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    <title>Sozialversicherungs Blog</title>
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    <updated>2013-05-13T11:05:34Z</updated>
    <subtitle>Was Sie über Ihre Sozialversicherung wissen sollten, Ihnen aber bisher niemand gesagt hat</subtitle>
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    <title>Darf man nach einem Schlaganfall wieder Autofahren?</title>
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    <published>2013-05-13T10:02:05Z</published>
    <updated>2013-05-13T11:05:34Z</updated>

    <summary>Laut der neuesten Statisiken haben rund eine Mio. Deutsche einen Schlaganfall überstanden. Die Folgen und damit verbundenen Konsequenzen sind für jeden Einzelnen unterschiedlich. Einschränkungen und Behinderungen im Alltag können vor allem anfangs sehr groß sein. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden,...</summary>
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        <![CDATA[Laut der neuesten Statisiken haben rund eine Mio. Deutsche einen Schlaganfall überstanden. Die Folgen und damit verbundenen Konsequenzen sind für jeden Einzelnen unterschiedlich. Einschränkungen und Behinderungen im Alltag können vor allem anfangs sehr groß sein. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass sich der Gesundheitszustand auch nach Jahren noch zum Positiven verändern kann (z.B. durch nachhaltige Reha, Ergo- und Physiotherapie). <br /><br />Eine Frage wird sich wahrscheinlich jeder Schlaganfall-Patient irgendwann stellen: "Werde ich wieder Autofahren können? Darf ich das überhaupt?". <br /><br />Aktuell geben die gesetzlichen Regelungen hier keine eindeutige Antwort. Bei starken körperlichen Behinderungen und Einschränkungen müssen Sie grundsätzlich ein verkehrsmedizinisches Gutachten einholen, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten. Hingegen gibt es bei geistigen Schädigungen erst einmal keine gesetzlichen Pflichten, die eigene Fahrtüchtigkeit durch ein neuropsychologisches Gutachten überprüfen zu lassen - d.h. man hofft auf die Einsichtigkeit der Betroffenen. <br /><br />Bei einem verkehrsmedizinischen Gutachten werden die Diagnose, Ergebnisse der (vorherigen) klinischen Untersuchungen und aktuelle Medikation überprüft. Darüberhinaus werden die körperlichen Einschränkungen beschrieben. Der zuständige Verkehrsmediziner wird auch die notwendigen technischen Umbauten des Fahrzeugs (z.B. Drehknauf am Lenkrad, Handbedienungssysteme oder Sitzumbauten) im Gutachten benennen. Beachten Sie dabei, dass diese technischen Änderungen vom TÜV oder der Dekra überprüft und abgenommen werden. Zudem müssen sie in Führerschein als auch im Fahrzeugbrief vermerkt werden. <br /><br />Grundsätzlich müssen die Kosten für das Gutachten (ca. 250 EUR,-) und die notwendigen Umbauten selbst bezahlt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Zuschüsse von den jeweiligen Kostenträgern (Krankenkasse oder Rentenversicherung) zu erhalten. Hierfür sollten Sie jedoch unbedingt frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und einen formlosen Antrag auf Kostenzuschuss stellen. <br /><br />Ein verkehrsmedizinisches Gutachten wird von Ärzten (zum Großteil Orthopäden oder Neurologen) mit einer verkehrsmedizinischen Qualifikation erstellt. Bitte beachten Sie, dass Ihr eigener - Sie aktuell behandelnder - Arzt die Begutachtung aufgrund des Verdachts der Gefälligkeit) nicht durchführen darf. Die Adressen dieser Ärzte in Ihrer Gegend erfragen Sie am besten bei Ihrem Hausarzt oder Neurologen. Aber auch das Gesundheitsamt, die TÜV/Dekra- oder Führerscheinstelle können weiterhelfen. Darüberhinaus finden Sie unter dem folgenden link&nbsp; <a href="http://www.schlaganfall-was-nun.de/Auto/02_Verkehrsmedizin_kpl._fur_Homepage.pdf">Ärzte mit verkehrsmedizinischer Eignung</a> eine Liste mit geeigneten Ärzten und weitere Hinweise zum Verfahren. <br /><a href="http://www.schlaganfall-was-nun.de/Auto/02_Verkehrsmedizin_kpl._fur_Homepage.pdf"></a><br />Quellen: U.a. Apotheken Umschau A 05/13 und die pdf-Datei <a href="http://www.schlaganfall-was-nun.de/Auto/02_Verkehrsmedizin_kpl._fur_Homepage.pdf">Ärzte mit verkehrsmedizinischer Eignung</a><br /><br /> ]]>
        
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    <title>Neue gesetzliche Fristen für Entscheidungen der Pflege- und Krankenkasse</title>
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    <published>2013-05-09T12:22:47Z</published>
    <updated>2013-05-09T12:44:56Z</updated>

    <summary>Im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (Infos siehe hier) wurden neue gesetzliche Fristen für die Antragsbearbeitung gesetzt. Innerhalb dieser klar festgelegten Fristen müssen Pflege- und Krankenkassen Entscheidungen über die Gutachterauswahl, Pflegeleistungen oder Sachleistungen fällen. Tun sie dies nicht, werden Gelder fällig oder...</summary>
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        <name>Susanne</name>
        
