Neues in der Kategorie Alternative Behandlungsmethoden

Nach einem Beschluss des Sozialgerichts Bremen (Az: S 23 AS 2087/09 ER und S 23 AS 2044/09 ER) haben Patienten mit Laktoseintoleranz bei Hartz IV das Recht auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung. Grundsätzlich können sie 53 Euro im Monat geltend machen. So entschied das Sozialgericht Bremen mit zwei inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschlüssen, und stützte sich dabei auf das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, das zuvor bereits entsprechend entschieden hatte (Beschluss des Landessozialgerichts Essen, Az: L 19 B 69/08 ER).

Auf Basis der oben genannten Entscheidungen führen andere Lebensmittelallergien nicht zu einem Mehrbedarf, wenn sich allergieauslösende Lebensmittel, etwa Haselnuss oder Tomaten, ohne Mehrkosten vermeiden lassen. Dagegen rechtfertigt eine zusätzliche HIV-Infektion einen weiteren Mehrbedarf von 36 Euro monatlich.

 

Nach einem neuen Urteil besteht für die Gesetzlichen Krankenkassen keine Verpflichtung, Gesprächspsychotherapien in Deutschland zu bezahlen. 

Hintergrund
Zwei Ärzte wollten diese Therapie-Art neben der Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie gleichberechtigt sehen.
Dies lehnte das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch jedoch in letzter Instanz ab.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Kassen und Ärzten, diese Therapie nicht anzuerkennen, würde die Rechte der Therapeuten jedoch nicht verletzen, so urteilten die Richter.
Quelle: aerztezeitung.de

Weitere Informationen zur ambulanten Psychotherapie finden Sie u.a. hier:
Psychotherapie: Übernahme der Kosten

Psychotherapie - was ist das eigentlich?
Wie viele Stunden Therapie bezahlt die Kasse eigentlich?

Psychotherapie: Was mache ich, wenn die Krankenkasse nicht mehr bezahlt?

Was mache ich, wenn keine freien Therapieplätze bei den Therapeuten vorhanden sind?

Laut eines Urteils des Hessischen Finanzgerichts in Kassel (Az.: 3 K 1718/05) können alternative Behandlungsmethoden nur mit einem amtsärztlichen Attest als steuerlich relevante "außergewöhnliche Belastung" bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

In dem amtsärztlichen Attest muss auf jeden Fall die Behandlungsbedürftigkeit nachgewiesen werden. Ein Attest des behandelnden Arztes wiederum wird von den Finanzämtern nicht anerkannt, da die Gefahr von "Gefälligkeitsbescheinigungen" nicht von der Hand zu weisen sei.

Johanniskrauthaltige Arzneimittel, die zur Behandlung mittelschwerer Depressionen eingesetzt werden, sind demnächst - ab 1. April 2009 - verschreibungspflichtig. Johanniskraut-Mittel für leichte depressive Verstimmungen sollen dagegen weiterhin frei erhältlich sein. Wie die Apotheker dies unterscheiden wollen, wird in der Pressemeldung leider nicht erläutert - daher bin ich gespannt auf Berichte.

Als Begründung führen die Apothekerverbände in Hessen und Rheinland-Pfalz an, dass für medizinische Laien es kaum möglich sein dürfte, zwischen einer leichten und einer mittelschweren Depression zu unterscheiden. Diagnose und Therapie seien Sache des behandelnden Arztes.  

Dies kann ich übrigens aus Erfahrungen in meinem Bekanntenkreis nur unterschreiben; oft wird monatelang selbst "herumgedoktert", auch oft aus unbegründeter Angst und Vorurteilen gegenüber Psychopharmaka. Daher: Lieber zum Arzt, wenn die seelischen Tiefs aus dem Rahmen fallen bzw. nicht mehr aufhören. Der Hausarzt, ein Psychiater bzw. ein psychotherapeutischer Arzt sind hier die besten Anlaufstellen.

Quelle: U.a. www.aerztezeitung.de



 

Ein interessanter Bericht über den Eppendorfer Dialog mit einer Schlußfolgerung, die zumindest mir als sehr schlüssig, wenn auch nicht angenehm, erscheint:

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=531415

In die Runde gefragt: "Wie oft werden Sie von Ihrem Arzt auf die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) angesprochen?"
 
Es gibt Ärzte, da wird Patient behandelt, und wenn IGeL in Betracht kommen, wird es kurz angesprochen... und dann gibt es Ärzte, die bewerben sehr offensiv ihre IGeL-Leistungen - durch Broschüren, Plakate und ähnliche Werbung. OK... Andere  schaffen es dann wiederum in einem 5-Minuten-Gespräch, drei unterschiedliche IGeL-Leistungen anzupreisen und wenden sich beleidigt ab, wenn Patient nicht bereit ist, diese in Anspruch zu nehmen. Und dann gibt es wiederum diejenigen, die ihre Praxishelferinnen vorschicken mit einem Schreiben oder einem Katalog und der Frage: "Was wollen Sie denn heute?"...

