Neues in der Kategorie Kinder

Ab sofort haben Versicherte bei der Techniker Krankenkasse (TK) den Anspruch auf drei zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen, zwei im Kinder- und eine im Jugendalter.

Zusätzlich zur U9 werden
- die U10 für Kinder im Alter zwischen sieben und acht und
- die U11 für Kinder im Alter zwischen neun und zehn Jahren
angeboten.

Zudem übernimmt die TK ab sofort die Kosten für eine weitere Jugend-Vorsorge-Untersuchung, die J2 im Alter zwischen 16 und 17 Jahren.

Quelle:
aerztezeitung: TK bietet erweiterte Kindervorsorge

Durch Zufall bin ich auf folgende Website gestoßen: http://www.vorsorge-online.de - und bin begeistert.

Dort werden unterschiedliche Informationsblätter zur Verfügung gestellt und sind als pdf-Dateien auszudrucken. Die Themen reichen von unterschiedlichen Krankheiten (von "Allergie" bis "Zeckenbiss") über Behandlungsmethoden (z.B. "Warum und wann Antibiotika?"), bis hin zu (Vorsorge-/Labor)Untersuchungen ("Infoquelle Urin" oder "Blut -der ganz besondere Saft"). So kann sich Otto Normalverbraucher vorab schon einmal schlau machen, weiß z.B. bei einer Laboruntersuchung, welche Bedeutung die roten  Blutkörperchen haben, und wann eine Anämie vorliegt, was ein TSH-Test ist etc. etc. 

Des weiteren finden Sie zum einen Broschüren über die Vorsorgeuntersuchungen für Frau, Mann, Mutter und Kind (siehe hier: Infoblätter und Broschüren ), zum anderen einen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu den sogenannten IgEL-Leistungen. Gut finde ich hier vor allem, dass dem Leser sogenannte Richtgrößen genannt werden (z.B. "Zur Abklärung der Risikofaktoren des Herzinfarkts und des Schlaganfalls müssen Sie maximal 28,15 € bezahlen, für die Prostatauntersuchung maximal 44,72 €, für einen Nierencheck maximal 50,42 € und für einen Check auf zehn Grunderkrankungen maximal 101,71 €."; Quelle: Selbstzahlerleistungen ).

Mein Tipp: Anschauen lohnt sich - erst recht vor dem nächsten Checkup beim Arzt!

Zum Weiterlesen empfehlen sich auch folgende Beiträge unter der Kategorie "Vorsorge", u.a.:

Zur Erinnerung: Bei Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühr notwendig!!

Wie gehe ich am besten mit IGeL-Leistungen um?

 

 



 

Wer sich für das Thema interessiert, sollte sich die aktuelle Ausgabe des Öko-Tests 6/2009 holen. In dieser werden Unfall- und Invaliditätsversicherungen für Kinder im Detail überprüft. Zudem werden wichtige Tipps gegeben, auf was man achten sollte bei einem Abschluss der Versicherung.

Für heftige Schlagzeilen sorgten vor einigen Wochen Berechnungen von Krankenkassen, nach denen zehntausende Kinder in Deutschland nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz bekommen, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind.

Inzwischen reagierte die Bundesregierung mit einer neuen Rechtsauslegung. Danach sollen die Gesetzlichen Krankenversicherungen für die medizinische Versorgung der Kinder aufkommen, auch wenn deren Eltern mit ihren Krankenkassenbeiträgen im Rückstand sind.

Mehr finden Sie unter:

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=531322

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=531438


... und zwar komplett. Weitere Infos sind in dem BSG-Urteil (Az.: B 14 AS 36/07 R9) zu finden. Demnach müssen die für Hartz4 zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Arge) und Optionskommunen die Zuschüsse für mehrtägige Fahrten in voller Höhe übernehmen.

Ab Beginn des nächsten Jahres wird ein sogenanntes Hörscreening bei Neugeborenen  Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein. Somit hat ab sofort jedes neugeborene Kind das Recht auf den Test, der Hörstörungen bereits ab den ersten Lebenstagen zuverlässig erkennen lässt. Dies ist sicherlich eine herausragende Verbesserung der Früherkennung: Bisher wurden Hörstörungen oft erst im zweiten bis dritten Lebensjahr eines Kindes offensichtlich.

