Neues in der Kategorie Kuren und Reha

Ab sofort haben Versicherte bei der Techniker Krankenkasse (TK) den Anspruch auf drei zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen, zwei im Kinder- und eine im Jugendalter.

Zusätzlich zur U9 werden
- die U10 für Kinder im Alter zwischen sieben und acht und
- die U11 für Kinder im Alter zwischen neun und zehn Jahren
angeboten.

Zudem übernimmt die TK ab sofort die Kosten für eine weitere Jugend-Vorsorge-Untersuchung, die J2 im Alter zwischen 16 und 17 Jahren.

Quelle:
aerztezeitung: TK bietet erweiterte Kindervorsorge

Wenn man/frau aufgrund einer psychischen Erkrankung einen stationären Aufenthalt benötigt, dann stellt sich erst einmal die Frage nach dem Wohin

Eigene Erfahrungen wurden noch nicht gemacht. Und nicht alle ambulant behandelnden Fachärzte und Therapeuten kennen sich hier gut aus. Viele lernen gemeinsam mit ihren Patienten die psychosomatischen und psychiatrischen Kliniken bzw. deren Behandlungskonzepte und Schwerpunkte erst kennen.

So kann eine Klinik z.B. einen hervorragenden Ruf bei der Behandlung von Essstörungen haben, aber gleichzeitig keine Erfahrung in Traumatherapie vorweisen. Bei den meisten psychischen Erkrakungen wiederum gibt es sehr unterschiedliche Behandlungsprogramme, über die man/frau sich vorab erkundigen sollte, um auch wirklich eine bewusste Entscheidung treffen zu können ("Was hilft mir wahrscheinlich am besten?", "Welche Therapie passt zu meiner ambulanten Therapie bzw. setzt die Arbeit dort fort?", "Was brauche ich an Eigenverantwortung?", "Wie streng sind die Regeln für mich sinnvoll?", "Gruppentherapie und/oder Einzeltherapie").

Um eine geeignete und sinnvolle Behandlung zu finden, heißt es vor einem stationären Aufenthalt in einer psychosomatischen und psychiatrischen Klinik oft erst einmal:
- Mit den ambulanten Behandlern klären, welche Schritte in der stationären Therapie anstehen 
- Recherchieren
- Nachfragen bei den jeweiligen Kliniken,
- Erfahrungsaustausch z.B. in Selbsthilfegruppen, Internet-Selbsthilfeforen und
- idealerweise ein (telefonisches) Vorgespräch...

Eine neue Checkliste der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) soll Patienten nun in diesem Auswahlprozess unterstützen und dabei helfen, eine Klinik mit dem geeigneten Konzept und Schwerpunkt im Falle einer psychischen Erkrankungen zu finden.

Zu finden ist diese unter folgendem link:

Checkliste (PDF-Datei) 

 

 

Im der Spiegel-Ausgabe 5/2010 (siehe hier auch: Der Spiegel - Medizin: Bewusste Täuschung der Versicherten ) wurde mitgeteilt, dass bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oft Verwaltungsangestellte über Reha-Anträge entscheiden, ohne dass die Unterlagen zuvor einem zuständigen Arzt zur Beurteilung vorgelegt worden sind. Im Ablehnungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung heißt es jedoch in der Regel, Ärzte hätten die Unterlagen umfassend geprüft - auch wenn nie ein DRV-Arzt die Unterlagen gesehen hat. "Das ist eine bewusste Täuschung der Versicherten", sagt der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke gegenüber dem Spiegel.

Dass die Arbeitsbedingungen für DRV-Ärzte unattraktiv sind, wurde auch hier im Blog schon des Öfteren laut (siehe hier u.a. Achtung: Ärztemangel an Reha-Kliniken wegen Streik oder Ärzte der Deutschen Rentenversicherung wollen voraussichtlich streiken ). Daher sind nach Informationen des Marburger Bundes aktuell durchschnittlich 15 Prozent der Stellen unbesetzt, was sich natürlich auch auf die Bearbeitung von Reha-Anträgen auswirkt: Laut  DRV-Mitarbeitern warten aktuell mehr als 30 000 Reha-Anträge auf Bearbeitung.