Sicherlich hat jede/r einmal ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich persönlich bin immer wieder erstaunt, wie extrem die IGel-Dichte vor allem bei Frauenärztinnen und bei Orthopäden ist, während mir bei meinem Allgemeinarzt und Internisten fast noch nie etwas negativ aufstieß - obwohl ich dort auch schon Leistungen in Anspruch nahm, die ich separat bezahlen musste (z.B. Atteste, Urlaubsimpfung).

Anstrengend finde ich es auf jeden Fall, wenn ich das Gefühl habe, nicht "Nein" sagen zu können zu angepriesenen IGeL-Leistungen... obwohl ich mir nicht sicher bin, ob diese sinnvoll sind oder nicht. Und da ich mir sicher bin, mit diesem Thema nicht allein zu sein, anbei ein paar Tipps zum Umgang mit den sogenannten IGeL-Leistungen:

a) IGeL sind nicht medizinisch notwendig. Nehmen Sie sich Zeit für eine Entscheidung, da kein Grund zur sofortigen medizinischen Behandlung besteht

(Bekanntes Beispiel:
Die Ultraschalluntersuchung beim Frauenarzt war früher Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung, und wird seit einiger Zeit als IGeL geführt! Bestehen keine Beschwerden, ist dies auch korrekt. Dann kann die Patientin entscheiden, ob sie diese Leistung bezahlen möchte oder nicht. Wenn es jedoch aufgrund von Beschwerden medizinisch notwendig ist, einen Ultraschall durchzuführen, dann ist dies kein IGel, auch wenn vorab dies von der Sprechstundenhelferin erläutert wurde. Haken Sie hier nach. Hier sind schon etliche Mißverständnisse und Streitigkeiten aufgetreten.)

b) Informieren Sie sich genau, ob eine Leistung sinnvoll ist und lassen Sie sich ausführlich über die Qualität der Methode, Kosten, Risiken und Nutzen, evtl. auch andere Möglichkeiten der Behandlung aufklären.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln, auch wenn manche Ärzte verärgert sind.  

c) Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder auch bei einer Patientenberatungsstelle, ob diese Leistung in Ihrem speziellen Fall sogar Kassenleistung ist
Z.B. fallen mir hier Behandlungsmethoden ein wie Akupunktur, Ernährungstherapie oder auch Vitamin B-Zufuhr oder eben gewisse Untersuchungen.

d) Vor der Durchführung einer IGeL muss ein schriftlicher Vertrag mit genauer Kostenaufstellung (nach Gebührenordnung für Ärzte) geschlossen werden.
Meistens werden hier gängig Vordrucke verwendet.Fragen Sie in der Praxis einfach nach.  

e) Für eine IGeL darf keine Praxisgebühr erhoben werden!

Quelle: U.a. UPD, VDK Dez. 2008/Jan 2009


Klassische Naturheilverfahren

| | Kommentare (0)
Im Überblick die Anwendungen, die zu den Klassischen Naturheilverfahren zählen:

- Physio- oder Bewegungstherapie
- Hydro-, Balneo- oder Wassertherapie
- Klimatherapie
- Massagen
- (Ernährungstherapien)

Klassische Naturheilverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie eine Verordnung eines Vertragsarztes vorlegen können.In einer Reha oder Kur sind die unten genannten Verfahren darüberhinaus oft Bestandteil des Behandlungsprogramms.

Ich selbst habe im Bekannten- und Freundeskreis jedoch beobachtet, dass im Vergleich zu noch vor zwanzig Jahren diese Verfahren sehr viel seltener verordnet werden.  Oft werden sie inzwischen auch privat bezahlt. Der Grund liegt auf der Hand: Das Budget, das die Ärzte einhalten müssen, explodiert ansonsten.





Hier habe ich einen interessanten Tipp gefunden, der mir bisher auch nur vage bekannt war:

Siehe unter http://www.psychotherapiesuche.de/rechtliches.html unter der Frage:
"Welche Möglichkeiten habe ich, wenn in meiner Stadt kein Behandler einen freien Platz hat?"  

Zitat:
"Wenn Sie bei sich vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme bei einem nicht zugelassenen Psychotherapeuten zu beantragen. Der § 13 (3) Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.Für diese Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse müssen Sie nachweisen, dass kein Vertragsbehandler Kapazitäten frei hat. Des weiteren können Sie eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie beilegen. Dies kann zum Beispiel die Empfehlung eines Arztes oder einer Klinik sein. Die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht auch in diesem Fall nur für die Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie."  

 

Immer wieder haben Patienten die Befürchtung, als "Psycho" abgestempelt zu werden, wenn Ihnen geraten wird, eine psychosomatische Reha zu beantragen.

Daher kurz zum Begriff "psychosomatisch":

Sie werden von Ihrem Arzt nicht als Hypochonder verurteilt, wenn er Ihnen dazu rät. Genauso wenig sollten Sie davon ausgehen, dass er Sie als "verrückt" ansieht, wenn Sie Schmerzen haben, die jedoch labortechnisch oder auf dem Röntgenschirm nicht nachweisbar sind - und er diese Schmerzen als "psychosomatisch" bezeichnet.