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        <![CDATA[Im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (Infos siehe <a href="http://www.sozialblog.com/blog/2012/11/das-pflege-neuausrichtungs-ges.html">hier</a>) wurden neue gesetzliche Fristen für die Antragsbearbeitung gesetzt. Innerhalb dieser klar festgelegten Fristen müssen Pflege- und Krankenkassen Entscheidungen über die Gutachterauswahl, Pflegeleistungen oder Sachleistungen fällen. Tun sie dies nicht, werden Gelder fällig oder gilt der Antrag als bewilligt. <br /><br />Damit ergeben sich folgende konkrete Handlungsrichtlinien: <br /><br /><ul><li>Pflegeleistungen müssen innerhalb von fünf Wochen bewilligt oder abgelehnt werden. <br /></li><li>Die Pflegekasse muss ab 2013 
innerhalb von zwei Wochen, nachdem ein Antrag eingegangen ist, einen 
Beratungstermin beim zu Pflegenden anbieten. <br /></li><li>Geht ein Antrag auf Sachleistungen ein, muss die Kasse innerhalb von drei Wochen entscheiden. <br /></li></ul><p>Entscheidet 
eine Pflegekasse nicht fristgerecht über mögliche und notwendige Leistungen, muss sie 
dem Antragsteller ab dem ersten Tag der Überschreitung zehn Euro als 
erste Versorgungsleistung bezahlen.</p><ul><li>Krankenkassen müssen innerhalb von fünf Wochen einen Kostenerstattungsantrag für eine private Psychotherapie beantworten. Ansonsten gilt der Antrag als bewilligt. <br /></li></ul>Den Gesetzestext des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz finden Sie <a href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;bk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*[@attr_id=%27bgbl112s2246.pdf%27]">hier</a>. <br />

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    <title>Steuer- und beitragsfreie Zuschüsse auch bei Mini-Jobs</title>
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    <published>2013-05-08T22:45:46Z</published>
    <updated>2013-05-08T22:57:22Z</updated>

    <summary>Bei Mini-Jobs wird oft überprüft, ob die 450,- EUR-Grenze eingehalten wird. Wichtig ist für Sie, dass der Prüfer die steuer- und beitragsfreien Zuschläge (z.B. für Sonn- oder Feiertagsarbeit bzw. Nachtdienste etc.) bei dieser Prüfung außen vor lassen muss! Quelle: Guter...</summary>
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        <![CDATA[Bei Mini-Jobs wird oft überprüft, ob die 450,- EUR-Grenze eingehalten 
wird. Wichtig ist für Sie, dass der Prüfer die steuer- und 
beitragsfreien Zuschläge (z.B. für Sonn- oder Feiertagsarbeit bzw. 
Nachtdienste etc.) bei dieser Prüfung außen vor lassen muss! <br /><br /><i>Quelle: Guter Rat 5/2013</i> ]]>
        
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    <title>Mini-Jobs: Steuerfreie Gehaltsextras möglich</title>
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    <published>2013-05-08T22:35:20Z</published>
    <updated>2013-05-08T23:01:26Z</updated>

    <summary>Auch Mini-Jobber können steuerfreie Gehaltsextras in Anspruch nehmen. Hierzu zählen z.B. Benzingutscheine, Kostenzuschüsse für Kindergartenplätze oder Rabatte für unternehmenseigene Produkte (in einem Betrag von bis zu 1 080,- EUR im Jahr). Quelle: Guter Rat 5/2013...</summary>
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        <![CDATA[Auch Mini-Jobber können steuerfreie Gehaltsextras in Anspruch nehmen. Hierzu zählen z.B. Benzingutscheine, Kostenzuschüsse für Kindergartenplätze oder Rabatte für unternehmenseigene Produkte (in einem Betrag von bis zu 1 080,- EUR im Jahr). <br /><br /><i>Quelle: Guter Rat 5/2013</i><br />]]>
        
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    <title>Achtung! Neue Arzneimittel tragen ab September 2013 ein schwarzes Dreieck! </title>
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    <published>2013-05-08T22:05:09Z</published>
    <updated>2013-05-08T22:27:06Z</updated>

    <summary><![CDATA[Ab Herbst 2013 werden neue Medikamente mit einem schwarzen Achtungs-Dreieck ausgezeichnet. Ziel der neuen Regelung ist, Ärzte und Patienten zu sensibilisieren und&nbsp; zu motivieren, bei Medikamenten mit diesem Dreieck auf eventuelle bzw. noch unbekannte Nebenwirkungen zu achten und diese dem...]]></summary>
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        <![CDATA[Ab Herbst 2013 werden neue Medikamente mit einem schwarzen Achtungs-Dreieck ausgezeichnet. Ziel der neuen Regelung ist, Ärzte und Patienten zu sensibilisieren und&nbsp; zu motivieren, bei Medikamenten mit diesem Dreieck auf eventuelle bzw. noch unbekannte Nebenwirkungen zu achten und diese dem Hersteller zu melden. <br /><br />Begründet wird die neue Regelung damit, dass häufig erst in einem flächendeckenden Einsatz sämtliche möglichen Nebenwirkungen entdeckt werden. Die vorab notwendigen klinischen Tests mit ausgewiesenen Probanden machen zwar den Großteil der aufkommenden Nebenwirkungen offensichtlich, aber es muss trotzdem immer damit gerechnet werden, dass nach der Zulassung noch unbekannte Nebenwirkungen auftreten können. <br /><br /><i>Quelle: Guter Rat 5/2013</i><br />]]>
        