Quelle und weitere Informationen auf:
http://www.aerztezeitung.de/medizin/?sid=527044

Ab sofort wird eine zusätzliche Untersuchung U7a im dritten Lebensjahr (zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat)  im Rahmen des Früherkennungsprogramms für Kinder angeboten. Die Untersuchung wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, und ab November 2008 von den betreffenden Ärzten und Ärztinnen durchgeführt.  

Damit wird garantiert, das Kinder von ihrer Geburt bis zu ihrem sechsten Lebensjahr mindestens einmal jährlich untersucht werden - zur Früherkennung von Krankheiten, aber auch zum Schutz vor Vernachlässigung.  

Elterngeld und Steuerklasse

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Das Elterngeld kann unter Umständen höher ausfallen, wenn rechtzeitig die Änderung der Lohnsteuerklassen auf den Lohnsteuerkarten vorgenommen wird.

Basis für das Elterngeld ist das Einkommen des Elternteils, das die Förderung in Anspruch nimmt. Wenn also bspw. die Mutter die Förderung erhält, wäre es eventuell lohnenswert, das die Eltern vor der Geburt, während die Mutter noch arbeitet, die Lohnsteuerklasse tauschen.

Die Folge: Die Mutter erhält durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse (bsp. von 4 und 4 in die Klasse 3 und 5) mehr Nettoentgeld als bisher.

Das dieses Vorgehen mit dem Gesetz konform ist, bestätigte nun auch das Sozialgericht in Dortmund. Die Aktenzeichen lauten S 11 EG 8/07 und S 11 EG 40/07. Auch wenn die Elterngeldstellen bislang dieses Vorgehen der Eltern oftmals missachteten dürften sie laut Richterspruch nicht eigenmächtig die bisherigen Steuerklassen durchrechnen. Dies ist nicht mit dem Gesetzestext zu vereinbaren.

Wie viel Elterngeld man bekommt, kann man übrigens hier berechnen
Elterngeldrechner

Barrierefreie Praxen

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"Wie komme ich in die Praxis mit meinem Rollstuhl?", "Sind dort Aufzüge, ist die Tür breit genug?", "Wie funktioniert die Untersuchung, werde ich unterstützt?"...

Alles Fragen, die sich Behinderte stellen müssen - und auf die viele Ärzte und Praxen eine abschlägige Antwort erteilen müssen.

Für viele Arztpraxen trifft der Begriff "barrierefrei" leider noch nicht zu. Und so ist der Zugang für Frauen und Männer zu Gesundheitsdiensten, oft schon ein Problem, das vor der Tür beginnt. So die Apothekenrundschau in der jüngsten Ausgabe 10/2008.

Die Suche nach geeigneten Praxen und Ärzten wird somit schon manchmal zu einer Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. 

Unterstützung bzw. Adressen  finden Betroffene u.a. bei den diversen Selbsthilfeverbänden. Diese verfügen meist über Listen von Praxen, die barrierefrei zu erreichen sind.
Aber auch der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. in Düsseldorf (www.bvkm.de) kann hier weiterhelfen.

Für Behinderte mit Kinderwunsch ist der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern in Löhne (www.behinderte-eltern.de) sicherlich ein guter Ansprechpartner.  

Und zum Schluss noch ein Lichtblick: In Frankfurt tut sich was. Seit zehn Jahren wird dort das Projekt "Frau sein mit Behinderung" bei pro familia gefördert. Ein barrierefreier Zugang, große Praxisräume und die Möglichkeit und Unterstützung, um sich auch als Behinderte gynäkologisch untersuchen zu können, ist vorhanden. Informationen hierzu gibt es direkt bei pro familia Ortsverband Frankfurt am Main e.V. (Internet: www.pro-familia.de/frankfurt-main bzw. Telefonnummer 069/90 74 47 44).

Quelle: Apothekenrundschau 10/2008.

 



 

Mit der Gesundheitsreform werden alle von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlenen Schutzimpfungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Nach wie vor können sich die Menschen hierbei natürlich freiwillig für oder gegen eine Impfung entscheiden. Eine ärztliche Beratung ist hier sicherlich sinnvoll.

Folgende Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen:

  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Diphtherie
  • Pneumokokken
  • Meningokokken
  • Tetanus
  • Hepatitis B
  • Keuchhusten
  • Kinderlähmung
  • Influenza bei Erwachsenen über 60
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Windpocken
  • Humane Papillomaviren (Gebärmutterhalskrebs) für Mädchen von 12 bis 17 Jahren