Neues in der Kategorie Aktuelles

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

 

Laut einer dpa-Meldung bezahlt in Härtefällen das Jobcenter den Sonderbeitrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Härtefall liege z.B. vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger auf eine bestimmte Behandlung angewiesen sei, für die eine andere Kasse keine Kosten übernehme.

Quelle: Jobcenter übernimmt Kassen-Zusatzbeiträge

Wie das in der Praxis aussieht, wüsste ich zu gern... über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.


 

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar können Hart IV-Empfänger auch rezeptfreie Medikamente (OTC) als Bedarf geltend machen. Darunter fallen z.B. Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei einer ausgebrochenen HIV-Infektion. Dies sind nicht verschreibungsfähige Arzneimittel, die aber laufende Kosten verursachen können. 

Bisher hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen entsprechenden Katalog mit Leistungen bereits im Februar der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitsanweisung übersandt. Gegenüber der Ärzte Zeitung betonte jedoch eine Sprecherin, dass die Liste aber in jedem Fall noch nicht abschließend sei. Die Bundesarbeitsagentur wiederum wartet derzeit nach eigenen Aussagen noch auf konkrete Anweisungen vom Arbeitsministerium. Wie dann die genauen Abläufe sein werden, wisse man derzeit noch nicht.

Daher sollte man sich als Betroffener erst einmal darauf gefasst machen, dass vieles in der Praxis noch nicht geklärt ist. In dem erwähnten Katalog heißt es: "Zu der Frage, ob der Bedarf unabweisbar ist, genügt in der Regel ein Nachweis durch den behandelnden Arzt." Es werde sich erst im Laufe der Zeit zeigen, wie die Regelung in der Praxis gehandhabt werde, so die Sprecherin des BMAS gegenüber der Ärzte Zeitung. "In jedem Fall raten wir allen Arbeitslosengeld II-Empfängern, sich zunächst mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen, da diese letztendlich über den jeweiligen Einzelfall entscheiden wird", so das BMAS.

Tipp der Ärzte Zeitung:

Sollten Sie betroffen sein, sammeln Sie am besten schon jetzt Nachweise. Sinvoll ist hier z.B. das Grüne Rezept (siehe hierzu auch folgenden Beitrag: Was ist der Unterschied zwischen dem "Grünen", dem "Roten" und dem "Blauen" Rezept? ). Mit diesem bescheinigt ein Arzt, dass die verordneten Medikamente medizinisch notwendig sind, gleichzeitig jedoch die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Quelle: Ärzte Zeitung: OTC-Arznei kann Leistung bei Hartz IV sein

Im der Spiegel-Ausgabe 5/2010 (siehe hier auch: Der Spiegel - Medizin: Bewusste Täuschung der Versicherten ) wurde mitgeteilt, dass bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oft Verwaltungsangestellte über Reha-Anträge entscheiden, ohne dass die Unterlagen zuvor einem zuständigen Arzt zur Beurteilung vorgelegt worden sind. Im Ablehnungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung heißt es jedoch in der Regel, Ärzte hätten die Unterlagen umfassend geprüft - auch wenn nie ein DRV-Arzt die Unterlagen gesehen hat. "Das ist eine bewusste Täuschung der Versicherten", sagt der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke gegenüber dem Spiegel.

Dass die Arbeitsbedingungen für DRV-Ärzte unattraktiv sind, wurde auch hier im Blog schon des Öfteren laut (siehe hier u.a. Achtung: Ärztemangel an Reha-Kliniken wegen Streik oder Ärzte der Deutschen Rentenversicherung wollen voraussichtlich streiken ). Daher sind nach Informationen des Marburger Bundes aktuell durchschnittlich 15 Prozent der Stellen unbesetzt, was sich natürlich auch auf die Bearbeitung von Reha-Anträgen auswirkt: Laut  DRV-Mitarbeitern warten aktuell mehr als 30 000 Reha-Anträge auf Bearbeitung.

Gegenüber dem Spiegel erklärte die DRV, dass Entscheidungen über Reha-Anträge tatsächlich ohne das Einholen weiteren ärztlichen Rats gefällt würden. Jedoch könne sie den  Vorwurf, dass Versicherte eine gegenteilige Mitteilung erhalten, "nicht nachvollziehen".