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    <title>Ambulante Psychotherapie und Kostenerstattungsverfahren: Worauf Sie achten sollten </title>
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    <published>2013-05-07T17:33:43Z</published>
    <updated>2013-05-07T21:25:06Z</updated>

    <summary>Bereits seit einigen Jahren ist gesetzlich geregelt, wie Sie trotz des Mangels an ambulanten kassenzugelassenen Psychotherapeuten einen geeigneten Therapieplatz finden können: Sie haben unter anderem die Möglichkeit, eine Therapie bei einem Privattherapeuten anzufangen. Wenn Sie belegen können, dass es in...</summary>
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        <![CDATA[Bereits seit einigen Jahren ist gesetzlich geregelt, wie Sie trotz des Mangels an ambulanten kassenzugelassenen Psychotherapeuten einen geeigneten Therapieplatz finden können: Sie haben unter anderem die Möglichkeit, eine Therapie bei einem Privattherapeuten anzufangen. Wenn Sie belegen können, dass es in der nahen Zukunft keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten für Sie gibt, sollten die Kosten für die Psychotherapie von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. <br /><br />Wenn Sie die Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet haben wollen, müssen Sie bei dieser einen ausführlichen Antrag auf Kostenerstattung stellen  (siehe hierzu auch folgenden Beitrag <a href="http://www.sozialblog.com/blog/2008/09/was-mache-ich-wenn-es-keine-fr.html">"Was mache ich, wenn es keine freien Therapieplätze bei Therapeuten mit Kassenzulassung gibt?"</a>). <br /><br />Beachten Sie dabei folgende Punkte: <br /><br />a) Erkundigen Sie sich am besten vorab, unter welchen Bedingungen Ihre Krankenkasse auch einen privaten Psychotherapieplatz bezahlen würde und welche Daten der Antrag auf Kostenerstattung enthalten muss. Wichtig sind hierbei u.a. auch Ausbildung des Psychotherapeuten und Ihre aktuelle Situation. <br /><br />b) Unter anderem müssen Sie in diesem Antrag nachweisen, dass kein 
Kassentherapeut sie zeitnah behandeln kann und ihr psychisches 
Problem dringlich ist. Letzteres sollten Sie sich am besten von einem Psychiater oder Neurologen attestieren lassen, da bei den Krankenkassen ein Attest des jeweiligen Facharztes immer noch mehr wiegt als das des Hausarztes (aucn wenn letzterer Sie und auch ihre gesundheitlichen Probleme meist viel besser kennen dürfte). <br /><br />c) Ihre Bemühungen, einen Kassentherapeuten zu finden, belegen Sie am besten durch ein Telefon- und E-Mail-Protokoll (zu welcher Zeit wurde welcher Therapeut kontaktiert? Wie lautete seine Reaktion und wie lange sind seine Wartezeiten?). Kontaktieren Sie möglichst viele Psychotherapeuten, damit Sie Ihrer Krankenkasse gegenüber auch den guten Willen nachweisen können. <br /><br />Was Sie unbedingt wissen sollten: <br /><br />a) Inzwischen ist leider bekannt geworden, dass einige Gesetzliche Krankenkassen in diesen Fällen einen Therapiebeginn künstlich verlängern. Die entsprechenden Anträge auf Kostenerstattung werden einfach liegen gelassen und für längere Zeit nicht bearbeitet. Das Bundesgesundheitsministerium reagierte nun auf diesen Zustand: Ab sofort können Sie einen solchen Antrag als genehmigt betrachten, wenn dieser nicht innerhalb von fünf Wochen von Ihrer Krankenkasse entschieden wurde. <br /><br />b) Gehen Sie bitte davon aus, dass viele Krankenkassen einen solchen Antrag im ersten Schritt ablehnen (es wird aktuell von ca. 80 Prozent aller Anträge auf Kostenerstattung ausgegangen, die vorerst abgelehnt werden). Geben Sie jedoch bitte nicht auf, auch wenn eine solche Ablehnung in instabilen Zeiten erst einmal schwer zu bewältigen ist. Schreiben Sie einen Widerspruch, am besten mit Hilfe des betreffenden Therapeuten und Ihrer Ärzte. Der Widerspruch hat meist Erfolg! <br /><br />Weitere Informationen zu den Reaktionen der Gesetzlichen Krankenkassen finden Sie in dem Beitrag von spiegel-online:<i> <a href="http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/psychotherapie-zoff-ueber-kostenerstattung-a-897358.html">"<span class="spArticleTopic">Zoff&nbsp;über Kostenerstattung: </span><span class="spArticleHeadline">Kassen schikanieren Psychotherapie-Patienten</span>" von Jana Hausschild</a></i><br /><br />Ratschläge zum Widerspruchsverfahren finden Sie unter anderem <a href="http://www.sozialblog.com/blog/2008/01/widerspruch-was-muss-ich-beach.html">hier</a>.<br /><br /><br /><br /><br />]]>
        
