Neues in der Kategorie Arbeitslosenversicherung I

Wie man tagtäglich unschwer in den Medien verfolgen kann, können politischen Entwicklungen teilweise sehr sprunghaft sein und unvorhersehbare Richtungen einschlagen. Das Bundeskabinett hat für sich hoffentlich endgültig (zumindest was das derzeitige Kabinett anbelangt) beschlossen, dass die Beitragessätze in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige schrittweise um auf das bis zu Vierfache des heutigen Beitragssatzes angehoben werden sollen. Für Selbstständige ohne abgeschlossene Ausbildung besteht im Falle einer Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld im angrenzenden Hartz IV Bereich zu. Sie sollten daher schon jetzt überlegen, ob sich die weitere Einzahlung von Beiträgen unter der Prämisse steigender Beiträge lohnt. Für die Selbstständigen, die in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen und eine Ausbildung vorweisen können, heisst es dann, zukünftig höhere Beiträge zu schlucken. 

Es soll aber wohl ein Sonderkündigungsrecht geben, dieses muss aber vor dem 31.12.2010 ausgesprochen werden. Mal sehen, was die nächsten Wochen an konkretisierten Meldungen noch bringen.
Jeden Monat werden neue Arbeitslosenzahlen veröffentlicht und ein doch eigentlich recht gutes Bild dargestellt Doch irgendwie hat man ein anderes gefühl und hin und wieder tauchen sogar ganz offiziell Arbeitslosenzahlen auf, die weit höher liegen als die der monatlichen Berichte. Woran liegt das? Nun, das ist alles eine Frage der Auslegung, wer arbeitslos ist.

Derzeit sind rund 40,24 Millionen in Deutschland erwerbstätig, das ist relativ unbestritten und kann als Fakt akzeptiert werden. Hierunter fallen aber 4,4 Millionen Selbstständige, die nicht in die Arbeitslosenversicherung oder generell in die Sozialversicherung einzahlen. Von den restlichen 35,83 Millionen arbeiten aber nur rund 27 Millionen sozialversicherungspflichtig - allerdings längts nicht alle in Vollzeit. Hinzukommen etwa 5 Millionen Geringverdiener. Somit stimmt auf den ersten die Bilanz, die rund 3,5 Millionen Erwerbslose zählt.

Aber es gibt eine Bevölkerungsschicht, die einfach nicht in so ein Raster passt. Sie ist weder erwerbstätig, noch selbstständig noch laut Statistik arbeitslos und wird daher nicht in den standardisierten Statistiken gesehen.

In der Arbeitslosenstatistik taucht man nicht auf, wenn man zwar ohne Beschäftigung - also eigentlich arbeitslos - ist
aber älter als 58 Jahre alt, mindestens ein jahr Leistungen aus Hartz4 bezogen hat und in diesem Zeitraum kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsangebot erhalten hat. Circa 300.000 Menschen fallen hierunter oder
wer in einem 1-Euro-Job arbeitet wird nicht erfasst, dies sind circa weitere 300.000 mit Leistungsanspruch oder
wer durch einen privaten Träger und nicht durch die Agentur für Arbeit direkt betreut wird, rund 200.000 weitere Leistungsempfänger oder
wer sich in einer Umschulung, Weiterbildung, in einer Trainings- oder Beschaffungsmaßnahme befindet, rund eine Million Menschen fallen in diese Rubrik,
auch fallen ALG2-Empfänger heraus, sofern sie mehr als 400 € Hinzuverdienst haben, 1.300.000 Menschen oder
erwerbsfähige ALG2-Empfänger, die noch keine 20 Jahre alt sind, rund 400.000 oder
ALG2-Empfänger, die aufgrund der Betreuung von Angehörigen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Ebenfalls beziehen Kurzarbeiter und Saisonkurzarbeiter (vorübergehende) Leistungen, die durch die Sozialversicherung ausgezahlt werden. Sie fallen aber ebenso aus der Statistik heraus wie Arbeitsunfähiggeschriebene Arbeitssuchende.
 
