Hier eine kleine Auswahl von Online-Rechnern, die im Netz zur Verfügung stehen:Online-Rechner Kurzarbeitergeld für 2009 und 2010Online-Rechner KrankengeldOnline-Rechner zum ALG1Online-Rechner zum ALG2 / Hartz4Online-Rechner ElterngeldOnline-Rechner Hinzuverdienstgrenze in der Rente für die Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden.(Update vom 12.01.2010) mehr...
Neues in der Kategorie Kurzarbeitergeld
Wenn ein Arbeitnehmer durch Kurzarbeit unter 400 € oder unter 800 € Bruttomonatsverdienst rutscht, ändert sich eigentlich nicht so viel bezüglich der Sozialabgaben.Erhält ein Mitarbeiter aufgrund der Kurzarbeit weniger als 400 € monatlich, so kann er nicht als versicherungsfreies Arbeitsverhältnis geführt werden, wen er bei regulärer Arbeitszeit ohne Kurzarbeit versicherungspflichtig mehr...
Ab 2010 wird das Kurzarbeitergeld von 18 auf max. 24 Monate ausgedehnt.Damit kann erreicht werden, dass man drohende Entlassungen umgehen und gleichzeitig die Auszahlung von ALG1 reduzieren kann.Um die Kurzarbeit für den Arbeitgeber noch attraktiver zu machen, erhalten Unternehmen, die ab 2010 länger als 6 Monate Kurzarbeit anmelden, die Beiträge mehr...
Ja! Wenn Ihr Arbeitszeitkonto im Plus ist, dort also noch Stunden vorhanden sind, muss dieses erst ausgeschöpft werden, um Kurzarbeit zu vermeiden. mehr...
Dies ist abhängig von Ihrem Berufsabschluss, der betreffenden Maßnahme, deren Dauer und Kosten. Grundsätzlich müssen Arbeiter oder Angestellte, die Kurzarbeitsgeld bekommen, seit mehr als vier Jahren eine an- bzw. ungelernte Tätigkeit ausüben - dabei ist unerheblich, ob Sie bereits einen Berufabschluss haben. Die von Ihnen gewünschte Maßnahme wiederum sollte auf dem Arbeitsmarkt verwertbare mehr...
Leider nein! Ab dem Tag, an dem die Kündigung erfolgt ist, besteht kein Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld. Dabei ist egal, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis gekündigt hat. Gleiches gilt bei einem Aufhebungsvertrag. Begründung: Die Arbeitsagentur erstattet das Kurzarbeitergeld nur für Arbeitsplätze, die erhalten bleiben. Dies wäre bei einer Kündigung ja mehr...
Grundsätzlich Ja! Hier gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied: a) Wenn Sie den Nebenjob bereits vor der Kurzarbeit ausgeübt haben, wird der Nebenverdienst nicht auf Ihr Kurzarbeitergeld angerechnet. b) Wenn Sie nun jedoch den Nebenjob während der inkraft getretenen Kurzarbeit begonnen haben, und diesen auch letztlich in der Zeit Ihrer mehr...
Nein! Sie müssen sich hier um nichts kümmern, das macht alles Ihr Arbeitgeber. An Ihrem Beschäftigungsverhältnis ändert sich nichts. Das Kurzarbeitergeld wird Ihnen auch wie Ihr übliches Gehalt von Ihrem Arbeitgeber mit der Lohn- bzw. Gehaltsauszahlung ausgezahlt. Quelle: Hamburger Abendblatt, 03.02.2009 mehr...
Die Kurzarbeit wirkt sich nur gering auf die Rente aus. Der Arbeitgeber führt ja weiterhin für 80 Prozent des ausgefallenen Lohnes Rentenversicherungsbeiträge ab. Trotzdem werden Sie später in Ihren Abrechnungen die Kurzarbeiterzeit nachvollziehen können. Quelle: Hamburger Abendblatt, 03.02.2009 mehr...
Der Arbeitsausfall bei Kurzarbeit darf bis zu 100 Prozent betragen. Quelle: Hamburger Abendblatt, 03.02.2009 mehr...