Ein klares Jein! Denn Sie werden in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige nur aufgenommen, wenn Sie vorher als Angestellte/r beschäftigt waren und in den zwei Jahren vor Beginn Ihrer Selbständigkeit mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Sollten Sie versichert sein und eine Arbeitslosigkeit tritt ein (d.h. mehr...
Neues in der Kategorie Arbeitslosenversicherung I
Wie man tagtäglich unschwer in den Medien verfolgen kann, können politischen Entwicklungen teilweise sehr sprunghaft sein und unvorhersehbare Richtungen einschlagen. Das Bundeskabinett hat für sich hoffentlich endgültig (zumindest was das derzeitige Kabinett anbelangt) beschlossen, dass die Beitragessätze in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige schrittweise um auf das bis zu Vierfache mehr...
Jeden Monat werden neue Arbeitslosenzahlen veröffentlicht und ein doch eigentlich recht gutes Bild dargestellt Doch irgendwie hat man ein anderes gefühl und hin und wieder tauchen sogar ganz offiziell Arbeitslosenzahlen auf, die weit höher liegen als die der monatlichen Berichte. Woran liegt das? Nun, das ist alles eine Frage der mehr...
Die freiwillge Versicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung läuft für Selbstständige zum 31.12.2010 aus. Die Bundesregierung will allerdings eine Verlängerung prüfen. Seit dem 1.2.2006 war es für bestimmte Selbstständige möglich unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, um hieraus einen Leistungsanspruch zu erzielen.In wie weit diese freiwillige Versicherung tatsächlich mehr...
Nun ist es also soweit. Die ersten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Sie begrenzen sich dabei auf 8 € pro Mitglied und nehmen somit den maximal zulässigen Zusatzbeitrag, der eine Gehaltsprüfung jedes einzelnen Mitgliedes noch unnötig macht.Dabei muss jedes zahlende Mitglied die 8 € direkt an die Krankenkasse zahlen. Der Arbeitgeber mehr...
Wie in jedem Jahr werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung 2010 verändert.Konkret bedeutet das folgende Veränderungen:Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, also das Einkommen bis zu dem man gesetzlich krankenversichert bleiben muss) beträgt für 2010 4.162,50 Euro/Monat bzw. 49.950 Euro/Jahr. Für diejenigen, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, liegt die Grenze mehr...
Diese Frage stellt sich relativ schnell, da die Sozialleistungen ja nicht üppig fließen - und ein Hinzuverdienst recht nützlich bis bitter notwendig sein kann. Daher hier ein kurzer Überblick über die einzelnen Sozialleistungsarten und wichtigsten Regelungen, die Sie bei einer Nebentätigkeit beachten sollten: Arbeitslosengeld 1 Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mehr...
Um überhaupt ein Anrecht auf ALG 1 zu erhalten, muß die sogenennte Anwartschaftszeit erfüllt sein. Das bedeutet, dass innerhalb der letzten 24 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, mindestens 12 Monate versicherungspflichtigbeschäftigt gearbeitet werden musste. Werden diese 12 Monate nicht erreicht, gibt keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es gibt allerdings Sonderfälle, die mehr...
Vor einigen jahren beschlossen die Sozialversicherungsträger, dass freigestellte Arbeitnehmer grundsätzlich keine Beiträge mehr in die Sozialversicherung zu entrichten haben und gleichzeitig für den Zeitraum der Freistellung auch keine Leistungen aus der SV erhalten. Sie mussten sich in so einem Fall bspw. selbst krankenversichern.Bereits im September 2008 hat das BSG durch mehr...
Ab 2010 wird das Kurzarbeitergeld von 18 auf max. 24 Monate ausgedehnt.Damit kann erreicht werden, dass man drohende Entlassungen umgehen und gleichzeitig die Auszahlung von ALG1 reduzieren kann.Um die Kurzarbeit für den Arbeitgeber noch attraktiver zu machen, erhalten Unternehmen, die ab 2010 länger als 6 Monate Kurzarbeit anmelden, die Beiträge mehr...