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    <title>Jetzt auch für unterwegs: Der Sozialversicherungs Blog auf Ihrem Handy</title>
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    <published>2013-05-07T17:27:01Z</published>
    <updated>2013-05-07T17:27:21Z</updated>

    <summary>Seit dieser Woche können Sie die Inhalte dieses Blogs auch gut auf Handys oder Smartphones lesen: Ab sofort finden Sie unter http://m.sozialblog.com eine optimierte Version für kleine Displays mit deutlich geringerer Datenübertragung.Alternativ können Sie den Sozialblog jetzt auch als App...</summary>
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        <name>Jan</name>
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        <![CDATA[Seit dieser Woche können Sie die Inhalte dieses Blogs auch gut auf Handys oder Smartphones lesen: Ab sofort finden Sie unter <a href="http://m.sozialblog.com/">http://m.sozialblog.com</a> eine optimierte Version für kleine Displays mit deutlich geringerer Datenübertragung.<br /><br />Alternativ können Sie den Sozialblog jetzt auch als <a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=com.sozialblog.app">App für Android-Geräte</a> in Googles Play Store bekommen.<br /><br />DIe Artikel sind überall dieselben, nur das Kommentieren geht momentan nur in der altbekannten <a href="http://www.sozialblog.com/blog/">Web-Version</a>.<br /><br />Viel Spaß beim Lesen - wann und wo Sie wollen.<br /><br />]]>
        
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    <title>Knochendichtemessung: Kostenerstattung jetzt auch vor einem Bruch möglich! </title>
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    <published>2013-05-07T15:53:00Z</published>
    <updated>2013-05-07T16:37:00Z</updated>

    <summary>Osteoporose tritt meist im Alter auf. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, vor allem bei jüngeren Frauen mit Untergewicht und/oder Mangelernährung: Hier entwickelt sich eine Osteoporose oft schon sehr früh. Andere Frauen sind mit oder nach den Wechseljahren betroffen. Eine frühzeitige...</summary>
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        <name>Susanne</name>
        
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        <![CDATA[Osteoporose tritt meist im Alter auf. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, vor allem bei jüngeren Frauen mit Untergewicht und/oder Mangelernährung: Hier entwickelt sich eine Osteoporose oft schon sehr früh. Andere Frauen sind mit oder nach den Wechseljahren betroffen. Eine frühzeitige Untersuchung mit Hilfe der Knochendichtemessung und eine angemessene Behandlung tut daher bei Verdacht mehr als not. Bisher bezahlten die gesetzlichen Krankenkassen eine Knochendichtemessung jedoch erst dann, wenn die Patientin einen Bruch ohne Gewalteinwirkung erlitt und der Arzt deswegen Verdacht auf Osteoporose äußerte (siehe hierzu auch folgenden Blogbeitrag:<a href="http://www.sozialblog.com/blog/2011/10/gesetzliche-krankenkassen-und.html"> "Gesetzliche Krankenkassen und Knochendichte-Messung: Erst sehr spät wird bezahlt!"</a>). Das hieß bisher, dass Patientinnen mit einem erhöhten Osteoporose-Risiko die Kosten für die Untersuchung selbst tragen oder auf eine Abklärung verzichten mussten. <br /><br />Diese Regelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun glücklicherweise geändert und für die Kostenerstattung einer Knochendichtemessung die Indikationen erweitert: Ab sofort kann auch über die gesetzliche Krankenversicherung bei Verdacht auf Osteoporose eine Knochendichtemessung vorgenommen werden, ohne dass bereits ein Bruch vorliegen muss. Jedoch muss davon ausgegangen werden, dass die Kassen hier die individuelle Notwendigkeit im Einzelfall überprüfen und auslegen werden. Wichtig sind dabei die vom Arzt erstellten konkreten klinischen und anamnestischen Befunde, eine attestierte Behandlungsabsicht bzw. die notwendige Behandlungskontrolle der Osteoporose. <br /><br />Quelle: <a href="http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/474/">Knochendichtemessung künftig bei weiteren Indikationen Kassenleistung </a>]]>
        
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    <title>Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um eine private &quot;Pflege-Bahr&quot;-Versicherung abschließen zu können?</title>
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    <id>tag:www.sozialblog.com,2013:/blog//3.641</id>

    <published>2013-05-07T15:32:06Z</published>
    <updated>2013-05-07T15:52:33Z</updated>

