Wer sich für das Thema interessiert, sollte sich die aktuelle Ausgabe des Öko-Tests 6/2009 holen. In dieser werden Unfall- und Invaliditätsversicherungen für Kinder im Detail überprüft. Zudem werden wichtige Tipps gegeben, auf was man achten sollte bei einem Abschluss der Versicherung.
... und zwar komplett. Weitere Infos sind in dem BSG-Urteil (Az.: B 14 AS 36/07 R9) zu finden. Demnach müssen die für Hartz4 zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Arge) und Optionskommunen die Zuschüsse für mehrtägige Fahrten in voller Höhe übernehmen.
Ab sofort wird eine zusätzliche Untersuchung U7a im dritten Lebensjahr (zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat) im Rahmen des Früherkennungsprogramms für Kinder angeboten. Die Untersuchung wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, und ab November 2008 von den betreffenden Ärzten und Ärztinnen durchgeführt.
Damit wird garantiert, das Kinder von ihrer Geburt bis zu ihrem sechsten Lebensjahr mindestens einmal jährlich untersucht werden - zur Früherkennung von Krankheiten, aber auch zum Schutz vor Vernachlässigung.