Hinzu kommen noch die Personen, die sich nicht bei der Agentur für Arbeit bzw. einem Jobcenter arbeitssuchend melden und auch keinerlei Leistungen beziehen und der Personenkreis, der eine Sperrzeit erhalten hat. Diese Zahlen schwanken hierbei sehr stark und belaufen sich auf ca 500.000 bis 1 Million Personen.

Unterm Strich bedeutet das, dass nur etwa 75 % der Arbeitslosengeld 1 Empfänger auch wirklich in der Statistik erscheint. Beim Arbeitslosengeld 2 sind es sogar nur etwa 50%. Ernst nehmen kann man somit eigentlich nur eine Zahl von 6 bis 7 Millionen Menschen, die kein oder kein ausschließliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sondern vielmehr Lohnersatzleistungen erhalten.

Noch einmal zur Erinnerung, es zahlen derzeit etwa nur 27 Millionen Menschen überhaupt in die Arbeitslosenversicherung ein.
Die freiwillge Versicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung läuft für Selbstständige zum 31.12.2010 aus. Die Bundesregierung will allerdings eine Verlängerung prüfen. Seit dem 1.2.2006 war es für bestimmte Selbstständige möglich unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, um hieraus einen Leistungsanspruch zu erzielen.

In wie weit diese freiwillige Versicherung tatsächlich zu einem Leistungsanspruch führte, kann nicht genau ermittelt werden, da unter Umständen auch Zeiten aus einem früheren Angestelltenverhältnis berücksichtigt wurde. Sicher scheint aber zu sein, dass im Jahr 2006 nur 187 Selbstständige Empfänger von Arbeitslosengeld waren und 75.813 Anträge zur beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung bewilligt wurden. Im Jahr 2009 stieg dieser Wert auf 4.968.
Nun ist es also soweit. Die ersten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Sie begrenzen sich dabei auf 8 € pro Mitglied und nehmen somit den maximal zulässigen Zusatzbeitrag, der eine Gehaltsprüfung jedes einzelnen Mitgliedes noch unnötig macht.

Dabei muss jedes zahlende Mitglied die 8 € direkt an die Krankenkasse zahlen. Der Arbeitgeber zahlt nichts. Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 (also Hartz4) müssen diese Beiträge ebenfalls selbst zahlen. Für die Empfänger von ALG2 gibt es noch die geringe Chance, dass der Zusatzbeitrag von de Arge übernommen wird. Er muss darlegen, warum ein Krankenkassenwechsel - zu einer Kasse, die keinen Zusatzbeitrag erhebt - für ihn eine unzumutbare Härte ist. Kann er dies belegen, übernimmt das Amt den Zusatzbeitrag.

Empfänger von Sozialhilfe sind von der Zuzahlung befreit. Hier wird der Zusatzbeitrag durch das Amt geleistet.
Wie in jedem Jahr werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung 2010 verändert.

Konkret bedeutet das folgende Veränderungen:

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, also das Einkommen bis zu dem man gesetzlich krankenversichert bleiben muss) beträgt für 2010 4.162,50 Euro/Monat bzw. 49.950 Euro/Jahr. Für diejenigen, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, liegt die Grenze 2010 bei 45.000 Euro/Jahr.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2010 bei
2010: 3.750 Euro/Monat bzw. 45.000 Euro/Jahr.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es noch eine Unterscheidung zwischen den alten und neuen Bundesländern. Für die alten Länder liegt hier die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.500 Euro/Monat bzw. 66.000 Euro/Jahr. In den neuen Ländern liegt sie bei 4.650 Euro/Monat bzw. 55.800 Euro/Jahr.

Win wichtiger Wert ist auch die sogenannte Bezugsgröße, die in vielen Bereichen der sozialen Absicherung als Grenzwert für den Erhalt einer Leistung oder den Anspruch auf finanzielle Unterstützung regelt. Die Bezugsgröße 2010 in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 2.555 Euro/Monat bzw. 30.660 Euro/Jahr. In der Renten- und arbeitslosenversicherung gibt es dann wieder die Unterscheidung nach Ost und West. in den alten Ländern liegt die Bezugsgröße bei 2.555 Euro/Monat bzw. 30.660 Euro/Jahr. In den neuen Ländern liegt sie bei 2.170 Euro/Monat bzw. 26.040 Euro/Jahr.

