Neues in der Kategorie Hartz4

... finden Sie z.B. hier:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

 

Laut einer dpa-Meldung bezahlt in Härtefällen das Jobcenter den Sonderbeitrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Härtefall liege z.B. vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger auf eine bestimmte Behandlung angewiesen sei, für die eine andere Kasse keine Kosten übernehme.

Quelle: Jobcenter übernimmt Kassen-Zusatzbeiträge

Wie das in der Praxis aussieht, wüsste ich zu gern... über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.


 

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar können Hart IV-Empfänger auch rezeptfreie Medikamente (OTC) als Bedarf geltend machen. Darunter fallen z.B. Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei einer ausgebrochenen HIV-Infektion. Dies sind nicht verschreibungsfähige Arzneimittel, die aber laufende Kosten verursachen können. 

Bisher hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen entsprechenden Katalog mit Leistungen bereits im Februar der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitsanweisung übersandt. Gegenüber der Ärzte Zeitung betonte jedoch eine Sprecherin, dass die Liste aber in jedem Fall noch nicht abschließend sei. Die Bundesarbeitsagentur wiederum wartet derzeit nach eigenen Aussagen noch auf konkrete Anweisungen vom Arbeitsministerium. Wie dann die genauen Abläufe sein werden, wisse man derzeit noch nicht.

Daher sollte man sich als Betroffener erst einmal darauf gefasst machen, dass vieles in der Praxis noch nicht geklärt ist. In dem erwähnten Katalog heißt es: "Zu der Frage, ob der Bedarf unabweisbar ist, genügt in der Regel ein Nachweis durch den behandelnden Arzt." Es werde sich erst im Laufe der Zeit zeigen, wie die Regelung in der Praxis gehandhabt werde, so die Sprecherin des BMAS gegenüber der Ärzte Zeitung. "In jedem Fall raten wir allen Arbeitslosengeld II-Empfängern, sich zunächst mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen, da diese letztendlich über den jeweiligen Einzelfall entscheiden wird", so das BMAS.

Tipp der Ärzte Zeitung:

Sollten Sie betroffen sein, sammeln Sie am besten schon jetzt Nachweise. Sinvoll ist hier z.B. das Grüne Rezept (siehe hierzu auch folgenden Beitrag: Was ist der Unterschied zwischen dem "Grünen", dem "Roten" und dem "Blauen" Rezept? ). Mit diesem bescheinigt ein Arzt, dass die verordneten Medikamente medizinisch notwendig sind, gleichzeitig jedoch die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Quelle: Ärzte Zeitung: OTC-Arznei kann Leistung bei Hartz IV sein

Nach einem Beschluss des Sozialgerichts Bremen (Az: S 23 AS 2087/09 ER und S 23 AS 2044/09 ER) haben Patienten mit Laktoseintoleranz bei Hartz IV das Recht auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung. Grundsätzlich können sie 53 Euro im Monat geltend machen. So entschied das Sozialgericht Bremen mit zwei inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschlüssen, und stützte sich dabei auf das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, das zuvor bereits entsprechend entschieden hatte (Beschluss des Landessozialgerichts Essen, Az: L 19 B 69/08 ER).

Auf Basis der oben genannten Entscheidungen führen andere Lebensmittelallergien nicht zu einem Mehrbedarf, wenn sich allergieauslösende Lebensmittel, etwa Haselnuss oder Tomaten, ohne Mehrkosten vermeiden lassen. Dagegen rechtfertigt eine zusätzliche HIV-Infektion einen weiteren Mehrbedarf von 36 Euro monatlich.

 

Nun ist es also soweit. Die ersten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Sie begrenzen sich dabei auf 8 € pro Mitglied und nehmen somit den maximal zulässigen Zusatzbeitrag, der eine Gehaltsprüfung jedes einzelnen Mitgliedes noch unnötig macht.

