Neues in der Kategorie Krankenversicherung

Laut einer dpa-Meldung bezahlt in Härtefällen das Jobcenter den Sonderbeitrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Härtefall liege z.B. vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger auf eine bestimmte Behandlung angewiesen sei, für die eine andere Kasse keine Kosten übernehme.

Quelle: Jobcenter übernimmt Kassen-Zusatzbeiträge

Wie das in der Praxis aussieht, wüsste ich zu gern... über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.


 

Eine andere Art des Zusatzbeitrags verlangen Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) und die BKK für Heilberufe. Sie wollen demnächst von ihren Mitgliedern zusätzlich ein  Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens. Der Zusatzbeitrag soll maximal 37,50 Euro monatlich betragen.

Während die GBK bereits im letzten Sommer als erste Gesetzliche Krankenkasse überhaupt acht Euro Zusatzbeitrag einführte, ist es für die BKK für Heilberufe die erste Preiserhöhung. 

Beide Kassen geben jedoch ähnliche Erklärungen: Wir haben eine relativ hohe Morbidität und einen überdurchschnittlich teuren Leistungsfall", sagt Vorstandsvorsitzender Helmut Wasserfuhr der Aerztezeitung. Allein für ein Kind mit Hämophilie muss die mit rund 40 000 Versicherten vergleichsweise kleine Kasse für 2009 rund 2,8 Million Euro zahlen. Der für solche Fälle vorgesehen Morbi-RSA/Ausgleich reiche hier nicht aus (siehe zu dem Thema im Sozialblog auch folgenden Beitrag: Was heißt eigentlich "Morbidität"? ).

Auch die BKK für Heilberufe nennt die Schwächen des Morbi-RSA, wenn sie nach dem Grund für den aktuellen finanziellen Engpass gefragt wird. "Wir haben überdurchschnittlich viele junge Versicherte und überwiegend Frauen", so Sprecher Jürgen Körner gegenüber der Aerztezeitung. Und so schön es ist, Schwangerschaften und Geburten kosten die Kassen  viel Geld, werden aber im Morbi-RSA nicht abgebildet.

Vorgesehen ist, die Mitglieder in den nächsten Wochen schriftlich über ihren individuellen Zusatzbeitrag zu informieren.

Meine ganz persönliche Meinung?

Ich finde, die Gründe der beiden Krankenkassen klingen ziemlich plausibel, und der Umstieg auf die prozentuale Erhebung des Zusatzbeitrags ist eine gerechtere Lösung anstatt einen Pauschalbeitrag zu verlangen.

Falls Sie Mitglied der beiden Kassen sind, und aufgrund der Preiserhöhung wechseln wollen, finden Sie hier weitere Informationen:

Zusatzbeitrag: BKK Westfalen-Lippe - rückwirkend zum 01.01.10 zwölf Euro im Monat

Die Katze ist aus dem Sack: Beitragserhöhungen bei einigen Gesetzlichen Krankenkassen


Quelle: www.aerztezeitung.de

Die erste Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag über die angekündigten acht Euro ist nun bekannt: Die BKK Westfalen-Lippe wird rückwirkend zum 1. Januar 2010 zwölf Euro verlangen.

Laut Vorstandschef Willi Tomberge ist dies gerechter als pauschal acht Euro zu verlangen.  Denn eine Pauschale von acht Euro könne ohne Einkommensprüfung erhoben werden, während darüber liegende Zusatzbeiträge ein Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten nicht übersteigen dürfen. "Die acht Euro zahlen also Student und Unternehmer gleichermaßen, unsere zwölf Euro hingegen werden bei Versicherten, die unter 1200 Euro haben, angepasst", so BKK-Chef Tomberge gegenüber der BILD-Zeitung am Mittwoch. Ein Student mit 500 Euro Einkommen zahle also nur fünf Euro Zusatzbeitrag.


Ergo: Die BKK Westfalen-Lippe muss jedes einzelne Mitglied anschreiben, und diesem mitteilen, wieviel Euro der individuelle Zusatzbeitrag beträgt. Auf diesen Brief sollten Sie auf jeden Fall warten, bevor Sie in Panik gleich die Kasse wechseln.

Zum einen haben Sie bei einer Beitragserhöhung bzw. der Berechnung eines Zusatzbeitrages ein  Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten  (siehe auch hier: Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht in der GKV? ). Sie können also nach der Ankündigung, also dem Schreiben Ihrer Krasse, diese noch innerhalb von zwei Monaten verlassen und sich eine günstigere suchen.

