahre alt sein.

Für unsere IVF-Behandlung hat die Krankenkasse 8 Versuche genehmigt. Wir müssen 50% der Kosten aus eigener Tasche zahlen. Die Ärztin sagte, dass bei der ICSI-Methode nur drei Versuche übernommen werden.