Diese Frage stellt sich relativ schnell, da die Sozialleistungen ja nicht üppig fließen - und ein Hinzuverdienst recht nützlich bis bitter notwendig sein kann.

Daher hier ein kurzer Überblick über die einzelnen Sozialleistungsarten und wichtigsten Regelungen, die Sie bei einer Nebentätigkeit beachten sollten:

Arbeitslosengeld 1
Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 dürfen Sie grundsätzlich einen Job mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben.

Zu beachten ist folgendes:
a) Der Job muss bei der Arbeitsagentur angemeldet sein!
b) Alles, was nach Abzug der Werbungskosten über Nettoeinkünfte von 165 Euro hinausgeht, mindert das Arbeitslosengeld 1.

Arbeitslosengeld 2
Bis zu 100 EURO können Sie anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bei steigenden Einkünften wird dann jedoch gekürzt; gleichzeitig sinken die Sozialleistungen. Dies wird individuell geklärt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Sie mit einem 400 Euro-Job 160 Euro behalten dürfen.  

Altersrente ab 65
Hier gibt es keine Grenzen in Hinblick auf den Hinzuverdienst! D.h. Sie können solange arbeiten und soviel verdienen, wie Sie wollen: Die Rente wird nicht gekürzt. Aber Sie sollten sich natürlich vorher mit Ihrem Steuerberater unterhalten, was hier steuerlich zu beachten ist.

Altersvollrente unter 65 bzw.
Vollrente bei Erwerbsunfähigkeit (volle EU) oder
Vollrente bei Erwerbsminderung (volle EM)
Bei einem 400 Euro-Job werden hier die Sozialleistungen nicht gekürzt. Wenn Sie jedoch mehr arbeiten bzw. verdienen wollen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Bezüge um (mindestens) ein Drittel bzw. ein Viertel gekürzt werden.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Teil-EM)
Hier dürfen Sie monatlich mindestens 857,33 EURO verdienen, ohne dass Ihnen die Rente gekürzt werden darf. Oft ist es sogar noch mehr.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Rentenversicherung individuell ausrechnen, wie hoch Ihre Nebeneinkünfte sein dürfen. Und lassen Sie sich dies schriftlich bescheinigen.

Hinterbliebenen-Rente
Bei abhängig beschäftigten Hinterbliebenen werden im ersten Schritt pauschal 40 Prozent der Bruttoeinkünfte abgezogen, um ein anrechenbares Nettoeinkommen zu ermitteln. Dieses wird dann wiederum überprüft in Hinblick auf Höchstgrenzen.

Ein Beispiel:
Bei einem Bruttoeinkommen von 1200 Euro wäre dies ein anrechenbares Nettoeinkommen von 720 Euro. In den alten Bundesländern sind jedoch nur Einkünfte in Höhe von 701,18 EUR frei. In diesem Fall sind daher die Einkünfte um ca. 19 Euro zu hoch. 40 Prozent dieser 19 Euro, also hier 8 Euro, werden daher von der Hinterbliebenen-Rente abgezogen.

Dieses Beispiel macht vielleicht deutlich, dass es teilweise recht schwierig ist, die konkreten Hinzuverdienst-Grenzen zu durchblicken.

Daher:

Ein Tipp zum Schluss
Beachten Sie immer auch die individuellen Hinweise auf Ihrem aktuellen Rentenbescheid. Und fragen Sie bei Unklarheiten noch einmal bei Ihrem Rentenversicherungsträger, bei einem Rentenberater, Steuerberater etc. konkret nach.

Dies gilt vor allem
- für Empfänger von Teilrenten 
- für Berufsunfähigkeits-Renter (BU-Rente),
da für diese grundsätzlich individuelle Hinzuverdienstgrenzen gelten.

Quellen: VdK-Zeitung Mai 2009, ind. Rentenbescheid, Informationen der Rentenversicherung



 




 

Wann gibt es ALG 1

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Um überhaupt ein Anrecht auf ALG 1 zu erhalten, muß die sogenennte Anwartschaftszeit erfüllt sein. Das bedeutet, dass innerhalb der letzten 24 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, mindestens 12 Monate versicherungspflichtigbeschäftigt gearbeitet werden musste. Werden diese 12 Monate nicht erreicht, gibt keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Es gibt allerdings Sonderfälle, die angerechnet werden (Erziehungszeiten, Wehrdienst usw.).