Gegenüber dem Spiegel erklärte die DRV, dass Entscheidungen über Reha-Anträge tatsächlich ohne das Einholen weiteren ärztlichen Rats gefällt würden. Jedoch könne sie den  Vorwurf, dass Versicherte eine gegenteilige Mitteilung erhalten, "nicht nachvollziehen".

Für mich wiederum ist nachvollziehbar, dass manche Reha-Anträge auch ohne Arzt abgelehnt werden können (z.B. gibt es die Frist von ca. drei Jahren, innerhalb derer nur in absoluten Ausnahmen eine weitere Reha genehmigt werden darf). Aber in der Regel machen sich ja gerade bei den Reha-Anträgen einige Menschen die Mühe, Formulare auszufüllen, Gutachten und Atteste zu erstellen etc. etc. Und ich gehe davon aus, dass die meisten Menschen erst eine Reha beantragen, wenn es wirklich bitter notwendig ist. Daher kann dieses Handeln von seiten der DRV nicht akzeptiert werden. Gleichzeitig bleibt dem Antragsteller aktuell nichts anderes übrig als sich mit den aktuellen Gegebenheiten auseinanderzusetzen, gleichzeitig nicht aufzugeben, aber auch so konstruktiv wie möglich damit umzugehen.

Was bedeutet das für Sie, falls Sie gerade eine Reha beantragt haben?
"Dranbleiben", nachhaken, sich durch eine erste Ablehnung (die inzwischen die Regel ist) nicht durcheinanderbringen lassen, Widerspruch mit Hilfe Ihrer behandelnden Ärzte einlegen.

Weitere Informationen zum Widerspruch etc. finden Sie u.a. hier:
Widerspruch - was muss ich beachten?

 

Die "Weisse Liste" wurde aktualisiert.
(wir berichteten schon vor einiger Zeit davon. Siehe hierzu auch folgende Beiträge: www.klinikbewertungen.de und Weisse Liste neu im Netz ).

Das Portal der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen stellt damit weitere neue Informationen von über 2.000 Krankenhäusern in Deutschland zur Verfügung.

Basis der Informationen sind die gerade erschienenen Qualitätsberichte 2008 der Kliniken. Diese Berichte wurden für die Weissen Liste aufbereitet, um Patienten und Angehörige bei der Suche nach dem für sie passenden Krankenhaus zu unterstützen. Erfahrungsberichte von Patienten finden Sie jedoch nicht. Was Sie in der Weissen Liste ab sofort jedoch erstellen können: Eine individuelle PDF-Broschüre, in der Sie alle wichtigen Informationen Ihrer Krankenhaussuche zusammenstellen können. Klingt spannend!

Daher habe ich die Suche natürlich sofort ausprobiert. Und habe - zumindest bei meinen aktuellen Diagnosen - irgendwann entnervt aufgegeben, da es mir zum einen zu kompliziert war, all meine Diagnosen unterzubringen. Obwohl doch recht internetaffin, schaffte ich es einfach nicht. Zum anderen erschien mir die Möglichkeit der Klinikauswahl zu allgemein. Auch waren angegebene Fallzahlen bei dem Krankenhaus, in dem ich gerade vor einigen Wochen behandelt wurde, zwar auf Basis des Qualitätsberichts berechnet - wie diese Berechnung aussah, würde ich jedoch zu gern wissen. Allein während meiner zweimonatifen Behandlungszeit lag die Fallzahl auf einer einzigen Klinikstation um Einiges höher. Vielleicht ist mein Fall zu individuell, das mag sein - aber ich bevorzuge da in der Regel doch eher Patientenforen, und profitiere damit gern von den Erfahrungen ähnlich Betroffener.

Aber wer weiß, was noch nicht ist, kann ja noch werden. Und bei klareren Diagnosen bzw. OPs kann die Liste sicherlich bessere Informationen liefern...

Ausprobieren sollte es sicherlich jeder einmal, wenn eine Krankenhausbehandlung anliegt. Und ich werde die weisse Liste bestimmt wieder aufsuchen, sollte ich wegen anderer Beschwerden eine Krankenhaus-Behandlung in Erwägung ziehen müssen.