Anmerkung: Interessant ist es jedoch bei der BKK Westfalen-Lippe, wie bei einer Kündigung mit der rückwirkenden Preiserhöhung umgegangen wird. Daher würde ich mich sehr über Leser, die hier ihre Erfahrungen mitteilen wollen, freuen.

Zum anderen zählt auch im Gesundheitswesen das Preis-/Leistungsverhältnis. Was meines Erachtens aktuell immer mal wieder außer Acht gelassen wird. Nicht jeder kauft den günstigsten Käse, nicht jeder greift zum billigsten Schuh. Aber bei der Gesundheit wird "Billig =  Gut" gleichgesetzt, ohne die Leistungen der einzelnen Krankenkassen mit in die Waagschale zu werfen. Nicht, dass ich gut finde, was aktuell passiert. Aber ich finde es zumindestens wert, einen kurzen Gedanken daran zu verschwenden... 

Und ganz wichtig: Aktuell kann noch nicht abgesehen werden, ob andere Kassen nicht demnächst auch Zusatzbeiträge erhöhen. Daher ist eine gründliche Überprüfung der Werbeaussagen und des Leistungskatalogs von Alternativkassen auf jeden Fall ratsam.



 

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) drängt nach einem mehrmonatigen Stillstand nun doch auf einen raschen Basis-Rollout der eGK in Nordrhein und in weiteren RegionenNach dem Moratorium, das Rösler noch im Herbst des letzten Jahres verkündete (siehe dazu auch den Beitrag Krankenkasse stoppt Elektronische Gesundheitskarte - bis auf Weiteres ), wurde der vorgesehene Rollout erst eimnal ausgesetzt.  

In einem Brief an seinen nordrhein-westfälischen Amtskollegen Karl-Josef Laumann (CDU) machte Rösler nun deutlich, dass bei der Einführung der Karte zunächst nur folgende Punkte umgesetzt werden sollen:
- das Versichertendatenmanagement,
- die Notfalldaten und
- die sichere Kommunikation zwischen den Leistungserbringern.

Die weiteren medizinischen Anwendungen, über die immer wieder diskutiert werden, seien auch weiterhin mit einem Moratorium belegt. Sie müssten für die Versicherten freiwillig sein, betont der Minister in seinem Brief. 

Das Sicherheitsniveau der Elektronischen Gesundheitskarte wiederum ist in Fachkreisen inzwischen anerkannt. Laut der Aerztezeitung lobten sowohl Datenschutzbeauftragte, Patientenvertreter als auch ein Vertreter des Chaos Computer Clubs das Sicherheitskonzept der Karte.

Quellen:

Aerztezeitung: Elektronische Gesundheitskarte: Ein klares Wort zur rechten Zeit

Aerztezeitung: Rösler drückt bei der Karte aufs Tempo , Ärzte sind mit Gesundheitsdaten oft zu sorglos


Weitere Beiträge zur Gesundheitskarte (eGK) im Sozialblog:

Elektronische Gesundheitskarte
Versicherungsschutz auch ohne Foto auf der Gesundheitskarte


Nun ist es also soweit. Die ersten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Sie begrenzen sich dabei auf 8 € pro Mitglied und nehmen somit den maximal zulässigen Zusatzbeitrag, der eine Gehaltsprüfung jedes einzelnen Mitgliedes noch unnötig macht.

Dabei muss jedes zahlende Mitglied die 8 € direkt an die Krankenkasse zahlen. Der Arbeitgeber zahlt nichts. Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 (also Hartz4) müssen diese Beiträge ebenfalls selbst zahlen. Für die Empfänger von ALG2 gibt es noch die geringe Chance, dass der Zusatzbeitrag von de Arge übernommen wird. Er muss darlegen, warum ein Krankenkassenwechsel - zu einer Kasse, die keinen Zusatzbeitrag erhebt - für ihn eine unzumutbare Härte ist. Kann er dies belegen, übernimmt das Amt den Zusatzbeitrag.

Empfänger von Sozialhilfe sind von der Zuzahlung befreit. Hier wird der Zusatzbeitrag durch das Amt geleistet.

Heute wurden zum Thema "Zusatzbeiträge bei den Gesetzlichen Krankenkassen" nun endlich einmal klare Worte gesprochen:

Neben der DAK werden auf jeden Fall folgende Krankenkassen den Beitrag spätestens zum Frühjahr erhöhen, manche vielleicht sogar schon zum 1. Februar: die KKH Allianz, die schleswig-holsteinischen AOK, die BKK Gesundheit, die BKK Heilberufe, die Novitas BKK und die kptBKK. In der Regel wird es sich voraussichtlich um 8,- EUR handeln; die BKK Westfalen-Lippe kündigte jedoch bereits an, einen noch höheren Beitrag fordern zu wollen.