Wenn diese Anwartschaftszeit erfülllt wird, hängt die Dauer des bezuges von Arbeitslosengeld 1, von der Dauer der Beitragsmonate ab.

Wer mindestens
12 Monate beschäftigt war, hat einen Anspruch auf 6 Monate ALG 1, bei 16 Monaten Beschäftigungszeit erhöht sich der Anspruch auf 8 Monate ALG 1, nach mindestens 20 Monaten Beschäftigung hat man einen Anspruch auf 10 Monate ALG 1 und nach 24 Monaten Beschäftigungzeit hat man Anspruch auf 12 Monate ALG 1 .

Wer über 50 Jahre alt ist und mindestens 30 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat einen  Anspruch auf 15 Monate ALG 1. Ist das 55 Lebensjahr erreicht und weist man 36 Beschäftigungsmonate nach, hat man einen Anspruch auf 18 Monate ALG 1und mit 58 Jahren und mindestens 48 Monaten Beschäftigung erhöht sich der  Anspruch auf 24 Monate ALG 1.
Vor einigen jahren beschlossen die Sozialversicherungsträger, dass freigestellte Arbeitnehmer grundsätzlich keine Beiträge mehr in die Sozialversicherung zu entrichten haben und gleichzeitig für den Zeitraum der Freistellung auch keine Leistungen aus der SV erhalten. Sie mussten sich in so einem Fall bspw. selbst krankenversichern.

Bereits im September 2008 hat das BSG durch seine Urteile B 12 KR 22/07 R sowie B 12 KR 27/07 R die bis dato gängige Praxis der Sozialversicherungsträger kassiert, nach der Freistellung nur noch dann sozialversicherungspflichtig sind, wenn sie notwendigerweise widerruflich getroffen wurden. Dieses sollte aber die Ausnahme sein.

Die Sozialversicherungsträger haben das Urteil gründlich geprüft und entschieden, dass sie sich ab spätestens 1.07.2009 auch danach richten werden. Das bedeutet, dass nun wieder die alte Regelung greift, nach der grundsätzlich alle freigestellten Arbeitnehmer weiterhin für den Zeitraum der Freistellung in die Sozialversicherung einzahlen und entsprechend auch Leistungen (bspw. aus der Krankenversicherung) erhalten.
Ab 2010 wird das Kurzarbeitergeld von 18 auf max. 24 Monate ausgedehnt.

Damit kann erreicht werden, dass man drohende Entlassungen umgehen und gleichzeitig die Auszahlung von ALG1 reduzieren kann.

Um die Kurzarbeit für den Arbeitgeber noch attraktiver zu machen, erhalten Unternehmen, die ab 2010 länger als 6 Monate Kurzarbeit anmelden, die Beiträge zur Sozialversicherung voll erstattet.

Gestern klingelte das Telefon:

Eine Bekannte, die ich vor einigen Jahren im Krankenhaus kennenlernte und die sich aufgrund ihrer Krankheit nun leider doch entscheiden musste, die EM-Rente zu beantragen, meldete sich.

"Wusstest Du das? Arbeitslose, auch Hartz4-Empfänger, die eine BU- oder EM-Rente beantragen, sind ab dem Tag der Beantragung nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik. Und das, obwohl sie während des Verfahrens natürlich weiterhin Bezüge erhalten. Auch wenn das Verfahren ja teilweise drei Jahre dauert - in all den Jahren sind die Leute praktisch nicht in der Statistik zu finden. Ist das denn logisch?"

Wegen der Statistik wundere ich mich nicht. Ich bin in dem Bereich Laie, gleichzeitig jedoch Statistik- und Marktforschungs-Expertin genug, um Statistiken niemals zu trauen - es sei denn, ich kenne die Hintergründe. Diesen kannte ich bisher nicht. Sollte jemand den Grund dafür kennen, dass eine - aktuell scheinbar steigende - Anzahl von Arbeitslosen nicht mehr statistisch berücksichtigt wird, wäre ich für eine Rückmeldung sehr dankbar.