    <summary>Inzwischen haben die privaten Versicherer auf die Pflegereform reagiert und bieten zum Großteil den neue private &quot;Pflege-Bahr&quot;-Tarif an. Folgende Bedingungen sind mit diesem Tarif verbunden und an einen Abschluss gekoppelt: a) Der Versicherte muss monatlich mindestens zehn Euro einzahlen b)...</summary>
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        <![CDATA[Inzwischen haben die privaten Versicherer auf die Pflegereform reagiert und bieten zum Großteil den neue private "Pflege-Bahr"-Tarif an. Folgende Bedingungen sind mit diesem Tarif verbunden und an einen Abschluss gekoppelt: <br /><br />a) Der Versicherte muss monatlich mindestens zehn Euro einzahlen <br />b) In Pflegestufe III muss gewährleistet sind, dass der Versicherte mindestens 600 Euro Pflegegeld im Monat erhält. Über dieses Geld muss er frei verfügen können. <br />c) Nur volljährige Interessenten können einen solchen Vertrag abschließen. <br />d) Bei Abschluss des zusätzlichen privaten "Pflege-Bahr"-Tarifs darf der zukünftig Versicherte noch keine Leistungen aus einer Pflegeversicherung erhalten. <br /><br />Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, steht einem Abschluss der privaten Pflegeversicherung nichts im Weg. Denn die privaten Versicherungen haben beim "Pflege-Bahr" kein Recht, aufgrund von Vorerkrankungen Risikozuschläge zu verlangen, Leistungen auszuschließen oder gar jemanden auszuschließen! <br /><br /><i>Quelle: Apotheken Umschau 04/13</i><br /><br />Bei weiterem Interesse siehe folgende Artikel: <br /><a href="http://www.sozialblog.com/blog/2012/11/das-pflege-neuausrichtungs-ges.html">"Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Die kleine Pflegereform..."</a><br /><a href="http://www.sozialblog.com/blog/2012/12/wann-erhalte-ich-den-staatlich.html">"Wann erhalte ich den staatlichen Zuschuss für meine private Pflegezusatzversicherung?"</a><br /><br /><a href="http://www.sozialblog.com/blog/2013/05/was-muss-ich-bei-der-auswahl-e.html">"Was muss ich bei der Auswahl einer privaten Pflegeversicherung beachten?"</a><br /><br /><br /><br />]]>
        
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    <title>Was muss ich bei der Auswahl einer privaten Pflegeversicherung beachten? </title>
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    <published>2013-05-07T15:12:18Z</published>
    <updated>2013-05-07T15:31:40Z</updated>

    <summary>Seit diesem Jahr gibt es den &quot;Pflege-Bahr&quot; (siehe auch folgende Artikel: &quot;Wann erhalte ich den staatlichen Zuschuss für meine private Pflegeversicherung?&quot;, &quot;Wer beantragt den staatlichen Zuschuss für meine Pflegeversicherung?&quot; und &quot;Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Die kleine Pflegereform...&quot;). Im ersten Quartal haben sich...</summary>
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        <name>Susanne</name>
        
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        <![CDATA[Seit diesem Jahr gibt es den "Pflege-Bahr" (siehe auch folgende Artikel: <a href="http://www.sozialblog.com/blog/2012/12/wann-erhalte-ich-den-staatlich.html">"Wann erhalte ich den staatlichen Zuschuss für meine private Pflegeversicherung?"</a>, <a href="http://www.sozialblog.com/blog/2013/01/wer-beantragt-den-staatlichen-.html">"Wer beantragt den staatlichen Zuschuss für meine Pflegeversicherung?"</a> und <a href="http://www.sozialblog.com/blog/2012/11/das-pflege-neuausrichtungs-ges.html">"Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Die kleine Pflegereform..."</a>). Im ersten Quartal haben sich die privaten Versicherer jedoch mit angemessenen Angeboten noch zurückgehalten. Inzwischen hält endlich fast jedes Versicherungsunternehmen den neuen und für jedermann zugänglichen staatlich geförderten Pflegetarif bereit. <br /><br />Teilweise sind die Leistungen in einem Pflegefall jedoch sehr unterschiedlich strukturiert. Daher lohnt es sich, bei der Wahl der neuen Pflegeversicherung vorab einige Fragen zu stellen: <br /><br />a) Welchen Anteil des maximalen Pflegetagegeldes bekomme ich, wenn 
ich nicht in der höchsten Pflegestufe (also Pflegestufe III) eingestuft 
bin? <br /><p>
b) Wie hoch sind die Leistungen in Pflegestufe 0 (also Demenz ohne körperliche Pflegebedürftigkeit)? <br />
c) Unterscheidet die Pflegeversicherung bei ihren Leistungen nach häuslicher oder teil- bzw. vollstationärer Pflege? <br />
d) Wie lange sind die Wartezeiten nach Abschluss der Pflegeversicherung? <br />
e) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich noch vor der Wartezeit pflegebedürftig bin? <br />
f) Muss ich den Beitrag weiterzahlen, wenn ich pflegebedürftig bin und 
Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung erhalte? Oder wird die 
Beitragszahlung in dieser Zeit ausgesetzt? <br />
g) Muss sich der Versicherer auch später an die Pflegestufen der gesetzlichen Pflegeversicherung halten? </p>

<p><i>Quelle: Apotheken Umschau 04/13</i></p><p><br /></p><p><br /></p><br /><br />]]>
        
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    <title>Gewalt gegen Frauen? Unter 08000 116 016 finden Sie Unterstützung </title>
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    <published>2013-04-14T16:56:44Z</published>
    <updated>2013-04-14T22:12:49Z</updated>

    <summary>Das neue Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen wurde in diesem Jahr in Kooperation mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gegründet. Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 können Sie sich 365 Tage im Jahr rund um die Uhr anonym,...</summary>
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        <name>Susanne</name>
        
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        <![CDATA[Das neue <b><i><i>Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen</i></i>  </b>wurde in diesem Jahr in Kooperation mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gegründet. <br /><br />Unter der kostenlosen Telefonnummer <b>08000 116 016</b> können Sie sich 365 Tage im Jahr rund um die Uhr anonym, kompetent und sicher beraten lassen. <br /><br />Ob Gewalt in Ehe und 
Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, 
Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung - kompetente und ausgebildete Beraterinnen stehen 
hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite 
und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor 
Ort weiter. Sowohl Anruf als auch Beratung sind kostenlos.