Bisher nur Gerüchte - Zögern
Herausgezögert wurde dieser Schritt schon lange, Gerüchte gab es jedoch immer wieder 
(siehe z.B. folgende Beiträge zu dem Thema:
Zusatzbeiträge bei Gesetzlichen Krankenkassen wahrscheinlich bald Thema 
GKV 2010 mit Zusatzbeiträgen 
Erste Krankenkasse mit Zusatzbeitrag)

Was viele Gesetzliche Krankenkassen sicherlich daran hinderte, den Zusatzbeitrag früher zu berechnen, ist der zu erwartende bürokratische Aufwand - nicht nur in der Krankenkassenverwaltung selbst, sondern auch bei jedem einzelnen Mitglied: Denn im Unterschied zu früher wird der Zusatzbeitrag nicht mehr gleich mit dem Gehalt verrechnet, sondern das Kassenmitglied muss angeschrieben werden, und muss dann selbst den Extra-Beitrag an seine Krankenkasse überweisen bzw. dieser eine Einzugsermächtigung erteilen. Wahrscheinlich kann der Beitrag monatlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.

(Übrigens: Wird der Beitrag nicht gezahlt, bleibt den Gesetzlichen Versicherern nur übrig, ein Inkasso-Verfahren einzuleiten. Zuständig dafür ist in der Regel der Zoll. Doch laut der FTD gilt das Inkasso-Verfahren als sehr aufwändig. Alternativ könnte die Versicherung daher Leistungen zurückfahren, was wiederum rechtliche Probleme nach sich ziehen würde)

Wechsel möglich durch Sonderkündigungsrecht
Sollten Sie von den erhöhten Beiträgen betroffen sein, muss keine Panik aufkommen:
a) Die Versicherung muss Sie als Mitglied erst einmal anschreiben, und Sie konkret informieren über den zu erwartenden Mehraufwand pro Monat.
b) Zudem haben Sie bei einer Beitragserhöhung bzw. der Berechnung eines Zusatzbeitrages ein  Sonderkündigungsrecht  (siehe auch hier: Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht in der GKV? ). Sie können nach der Ankündigung, also dem Schreiben, Ihre Kasse noch innerhalb von zwei Monaten verlassen und sich eine günstigere suchen.

Achtung: Wechseln Sie nicht unüberlegt: Nach Einschätzung von Experten werden fast alle gesetzlichen Krankenkassen bis Ende dieses Jahres mehr Geld von den Versicherten einfordern. Aber auch hier gibt es Licht am Horizont: Schon jetzt haben einige Krankenversicherungen angekündigt, zumindest für 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben zu wollen, darunter z.B. die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) und die Securvita.

Weitere Quellen
Sueddeutsche Zeitung

Financial Times 

Financial Times 2

Welt online

Spiegel 

Spiegel 2 

Hier eine kleine Auswahl von Online-Rechnern, die im Netz zur Verfügung stehen:

Online-Rechner Kurzarbeitergeld für 2009 und 2010

Online-Rechner Krankengeld

Online-Rechner zum ALG1

Online-Rechner zum ALG2 / Hartz4

Online-Rechner Elterngeld

Online-Rechner Hinzuverdienstgrenze in der Rente

für die Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden.

(Update vom 12.01.2010)

DAK gewinnt an Macht

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Der Zusammenschluß von Deutscher Angestellten Krankenkasse (DAK) und Hamburg Münchener Krankenkasse ist vollzogen. Damit hat die DAK nach der Fusion 6,4 Millionen Versicherte und 4,8 Millionen Mitglieder und ist bundesweit in 800 Geschäftsstellen präsent.

 

Die neue BKK Landesverband Mitte setzt sich zusammen aus den ehemaligen BKK Landesverbänden Niedersachsen-Bremen und Ost Landesverband Mitte und ist ab sofort bundesweit die größte BKK. Der neue Verband betreut damit in sieben Bundesländern 3,2 Millionen BKK-Versicherte. Insgesamt gehören dem neuen Verband seit 1. Januar 2010 zwanzig Betriebskrankenkassen an (15 aus Niedersachsen-Bremen und fünf aus dem Bereich Ost).

Der neue Verband mit Sitz in Hannover ist damit zuständig für BKK-Versicherte in den Ländern Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Fusion BKK Mitte

GKV 2010 mit Zusatzbeiträgen

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Nun ist es soweit, obwohl vor wenigen Wochen noch abgelehnt, werden 2010 viele der gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Dies wäre für die Versicherten ein Grund das Sonderkündigungsrecht anzuwenden und sich eine günstigere Kasse zu suchen.

Nähere Informationen hierzu findet man unter anderem hier.