Für mich wiederum ist nachvollziehbar, dass manche Reha-Anträge auch ohne Arzt abgelehnt werden können (z.B. gibt es die Frist von ca. drei Jahren, innerhalb derer nur in absoluten Ausnahmen eine weitere Reha genehmigt werden darf). Aber in der Regel machen sich ja gerade bei den Reha-Anträgen einige Menschen die Mühe, Formulare auszufüllen, Gutachten und Atteste zu erstellen etc. etc. Und ich gehe davon aus, dass die meisten Menschen erst eine Reha beantragen, wenn es wirklich bitter notwendig ist. Daher kann dieses Handeln von seiten der DRV nicht akzeptiert werden. Gleichzeitig bleibt dem Antragsteller aktuell nichts anderes übrig als sich mit den aktuellen Gegebenheiten auseinanderzusetzen, gleichzeitig nicht aufzugeben, aber auch so konstruktiv wie möglich damit umzugehen.

Was bedeutet das für Sie, falls Sie gerade eine Reha beantragt haben?
"Dranbleiben", nachhaken, sich durch eine erste Ablehnung (die inzwischen die Regel ist) nicht durcheinanderbringen lassen, Widerspruch mit Hilfe Ihrer behandelnden Ärzte einlegen.

Weitere Informationen zum Widerspruch etc. finden Sie u.a. hier:
Widerspruch - was muss ich beachten?

 

Die freiwillge Versicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung läuft für Selbstständige zum 31.12.2010 aus. Die Bundesregierung will allerdings eine Verlängerung prüfen. Seit dem 1.2.2006 war es für bestimmte Selbstständige möglich unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, um hieraus einen Leistungsanspruch zu erzielen.

In wie weit diese freiwillige Versicherung tatsächlich zu einem Leistungsanspruch führte, kann nicht genau ermittelt werden, da unter Umständen auch Zeiten aus einem früheren Angestelltenverhältnis berücksichtigt wurde. Sicher scheint aber zu sein, dass im Jahr 2006 nur 187 Selbstständige Empfänger von Arbeitslosengeld waren und 75.813 Anträge zur beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung bewilligt wurden. Im Jahr 2009 stieg dieser Wert auf 4.968.

Eine andere Art des Zusatzbeitrags verlangen Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) und die BKK für Heilberufe. Sie wollen demnächst von ihren Mitgliedern zusätzlich ein  Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens. Der Zusatzbeitrag soll maximal 37,50 Euro monatlich betragen.

Während die GBK bereits im letzten Sommer als erste Gesetzliche Krankenkasse überhaupt acht Euro Zusatzbeitrag einführte, ist es für die BKK für Heilberufe die erste Preiserhöhung. 

Beide Kassen geben jedoch ähnliche Erklärungen: Wir haben eine relativ hohe Morbidität und einen überdurchschnittlich teuren Leistungsfall", sagt Vorstandsvorsitzender Helmut Wasserfuhr der Aerztezeitung. Allein für ein Kind mit Hämophilie muss die mit rund 40 000 Versicherten vergleichsweise kleine Kasse für 2009 rund 2,8 Million Euro zahlen. Der für solche Fälle vorgesehen Morbi-RSA/Ausgleich reiche hier nicht aus (siehe zu dem Thema im Sozialblog auch folgenden Beitrag: Was heißt eigentlich "Morbidität"? ).

Auch die BKK für Heilberufe nennt die Schwächen des Morbi-RSA, wenn sie nach dem Grund für den aktuellen finanziellen Engpass gefragt wird. "Wir haben überdurchschnittlich viele junge Versicherte und überwiegend Frauen", so Sprecher Jürgen Körner gegenüber der Aerztezeitung. Und so schön es ist, Schwangerschaften und Geburten kosten die Kassen  viel Geld, werden aber im Morbi-RSA nicht abgebildet.

Vorgesehen ist, die Mitglieder in den nächsten Wochen schriftlich über ihren individuellen Zusatzbeitrag zu informieren.

Meine ganz persönliche Meinung?

Ich finde, die Gründe der beiden Krankenkassen klingen ziemlich plausibel, und der Umstieg auf die prozentuale Erhebung des Zusatzbeitrags ist eine gerechtere Lösung anstatt einen Pauschalbeitrag zu verlangen.

Falls Sie Mitglied der beiden Kassen sind, und aufgrund der Preiserhöhung wechseln wollen, finden Sie hier weitere Informationen:

Zusatzbeitrag: BKK Westfalen-Lippe - rückwirkend zum 01.01.10 zwölf Euro im Monat

Die Katze ist aus dem Sack: Beitragserhöhungen bei einigen Gesetzlichen Krankenkassen


Quelle: www.aerztezeitung.de

Die erste Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag über die angekündigten acht Euro ist nun bekannt: Die BKK Westfalen-Lippe wird rückwirkend zum 1. Januar 2010 zwölf Euro verlangen.