Er erkennt nur eine Tatsache an, die inzwischen bewiesen ist: Anhaltende seelische Belastungen können früher oder später zu körperlichen Reaktionen und Beschwerden führen.
Werden diese psychischen Ursachen jedoch nicht früh genug erkannt und nur die "oberflächlichen" Symptome (zum Beispiel schmerzhafte Verspannungen, Magen- oder Kopfschmerzen, Schwindel, Asthma) behandelt, hat die - eben auf die körperlichen Symptome begrenzte - Behandlung keinen oder sehr nur kurzfristigen Erfolg. Meist kommen die Beschwerden wieder, werden stärker, chronifizieren sich, und belasten zuletzt das gesamte Leben sowie die Familie und den Arbeitsplatz.

Die immer wiederkehrenden körperlichen Symptome wiederum erzeugen negative psychische Reaktionen. Jeder kennt dies sicherlich, wenn er Schmerzen hat - gute Laune kommt dabei selten auf. Depressionen, Unlust, Erschöpfung etc. sind die Folge. Und diese verstärken dann wieder die körperlichen Symptome. Es kommt zu einem Teufelskreis.

Und eben hier setzt die psychosomatisch ausgerichtete Medizin an: Der Patient wird als ganzer Mensch mit Leib und Seele gesehen. Sie basiert auf der Erkenntnis, dass körperliches Leiden durch seelische Faktoren bedingt oder mit bedingt wird. Umgekehrt ist auch bewiesen, dass seelisches Leiden durch eine schwere körperlichen Erkrankung wie z.B. Krebs entstehen kann. Hier kommt z.B. die Psycho-Onkologie ins Spiel. 

Bei der psychosomatischen Behandlung werden somit Körper und Seele behandelt. Z.B. wird mit Ihnen gemeinsam nach den Zusammenhängen zwischen seelischen und körperlichen Leiden gesucht, um den Teufelskreis durchbrechen zu können. Auch werden Faktoren gesucht, mit denen Sie z.B. Ihren Schmerz besser bewältigen können. Seien Sie offen - Sie können dadurch wieder viel Lebensqualität gewinnen, die Sie schon verloren glaubten.

Wer Ihnen helfen kann? Bei der Behandlung von psychosomatischen Symptomen, Beschwerden und/oder Schmerzen kann z.B. ein Haus- oder Facharzt mit einer psychosomatischen Zusatzausbildung, ein Psychotherapeut oder eine psychosomatische Reha-Einrichtung bzw. Schmerzklinik helfen. Meist haben sich die Ärzte und Einrichtungen auf einzelne Beschwerden bzw. Segmente spezialisiert. Deswegen ist es sinnvoll, sich vorab gut über die konkreten Indikationen in den einzelnen Einrichtungen und Praxen zu informieren, um auch die passende Behandlung zu erhalten. Bei der Suche kann Ihnen sicherlich auch Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Krankenkasse weiterhelfen.

Ergotherapie für Kinder kennen viele.
- Aber für Erwachsene?
- Wann ist diese sinnvoll?
- Und was ist Ergotherapie überhaupt?

Vielleicht beantworte ich die letzte Frage zuerst:

Ergotherapie hat eine medizinische und sozialwissenschaftliche Basis - und ist primär eine handlungsorientierte Therapie. Sie begleitet und unterstützt Menschen, die durch Krankheit bzw. Behinderung in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. So wird z.B. jemand nach einem Schlaganfall mit den einfachsten Dingen im Alltag oft nur durch Ergotherapie wieder zurecht kommen, sei es "Schuhe binden", "Mit Gabel und Messer essen". Oft geht es auch u.a. darum, mit der jeweiligen Krankheit, den Symptomen, z.B. den Schmerzen besser umzugehen - und so im Alltag wieder verstärkt handlungsfähig zu werden.

Ergotherapie für Erwachsene wird auf drei Gebieten angeboten:

- Neurologie (z.B. Zustand nach Schlaganfall, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma)
- Psychiatrie (z.B. Depression, Eßstörungen, Traumastörungen)
- Orthopädie (z.B. Rheuma, Athrose, Fibromyalgie)

In der Regel sind jedoch nicht alle Ergotherapeuten für alle Felder zuständig bzw. ausgebildet. D.h. nicht jede Ergotherapie-Praxis behandelt jede Krankheit. Was wiederum dazu führt, dass betroffene Patienten gut recherchieren müssen, bei dem verschreibenden Arzt nach Tipps fragen sollten und sich auch vorab bei den einzelnen Praxen erkundigen sollten, ob ihre Krankheit behandelt wird.

Die Kosten der Behandlungen übernehmen, nach ärztlicher Verordnung, die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen. Eine Zuzahlung ist jedoch wie bei der Physiotherapie erforderlich. Diese wird nach dem Krankheitsgebiet und der Stundenanzahl genauestens berechnet.