Sie finden die Weisse Liste übrigens inzwischen nicht nur unter www.weisse-liste.de, sondern auch über die Internetseiten verschiedener Krankenkassen: So haben nicht nur die BARMER, sondern auch die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), die KKH-Allianz, die AOK und die DRÄGER HANSE BKK die Weisse Liste in ihrem Internetangebot.

Die Website www.klinikbewertungen.de ist interessant für diejenigen,
- die in eine Reha wollen, sollen, müssen
- die eine Behandlung, OP planen müssen
- die ein/e gewisse/s Klinik/Krankenhaus empfohlen bekamen
- und sich gern vorab informieren wollen.  

Denn oft "steht man doch im Regen". Wenn man/frau Glück hat, empfiehlt der behandelnde Arzt eine Klinik. Vielleicht gibt es sogar eine Voruntersuchung oder ein Vorgespräch - und man kann sich einen Eindruck verschaffen. Aber oft sind die einzigen Informationen in Broschüren und in hauseigenen Webauftritten der Klinik zu finden. 

Dank der Website www.klinikbewertungen.de kann man bzw. frau sich nun zusätzlich noch ein unabhängigeres Bild machen: Die Erfahrungen und eine abschließende Bewertung einzelner Patienten werden zur jeweiligen Klinik angezeigt, wenn Sie die betreffende Klinik in der Kliniksuche (Die Orte, in denen sich die einzelnen Kliniken/Krankenhäuser befinden, sind nach dem ABC geordnet) auswählen und anklicken.   

Ich finde die Idee und damit das Webangebot gut, richtig und wichtig, da es doch interessante Infos anbietet, die sonst schwierig zu bekommen sind! Letztlich wird ja auch "aus dem Nähkästchen" geplaudert.  

Was ich z.B. sehr wichtig finde: Oft hat eine Klinik einen gewissen Ruf; die Situation vor Ort kann sich jedoch z.B. durch eine/n Übernahme/Verkauf, durch den Wechsel eines Chefarztes/Therapeuten sehr schnell ändern - die Außenwelt bekommt dies jedoch erst verzögert mit. Hier spielten die Erfahrungsberichte von Patienten für mich z.B. schon eine entscheidende Rolle - und ich bin im Nachhinein sehr dankbar, dass ich dadurch eine andere Klinik auswählte, als es um eine längerfristige Behandlung ging.

Gleichzeitig möchte ich jedoch anmerken, dass all diese Berichte subjektiv sind. Z.B. ist es nicht nur, aber vor allem im psychosomatischen bzw. Therapie-Bereich möglich, dass zuweilen die einen Patienten von einer Klinik total begeistert sein können, während andere nach einigen Tagen von dort "geflüchtet" sind.

Lassen Sie sich dadurch bitte nicht durcheinander bringen.

So etwas ist möglich - denn oft spielen bei den Erfahrungsberichten Themen wie "Einzel, Doppel- oder Mehrbettzimmer", "Küche", "Sanitäranlagen" eine wichtige Rolle - und da scheiden sich ja oft die Geister. Dann gibt es gerade im Psychotherapie-Bereich sehr unterschiedliche Herangehensweisen, Methoden und Meinungen. Für die einen ist es gut, für die anderen kontraindiziert... Da ist es wichtig, sich vorher genau ein Bild zu machen, ob man/frau z.B. damit zurecht kommt, nur in Gruppentherapien zu arbeiten, da es in manchen Kliniken kaum Einzelgespräche gibt - während andere zwei Einzeltermine in der Woche anbieten, dafür jedoch wenig Gruppen. Entscheidend ist sicherlich auch, ob die betreffende Klinik für gewisse Krankheitsbilder auch wirklich ein ausgearbeitetes Therapieprogramm von Spezialisten anbietet, das passt oder ob Sie dort "einfach mitlaufen" würden etc. etc.   

In diesem Zusammenhang ein Tipp, der von Herzen kommt: Überlegen Sie sich bei einem bevorstehenden Klinikaufenthalt (egal, ob Reha oder Akut) vor einem Antrag, welche Prioritäten Sie für einen Klinikaufenthalt haben, was Sie brauchen, was Sie sich wünschen. Welche Behandlung brauchen Sie? Welche Schritte wollen Sie gehen? Welche Symptome stehen im Vordergrund? Welche Ziele haben Sie? Und dann vergleichen Sie bitte: Welche Klinik ist hier geeignet?