Dabei muss jedes zahlende Mitglied die 8 € direkt an die Krankenkasse zahlen. Der Arbeitgeber zahlt nichts. Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 (also Hartz4) müssen diese Beiträge ebenfalls selbst zahlen. Für die Empfänger von ALG2 gibt es noch die geringe Chance, dass der Zusatzbeitrag von de Arge übernommen wird. Er muss darlegen, warum ein Krankenkassenwechsel - zu einer Kasse, die keinen Zusatzbeitrag erhebt - für ihn eine unzumutbare Härte ist. Kann er dies belegen, übernimmt das Amt den Zusatzbeitrag.

Empfänger von Sozialhilfe sind von der Zuzahlung befreit. Hier wird der Zusatzbeitrag durch das Amt geleistet.
Hier eine kleine Auswahl von Online-Rechnern, die im Netz zur Verfügung stehen:

Online-Rechner Kurzarbeitergeld für 2009 und 2010

Online-Rechner Krankengeld

Online-Rechner zum ALG1

Online-Rechner zum ALG2 / Hartz4

Online-Rechner Elterngeld

Online-Rechner Hinzuverdienstgrenze in der Rente

für die Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden.

(Update vom 12.01.2010)

Viele glauben, dass mit der Einführung von Hartz4 die Sozialhilfe abgeschafft wurde. Dies ist aber nicht der Fall.

Also Hartz4 ist strenggenommen die ehemalige Arbeitslosenhilfe und wird auch Arbeitslosengeld 2 genannt. Jeder, der keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat aber mindestens 3 Studen täglich arbeiten könnte erhält ALG2 oder Hartz4. Im Vergleich zur alten Arbeitslosenhilfe wird aber nicht mehr das frührer Arbeitsentgelt als Bemessung für die Höhe der Leistungen herangezogen. Vielmehr wird auf einen statistisch ermittelten Satz zur Grundsicherung die Leistung gezahlt

Alle diejenigen, (Rentner mit einer zu geringen Rente, Kinder usw.) die keine 3 Stunden täglich arbeiten können
(bspw. Rentner) und über keine oder nur geringe Mittel zum Existenzsicherung verfügen erhalten als Grundsicherung Sozialhilfe bzw. Sozialgeld - zum Teil auch als Aufstockung.

Die gesetzlichen Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen sind leicht unterschiedlich von einander und können nur als Einzelfall betrachtet werden. Sozialhilfe wird in SGB XII, Hartz4 nach SGB II gesetzlich geregelt. In der Summe jedoch macht es kaum einen finanziellen Unterschied ob nun Sozialhilfe oder Hartz4 bzw. ALG2 erhalte.

Ab diesem Monat müssen die Jobcenter damit die Kosten für die Private Krankenversicherung vollständig übernehmen. Somit sind Hartz4-Empfänger nicht mehr automatisch gesetzlich pflichtversichert, sondern können auch weiterhin den Basistarif der Privaten Krankenkassen wählen.

Siehe hierzu den Eilbeschluss vom 2. Oktober 2009 (S31 AS 174/09 ER) des Sozialgerichtes Gelsenkirchen. Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Urteil: Jobcenter zahlt für private Krankenversicherung

Wer trotz Berufsausbildung mit einer Zweitausbildung beginnt, hat keinen Anspruch auf ALG II
Dies gilt selbst dann, wenn eine finanzielle Bedürftigkeit besteht.

Die Begründung war dabei so kurz wie unverständlich. Wenn es grundsätzlich die Möglichkeit gibt, durch das Arbeitsamt eine Ausbildungsförderung zu erhalten (auch wenn diese nicht bei einer Zweitausbildung greift) kann es kein ALG 2 für eine Zweitausbildung geben.

Das Urteil aber auch viele weitere Informationen rund um das Thema Arbeit und Beruf sowie ein Forum, in dem Sie Ihre Fragen stellen können finden Sie http://www.jobkrise.de/de/jobsuche-gruendung-business-564.html

Es bleibt zu hoffen, dass jeder, der vor diesem Problem steht und sich zu einer Klage entschliesst, andere Richter mit einer gegenteiligen Auffassung findet.