Darüberhinaus bietet die Organisation <b><i><i>Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen </i></i></b><a href="https://www.hilfetelefon.de/de/right-navigation/online-beratung/">hier </a>auch Online-Beratung an (sowohl über E-Mail als auch zu bestimmten Terminen über Einzel-Chats möglich).&nbsp; <br /><br />Auch wenn die Betroffenen kein Deutsch sprechen oder sich nicht ausreichend verständigen können, erhalten diese beim <b><i><i>Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen</i></i> </b>Unterstützung. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen (Türkisch, 
Russisch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, 
Polnisch, Serbokroatisch, Griechisch, Bulgarisch, Rumänisch, Arabisch, 
Persisch und Vietnamesisch) möglich. <br /><br />Hörgeschädigte und Gehörlose können über einen <span title="Relais" class="lang" lang="en">Relay</span>-Dienst
 unkompliziert in Kontakt mit den Beraterinnen des Hilfetelefons treten -
 barrierefrei per Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher und kostenlos. <br /><p class="bodytext"><br />Auch Fachkräfte, die im Rahmen ihres beruflichen
 oder ehrenamtlichen Einsatzes mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert 
werden, können sich jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Darüber hinaus
 richtet sich das Angebot auch an alle Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder Bekannte, die Frauen mit Gewalterfahrungen helfen wollen. <br /></p>Das Thema Sicherheit wird bei der Organisation <b><i><i>Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen</i></i> </b>sehr ernst genommen. So werden alle Anrufe streng vertraulich 
behandelt. Betroffene können ihre Fragen jederzeit anonym stellen und sich 
darauf verlassen, dass die persönlichen Informationen und Daten 
weder erfasst noch weitergeben werden. Die Anrufe können von der Organisation nicht 
zurückverfolgt werden. Zudem werden beim <span title="das Suchen nach Informationen im Internet" class="lang" lang="en">Surfen</span>
 auf der Webseite <a href="https://www.hilfetelefon.de/de/startseite/">Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen</a> die Nutzerdaten nicht gespeichert. 
Darüber hinaus steht auf der Webseite oben rechts ein sogenannter 
„Notausstieg"-Button zur Verfügung, der ermöglicht, den Internet-Auftritt
 mit nur einem Knopfdruck zu verlassen. Unter einem weiteren Button „Sicherheit im 
Netz" oder auch <a href="https://www.hilfetelefon.de/de/secure-navigation/sicherheit-im-netz/">hier</a> finden Interessierte darüber hinaus sämtliche Informationen, wie sie sicher 
und anonym <span title="im Internet nach Informationen suchen" class="lang" lang="en">surfen</span> können.<br /><br /><i><b>Quelle und weitere Informationen: <a href="https://www.hilfetelefon.de/de/startseite/">https://www.hilfetelefon.de/de/startseite/</a>. <br />Werbe- und Informationsmaterialien finden Sie unter diesem <a href="https://www.hilfetelefon.de/de/materialien/">Link. </a></b></i><br />]]>
        
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    <title>Medikamenten-Austausch aufgrund von Rabattverträgen: Worauf sollte ich achten? </title>
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    <published>2013-04-13T18:09:09Z</published>
    <updated>2013-04-13T18:29:24Z</updated>

    <summary>Grundsätzlich sollten Sie Ihrer Apotheke vertrauen, dass die Voraussetzungen für einen Arneimittelaustausch gründlich überprüft wurden. Ein Apotheker muss nämlich bei jedem einzelnen ärztlich verordnetem Medikament abklären, inwieweit die folgenden Austauschkriterien erfüllt sind: a) Das Austauschmedikament enthält die gleichen Wirkstoffe in...</summary>
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    <content type="html" xml:lang="de" xml:base="http://www.sozialblog.com/blog/">
        <![CDATA[Grundsätzlich sollten Sie Ihrer Apotheke vertrauen, dass die Voraussetzungen für einen Arneimittelaustausch gründlich überprüft wurden. Ein Apotheker muss nämlich bei jedem einzelnen ärztlich verordnetem Medikament abklären, inwieweit die folgenden Austauschkriterien erfüllt sind: <br /><br />a) Das Austauschmedikament enthält die gleichen Wirkstoffe in der gleichen Dosierung wie das auf dem Rezept verordnete Medikament <br />b) Die Darreichungsform (Filmtablette, Dragee etc.) ist identisch oder gilt als austauschbar <br />c) Die Packungsgröße stimmt überein oder liegt im gleichen Größenbereich <br />d) Das Austauschmedikament ist mindestens für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen. <br /><br />Nur wenn <u>alle </u>Kriterien erfüllt sein, kann das Medikament ausgetauscht werden. Bitte beachten Sie jedoch in Hinblick auf b), dass Ihr Arzt auf dem Rezept notiert, wenn Sie die Tabletten zum Beispiel teilen müssen. Denn nur wenn dieser Hinweis auf dem Rezept vermerkt ist, kann der Apotheker auf die Teilbarkeit des Medikamentes Rücksicht nehmen. <br /><br />Bei großen Unsicherheiten sollten Sie mit Ihrem Arzt darüber sprechen, ob auf dem Rezept das <a href="http://www.sozialblog.com/blog/2011/01/was-heisst-aut-idem-auf-meinem.html">aut idem-Kreuz</a> nicht notwendig oder zumindest sinnvoll ist. Zudem hat die Deutsche Arzneimittelkommission erklärt, dass ein Arzneimittelaustausch bei folgenden Erkrankungen nicht unbedingt sinnvoll ist:&nbsp; <br />a) Asthma <br />b) Alzheimer <br />c) Epilepsie <br />d) Parkinson <br />e) Schilddrüsenerkrankungen <br />f) Starke Schmerzen <br /><br />Quelle: ArzneiKompass 1/2013, Seite 4 und 14. <br /><br /><br />]]>
        