Ich bin mir sicher, dass es mit einem solchen Vorgehen weniger Klinik-Abbrüche, weniger unzufriedene Patienten etc. gäbe... wenn Patient, Arzt und/oder Therapeut hier vorher genau schauten, die Wunschklinik angäben - und wenn, ja, wenn die Krankenkassen oder  Rentenversicherungen die Wunschklinik akzeptierten und bewilligten.   

Zum Thema "Wunschklinik" hier ein wichtiger Beitrag für Patienten, deren Reha/Kur von der Krankenkasse getragen wird:
http://www.sozialblog.com/blog/2008/08/kurklinik-ist-grundsatzlich-fr.html

Eine andere Website, die bei der Kliniksuche hilft, ist übrigens das Internet-Portal "Weisse Liste". Wer hierzu mehr wissen möchte, hier ein Beitrag:
http://www.sozialblog.com/blog/2008/06/internetportal-weisse-liste-un.html

 

Wie in der Ausgabe 12/2009 im Spiegel berichtet, können mehrere Reha-Kliniken aktuell nicht mehr alle Patienten behandeln. Der Grund liegt in dem immer noch andauernden Ärztestreik (siehe hierzu auch folgenden Beitrag: "Ärzte der Deutschen Rentenversicherung wollen voraussichtlich streiken" unter http://www.sozialblog.com/blog/2009/01/arzte-der-deutschen-rentenvers.html).
Was nicht so toll ist: Die Verwaltung der Deutschen Rentenversicherung hat angeordnet, die Patienten vor ihrer Anreise nicht über die Streiks der Kurärzte zu informieren, so der Marburger Bund. Erst einmal angekommen, wird den weniger schwer erkrankten Patienten dann manchmal angeboten, entweder wieder nach Hause zu fahren oder den Reha-Aufenthalt als komfortablen Hotelaufenthalt ohne weitergehende ärztliche Behandlung zu genießen. Ob diese Patienten dann nach dem Streik die Kur noch einmal antreten dürfen, steht noch nicht fest. Auch werden die Vorwürfe derzeit von der Deutschen Rentenversicherung bestritten.

Mein Tipp:
Sollte bei Ihnen aktuell ein Reha-Aufenthalt anstehen, unbedingt vorab nachhaken, wie es in der betreffenden Reha-Klinik aussieht - am besten schriftlich per E-Mail. Dann haben Sie einen Beleg für die Antwort, die Sie erhalten haben. Denn was ich niemanden wünsche: Erst einen langen Kampf um die Reha-Behandlung, und dann kaum Programm bzw. Behandlungen, weil gestreikt wird ... (vor allem, da es sicherlich schwer wird, danach mit der Begründung eine weitere Reha zu erhalten!)

Sie wollen, sollen oder müssen in eine Reha?

1. Weihen Sie Ihr Umfeld ein
Besprechen Sie mit Ihrem Arzt und/oder Therapeuten, welche Reha als notwendig erachtet wird. Gleichzeitig sollten Sie in Ihrem privaten Umfeld dieses Thema besprechen, bevor Sie sich an die Formalitäten und damit auch den Antrag wagen.

2. Bestimmen Sie Ihre Wunsch-Klinik
Viele lassen diesen Schritt aus bzw. überlassen die Klinikwahl dem Kostenträger. Was ich persönlich für nicht sinnvoll halte. So viele Reha-Kliniken es in Deutschland gibt, so unterschiedlich sind auch deren Angebote. Was für den einen gut und passend ist, ist für den anderen kontraproduktiv. Und der Kostenträger wird selbst bei ärztlichen Attesten, die ihm idealerweise zur Verfügung stehen, nie so gut entscheiden können wie Sie oder Ihr Arzt. Besprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt/Therapeuten-in, welche Art der Reha-Klinik für Sie am geeignesten ist bzw. welche Angebote Ihrer Heilung zuträglich erscheinen. Überlegen Sie sich auch, über welche Strecke Sie reisefähig sind.