Diese Frage stellt sich relativ schnell, da die Sozialleistungen ja nicht üppig fließen - und ein Hinzuverdienst recht nützlich bis bitter notwendig sein kann.

Daher hier ein kurzer Überblick über die einzelnen Sozialleistungsarten und wichtigsten Regelungen, die Sie bei einer Nebentätigkeit beachten sollten:

Arbeitslosengeld 1
Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 dürfen Sie grundsätzlich einen Job mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben.

Zu beachten ist folgendes:
a) Der Job muss bei der Arbeitsagentur angemeldet sein!
b) Alles, was nach Abzug der Werbungskosten über Nettoeinkünfte von 165 Euro hinausgeht, mindert das Arbeitslosengeld 1.

Arbeitslosengeld 2
Bis zu 100 EURO können Sie anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bei steigenden Einkünften wird dann jedoch gekürzt; gleichzeitig sinken die Sozialleistungen. Dies wird individuell geklärt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Sie mit einem 400 Euro-Job 160 Euro behalten dürfen.  

Altersrente ab 65
Hier gibt es keine Grenzen in Hinblick auf den Hinzuverdienst! D.h. Sie können solange arbeiten und soviel verdienen, wie Sie wollen: Die Rente wird nicht gekürzt. Aber Sie sollten sich natürlich vorher mit Ihrem Steuerberater unterhalten, was hier steuerlich zu beachten ist.

Altersvollrente unter 65 bzw.
Vollrente bei Erwerbsunfähigkeit (volle EU) oder
Vollrente bei Erwerbsminderung (volle EM)
Bei einem 400 Euro-Job werden hier die Sozialleistungen nicht gekürzt. Wenn Sie jedoch mehr arbeiten bzw. verdienen wollen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Bezüge um (mindestens) ein Drittel bzw. ein Viertel gekürzt werden.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Teil-EM)
Hier dürfen Sie monatlich mindestens 857,33 EURO verdienen, ohne dass Ihnen die Rente gekürzt werden darf. Oft ist es sogar noch mehr.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Rentenversicherung individuell ausrechnen, wie hoch Ihre Nebeneinkünfte sein dürfen. Und lassen Sie sich dies schriftlich bescheinigen.

Hinterbliebenen-Rente
Bei abhängig beschäftigten Hinterbliebenen werden im ersten Schritt pauschal 40 Prozent der Bruttoeinkünfte abgezogen, um ein anrechenbares Nettoeinkommen zu ermitteln. Dieses wird dann wiederum überprüft in Hinblick auf Höchstgrenzen.

Ein Beispiel:
Bei einem Bruttoeinkommen von 1200 Euro wäre dies ein anrechenbares Nettoeinkommen von 720 Euro. In den alten Bundesländern sind jedoch nur Einkünfte in Höhe von 701,18 EUR frei. In diesem Fall sind daher die Einkünfte um ca. 19 Euro zu hoch. 40 Prozent dieser 19 Euro, also hier 8 Euro, werden daher von der Hinterbliebenen-Rente abgezogen.

Dieses Beispiel macht vielleicht deutlich, dass es teilweise recht schwierig ist, die konkreten Hinzuverdienst-Grenzen zu durchblicken.

Daher:

Ein Tipp zum Schluss
Beachten Sie immer auch die individuellen Hinweise auf Ihrem aktuellen Rentenbescheid. Und fragen Sie bei Unklarheiten noch einmal bei Ihrem Rentenversicherungsträger, bei einem Rentenberater, Steuerberater etc. konkret nach.

Dies gilt vor allem
- für Empfänger von Teilrenten 
- für Berufsunfähigkeits-Renter (BU-Rente),
da für diese grundsätzlich individuelle Hinzuverdienstgrenzen gelten.

Quellen: VdK-Zeitung Mai 2009, ind. Rentenbescheid, Informationen der Rentenversicherung