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    <title>Was bedeutet &quot;Festbetrag&quot; bei der Bezahlung von Medikamenten? </title>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="http://www.sozialblog.com/blog/2013/04/was-bedeutet-festbetrag-bei-de.html" />
    <id>tag:www.sozialblog.com,2013:/blog//3.637</id>

    <published>2013-04-13T17:38:42Z</published>
    <updated>2013-04-13T17:59:42Z</updated>

    <summary>Der &quot;Festbetrag&quot; eines ärztlich verordneten Medikaments ist der Betrag, den der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen festgelegt hat. Bis zu diesem Betrag werden in den jeweiligen Wirkstoffgruppen die jeweiligen Arzneimittel ersetzt. Der eventuelle Restbetrag muss von Ihnen persönlich bezahlt werden, unabhängig...</summary>
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        <![CDATA[Der "Festbetrag" eines ärztlich verordneten Medikaments ist der Betrag, den der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen festgelegt hat. Bis zu diesem Betrag werden in den jeweiligen Wirkstoffgruppen die jeweiligen Arzneimittel ersetzt. Der eventuelle Restbetrag muss von Ihnen persönlich bezahlt werden, unabhängig davon, ob Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind oder nicht. <br /><br />Quelle: ArzneiKompass 1/2013<br /><br /><br />]]>
        
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    <title>Warum bekomme ich von der Apotheke nicht mein gewohntes Medikament? </title>
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    <published>2013-04-13T16:01:20Z</published>
    <updated>2013-04-13T21:37:58Z</updated>

    <summary>Immer öfter kommt es vor, dass ich von meiner Apotheke aufgrund der Rabattverträge meiner Krankenkasse nicht mein gewohntes Medikament erhalte, sondern mich mit einem anderen Präparat zufrieden geben muss. Solange klar ist, dass das Ersatzpräparat denselben Wirkstoff enthält, kann ich...</summary>
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        <![CDATA[Immer öfter kommt es vor, dass ich von meiner Apotheke aufgrund der Rabattverträge meiner Krankenkasse nicht mein gewohntes Medikament erhalte, sondern mich mit einem anderen Präparat zufrieden geben muss. Solange klar ist, dass das Ersatzpräparat denselben Wirkstoff enthält, kann ich persönlich damit gut leben. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass vor allem ältere Patienten, die mehrere Medikamente am Tag einnehmen müssen, mit den wechselnen Bezeichnungen und Verpackungsdesigns Probleme haben. <br /><br />Viele Apotheker wiederum benötigen sehr viel Zeit, um ihren Kunden zu erklären, warum sie nun schon wieder ein anderes Medikament erhalten - obwohl der "Herr Doktor" doch etwas ganz anderes auf das Rezept geschrieben hat. Zudem müssen sie ihren Kunden oft erläutern, dass das von der Krankenkasse bevorzugte Präparat erst am nächsten Tag lieferbar sei - und die genervten Kunden damit bitten, nochmals vorbeizukommen. Denn die Apotheken können garnicht mehr alle Präparate der unterschiedlichen Firmen vorrätig haben - dafür ist die Auswahl an Arzneimitteln in Deutschland einfach zu groß. <br /><br />"Schuld" an den Lieferschwierigkeiten und Missverständnisse sind weder der Arzt noch die Krankenkasse noch der Apotheker. Denn alle Beteiligten müssen sich an ein Gesetz halten, das den Krankenkassen vorschreibt, mit den Arzneimittelherstellern Rabattverträge abzuschließen. Über dieses Gesetz haben wir bereits vor einigen Jahren detailliert informiert: <a href="http://www.sozialblog.com/blog/2011/01/was-heisst-amnog-vor--und-nach.html">Was heißt AMNOG? Vor- und Nachteile des neuen Gesetzes für die Patienten</a>.<br /><b><br />Ein Tipp: </b><br />Wenn Sie sich darüber informieren wollen, welche Arzneimittel bei Ihrer Krankenkasse rabattiert sind, schauen Sie auf <a href="http://www.arzneikompass.de/">www.ArzneiKompass.de</a> nach. Dort finden Sie <a href="http://www.arzneikompass.de/rabattierte-arzneimittel.html">hier </a>Informationen über Ihre Krankenkasse, über die Vertragsfirmen und die rabattierten Medikamente. Sie müssen jedoch ein wenig Geduld aufbringen, um sich durch die detaillierten Auflistungen zu wühlen. Denn leider stellt die Website noch keine Suchfunktion zur Verfügung, mit der Sie gezielt nach einem bestimmten Präparat suchen können. Aber es ist ein Anfang! <br /><br /><br /><br /><br /><br /><br /> <div><br /></div>]]>
        