Ein Tipp: Machen Sie sich hier vorab unbedingt schlau über das Internet, über Broschüren, die Sie anfordern können, über andere Betroffene. Manche Kliniken bieten sogar Vorgespräche oder Besucherprogramme an, die Sie dazu nutzen können, um sich die Klinik und das Programm vorab genauer anzuschauen, wichtige Fragen zu stellen, und so zu einer fundierten Entscheidung zu kommen.

2. Klären Sie, wer der Kostenträger sein wird 
Dies ist - je nach Beruf und familiären Status - unterschiedlich. Meist kommt  einer der Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, LVA, etc.) oder die Krankenkasse infrage. Bei nicht ausreichender Berufstätigkeit bzw. unzureichender Einzahlungszeiten in die Rentenversicherungen, was vor allem bei Jugendlichen der Fall ist, ist in der Regel die Krankenkasse zuständig. Tipp: Rufen Sie Ihre Krankenkasse an, erzählen Sie von Ihrem Vorhaben und fragen Sie nach, wer für Sie zuständig ist.

3. Fordern Sie bei dem Kostenträger die notwendigen Formulare an
Ist z.B. einer der Rentenversicherungsträger für Ihre Reha zuständig, können Sie die notwendigen Formulare (Reha-Antrag) direkt dort anfordern oder z.B. auch bei der http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ unter dem Menuepunkt "Formulare und Publikationen" als pdf-Dokument herunterladen (man muss sich ein wenig durchklicken, aber es ist alles zu finden). Dieser Antrag sollte dann ausgefüllt zurückgeschickt werden. Vergessen Sie nicht, Ihre Wunschklinik zu vermerken - idealerweise fügen Sie noch eine Begründung hinzu. Ein Tipp: Besprechen Sie vorab mit Ihrem Arzt/Therapeuten, ob es sinnvoll ist, vorab bereits ärztliche Atteste oder Gutachten, Befunde etc. mitzuschicken.
Ist die Krankenkasse zuständig, müssen Sie sowieso vorab Ihre/n Arzt/Ärztin kontaktieren. Von ihm/ihr bekommen Sie dann ein Formular, mit dem ein stationärer Reha-Aufenthalt empfohlen wird, "da die ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen und deshalb eine stationäre Reha sinnvoll wäre". Senden Sie dieses Formular an Ihre Krankenkasse, damit Sie von dieser wiederum die Antragspapiere für eine stationäre Reha erhalten. In den Papieren sind in der Regel Fragen von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihnen selbst zu beantworten. Auch kann und sollte hier der Name der Wunschklinik eingetragen werden. Die ausgefüllten Papiere wiederum schicken Sie zurück an Ihre Krankenkasse, damit diese über die Antragsgenehmigung entscheiden kann. 

4. Zusage oder Absage
Der Antrag wäre damit erledigt. Dann heißt es erst einmal: Warten auf die Zusage. Seien Sie hier nicht zu ungeduldig. Einige Wochen können hier ins Land gehen.

Wenn die Zusage für Ihre Wunschklinik erfolgt, wird die Kostenzusage in der Regel auch direkt an die Klinik geschickt. Diese wiederum wird sich dann mit Ihnen in Hinblick auf die Terminlegung in Verbindung setzen.

Leider ist dies nicht immer der Fall. Wenn eine Ablehnung erfolgt, setzt oft Enttäuschung, Verzweiflung und Resignation ein. Viele geben dann auf. Leider!

Denn sehr oft wird der erste Antrag mit einer Absage, egal von welchem Kostenträger, beantwortet. Es lässt sich vortrefflich streiten über den Sinn und Unsinn, das Warum und Wieso... aber es ist Fakt! Viele Reha-Anträge werden erst einmal abgelehnt.
 
Hier möchte ich Ihnen Mut machen: Widersprechen Sie, wenn Ihnen Ihre Reha wichtig ist, und Sie diese wirklich benötigen. Tipps für den Widerspruch finden Sie in folgendem Beitrag:  

http://www.sozialblog.com/blog/2008/01/widerspruch-was-muss-ich-beach.html


Klassische Naturheilverfahren

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Im Überblick die Anwendungen, die zu den Klassischen Naturheilverfahren zählen:

- Physio- oder Bewegungstherapie
- Hydro-, Balneo- oder Wassertherapie
- Klimatherapie
- Massagen
- (Ernährungstherapien)

Klassische Naturheilverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie eine Verordnung eines Vertragsarztes vorlegen können.In einer Reha oder Kur sind die unten genannten Verfahren darüberhinaus oft Bestandteil des Behandlungsprogramms.