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    <title>Was bedeutet &quot;Compliance&quot;? </title>
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    <id>tag:www.sozialblog.com,2013:/blog//3.635</id>

    <published>2013-04-13T15:35:44Z</published>
    <updated>2013-04-13T18:01:40Z</updated>

    <summary>Was ist &quot;Compliance&quot;? &quot;Compliance&quot; heißt soviel wie &quot;Therapietreue&quot;. Damit wird im Gesundheitssytem die Zuverlässigkeit des Patienten beschrieben, die dieser zeigt, wenn er den vom Arzt verordneten Therapieplan gewissenhaft umsetzt. Drei Beispiele: Ein Patient sitzt im im Sprechzimmer bei seinem Hausarzt...</summary>
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    <category term="therapietreue" label="Therapietreue" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#tag" />
    
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        <![CDATA[<b>Was ist "Compliance"? </b><br />"Compliance" heißt soviel wie 
"Therapietreue". Damit wird im Gesundheitssytem die Zuverlässigkeit des 
Patienten beschrieben, die dieser zeigt, wenn er den vom Arzt 
verordneten Therapieplan gewissenhaft umsetzt. <br /><br /><b>Drei Beispiele: </b><br />Ein Patient sitzt im im Sprechzimmer bei 
seinem Hausarzt und erhält ein Rezept mit den Worten: "Mit Ihrer 
Compliance dürfte das kein Thema sein. Alles Gute!"&nbsp; In einem 
Arztbericht an die Krankenkasse wird "mangelnde Compliance" betont. Ein 
Gutachter spricht sich dafür aus, eine Therapie aufgrund einer hohen 
Compliance des Patienten fortzusetzen. <br /><br /><b>Konkret bedeutet "Compliance" Folgendes: </b><br /><u>1. Beispiel: </u><br />Der Patient nimmt <br />- die vorgeschriebene Anzahl der Tabletten (z.B. zwei am Tag) <br />- zur vorgeschriebenen Tageszeit (z.B. morgens oder abends) <br />- in der richtigen Art und Weise (z.B. nach dem Essen, mit Wasser) <br />und <br />- über einen bestimmten Zeitraum (z.B. über sieben Tage) ein. <br /><br /><u>2. Beispiel: <br /></u>Der Patient macht in der Verhaltenstherapie oder auch Physiotherapie enorme Fortschritte. <br />Er nimmt seine "Therapie-Hausaufgaben" bzw. die empfohlenen Übungen ernst und macht diese <br />- in der vorgeschrieben Anzahl (z.B. 20 Wiederholungen der Dehnungsübung am Stück) <br />- zur vorgeschriebenen Tageszeit (z.B. morgens) <br />- in der richtigen Art und Weise (z.B. mit nüchternem Magen) <br />- über einen bestimmten Zeitraum oder in einem bestimmten Intervall (z.B. jeden Tag) <br /> ]]>
        <![CDATA[<b>Was ist "Compliance"? </b><br />"Compliance" heißt soviel wie "Therapietreue". Damit wird im Gesundheitssytem die Zuverlässigkeit des Patienten beschrieben, die dieser zeigt, wenn er den vom Arzt verordneten Therapieplan gewissenhaft umsetzt. <br /><br /><b>Drei Beispiele: </b><br />Ein Patient sitzt im im Sprechzimmer bei 
seinem Hausarzt und erhält ein Rezept mit den Worten: "Mit Ihrer 
Compliance dürfte das kein Thema sein. Alles Gute!"&nbsp; In einem 
Arztbericht an die Krankenkasse wird "mangelnde Compliance" betont. Ein 
Gutachter spricht sich dafür aus, eine Therapie aufgrund einer hohen 
Compliance des Patienten fortzusetzen. <br /><br /><b>Konkret bedeutet "Compliance" Folgendes: </b><br /><u>1. Beispiel: </u><br />Der Patient nimmt <br />- die vorgeschriebene Anzahl der Tabletten (z.B. zwei am Tag) <br />- zur vorgeschriebenen Tageszeit (z.B. morgens oder abends) <br />- in der richtigen Art und Weise (z.B. nach dem Essen, mit Wasser) <br />und <br />- über einen bestimmten Zeitraum (z.B. über sieben Tage) ein. <br /><br /><u>2. Beispiel: <br /></u>Der Patient macht in der Verhaltenstherapie oder auch Physiotherapie enorme Fortschritte. <br />Er nimmt seine "Therapie-Hausaufgaben" bzw. die empfohlenen Übungen ernst und macht diese <br />- in der vorgeschrieben Anzahl (z.B. 20 Wiederholungen der Dehnungsübung am Stück) <br />- zur vorgeschriebenen Tageszeit (z.B. morgens) <br />- in der richtigen Art und Weise (z.B. mit nüchternem Magen) <br />- über einen bestimmten Zeitraum oder in einem bestimmten Intervall (z.B. jeden Tag) <br /><br /><br /><br /><br /><br />]]>
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