Ich selbst habe im Bekannten- und Freundeskreis jedoch beobachtet, dass im Vergleich zu noch vor zwanzig Jahren diese Verfahren sehr viel seltener verordnet werden.  Oft werden sie inzwischen auch privat bezahlt. Der Grund liegt auf der Hand: Das Budget, das die Ärzte einhalten müssen, explodiert ansonsten.





Manchmal fühlt man/frau sich wohler und auch sicherer, wenn der/die Partner/in auf der Kur dabei ist. Manchmal ist es sogar vonnöten, z.B. aufgrund der Behinderungen. Und oft empfindet man/frau die Reha als schrecklich lang - und wäre erleichtert, wenn wenigstens ein paar Tage jemand aus der Familie da wäre.

Ob und inwieweit dies in Ihrem speziellen Fall möglich, sinnvoll n bzw. notwendig ist, sollten Sie zuallererst mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Darüberhinaus muss dies natürlich auch mit der betroffenen Kurklinik geklärt werden. Gerade in der Psychosomatik ist die Begleitung von Familienmitgliedern bzw. ein allzu enger Kontakt mit diesen oft unerwünscht; Besuche am Wochenende oder zu Familien- bzw. Paargesprächen sind meist jedoch gern gesehen.  

Es gilt daher wie immer die individuelle Situation:

Grundsätzlich gibt es jedoch drei Möglichkeiten für den/die Partner/in, Sie auf eine Kur zu begleiten: 

1. Ihr/e Partner/In kann Sie auf eigene Kosten zur Kur begleiten. Er/Sie kann mit Ihnen zusammen ein Doppelbett belegen, und muss dann die Kosten für sein/ihr Bett und die Vollpension tragen.

2. Ihr/e Partner/In benötigt selbst eine ähnlich gelagerte Kur. Dann müssen Sie beide jedoch trotzdem getrennt den Antrag stellen und darin vermerken, dass Sie zur gleichen Zeit in diesselbe Einrichtung wollen.

3. Ihr/e Partner/In soll zur therapeutischen Unterstützung mit zur Kur. Dies muss jedoch der Arzt sehr ausführlich begründen. Die Klinik selbst muss dies natürlich auch als sinnvoll erachten.

Separat behandelt wird die Frage, ob Sie für die An- bzw. Rückreise zur Kurklinik eine Begleitung benötigen. Dies wird in der Regel im Antragsformular für den Arzt abgefragt. Dieser entscheidet letztlich, ob und in welcher Form Sie begleitet werden müssen. Falls Sie daher Bedenken haben, allein zu reisen, sprechen Sie dieses Thema bei der Antragsstellung mit Ihrem Arzt ab.  
 

Wollen bzw. müssen Sie demnächst eine Kur beantragen?

Dann denken Sie daran: Der Erfolg einer Kur ist auch stark abhängig von der Klinik und dem dort angebotenen Programm, das zu Ihnen passen sollte. Machen Sie sich daher schlau, fragen Sie Ihre behandelnden Ärzte und Therapeuten, recherchieren Sie im Internet, fordern Sie Informationsmaterial an.

Denn: Sie haben das Recht, "Ihre" Kurklinik auszusuchen.

Diese Regelung gilt seit April 2007, und ist sicherlich eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur früheren Lösung: Früher konnten Patienten nur in solche Kur-Kliniken gehen, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen Versorgungsvertrag hatte. Nun können die Versicherten grundsätzlich zwischen allen bundesweit zertifizierten und zugelassenen stationären Einrichtungen wählen. Voraussetzung: Der Kostenträger ist die Krankenkasse! Des Weiteren müssen Sie darauf achten, dass eventuelle Mehrkosten für eine selbst gewählte Klinik auch selbst bezahlt werden müssen.

Quelle: Medical Tribune, 4/2007