Laut Vorstandschef Willi Tomberge ist dies gerechter als pauschal acht Euro zu verlangen.  Denn eine Pauschale von acht Euro könne ohne Einkommensprüfung erhoben werden, während darüber liegende Zusatzbeiträge ein Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten nicht übersteigen dürfen. "Die acht Euro zahlen also Student und Unternehmer gleichermaßen, unsere zwölf Euro hingegen werden bei Versicherten, die unter 1200 Euro haben, angepasst", so BKK-Chef Tomberge gegenüber der BILD-Zeitung am Mittwoch. Ein Student mit 500 Euro Einkommen zahle also nur fünf Euro Zusatzbeitrag.


Ergo: Die BKK Westfalen-Lippe muss jedes einzelne Mitglied anschreiben, und diesem mitteilen, wieviel Euro der individuelle Zusatzbeitrag beträgt. Auf diesen Brief sollten Sie auf jeden Fall warten, bevor Sie in Panik gleich die Kasse wechseln.

Zum einen haben Sie bei einer Beitragserhöhung bzw. der Berechnung eines Zusatzbeitrages ein  Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten  (siehe auch hier: Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht in der GKV? ). Sie können also nach der Ankündigung, also dem Schreiben Ihrer Krasse, diese noch innerhalb von zwei Monaten verlassen und sich eine günstigere suchen.

Anmerkung: Interessant ist es jedoch bei der BKK Westfalen-Lippe, wie bei einer Kündigung mit der rückwirkenden Preiserhöhung umgegangen wird. Daher würde ich mich sehr über Leser, die hier ihre Erfahrungen mitteilen wollen, freuen.

Zum anderen zählt auch im Gesundheitswesen das Preis-/Leistungsverhältnis. Was meines Erachtens aktuell immer mal wieder außer Acht gelassen wird. Nicht jeder kauft den günstigsten Käse, nicht jeder greift zum billigsten Schuh. Aber bei der Gesundheit wird "Billig =  Gut" gleichgesetzt, ohne die Leistungen der einzelnen Krankenkassen mit in die Waagschale zu werfen. Nicht, dass ich gut finde, was aktuell passiert. Aber ich finde es zumindestens wert, einen kurzen Gedanken daran zu verschwenden... 

Und ganz wichtig: Aktuell kann noch nicht abgesehen werden, ob andere Kassen nicht demnächst auch Zusatzbeiträge erhöhen. Daher ist eine gründliche Überprüfung der Werbeaussagen und des Leistungskatalogs von Alternativkassen auf jeden Fall ratsam.



 

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) drängt nach einem mehrmonatigen Stillstand nun doch auf einen raschen Basis-Rollout der eGK in Nordrhein und in weiteren RegionenNach dem Moratorium, das Rösler noch im Herbst des letzten Jahres verkündete (siehe dazu auch den Beitrag Krankenkasse stoppt Elektronische Gesundheitskarte - bis auf Weiteres ), wurde der vorgesehene Rollout erst eimnal ausgesetzt.  

In einem Brief an seinen nordrhein-westfälischen Amtskollegen Karl-Josef Laumann (CDU) machte Rösler nun deutlich, dass bei der Einführung der Karte zunächst nur folgende Punkte umgesetzt werden sollen:
- das Versichertendatenmanagement,
- die Notfalldaten und
- die sichere Kommunikation zwischen den Leistungserbringern.

Die weiteren medizinischen Anwendungen, über die immer wieder diskutiert werden, seien auch weiterhin mit einem Moratorium belegt. Sie müssten für die Versicherten freiwillig sein, betont der Minister in seinem Brief. 

Das Sicherheitsniveau der Elektronischen Gesundheitskarte wiederum ist in Fachkreisen inzwischen anerkannt. Laut der Aerztezeitung lobten sowohl Datenschutzbeauftragte, Patientenvertreter als auch ein Vertreter des Chaos Computer Clubs das Sicherheitskonzept der Karte.

Quellen:

Aerztezeitung: Elektronische Gesundheitskarte: Ein klares Wort zur rechten Zeit

Aerztezeitung: Rösler drückt bei der Karte aufs Tempo , Ärzte sind mit Gesundheitsdaten oft zu sorglos


Weitere Beiträge zur Gesundheitskarte (eGK) im Sozialblog:

Elektronische Gesundheitskarte
Versicherungsschutz auch ohne Foto auf der Gesundheitskarte


Nun ist es also soweit. Die ersten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Sie begrenzen sich dabei auf 8 € pro Mitglied und nehmen somit den maximal zulässigen Zusatzbeitrag, der eine Gehaltsprüfung jedes einzelnen Mitgliedes noch unnötig macht.

Dabei muss jedes zahlende Mitglied die 8 € direkt an die Krankenkasse zahlen. Der Arbeitgeber zahlt nichts. Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 (also Hartz4) müssen diese Beiträge ebenfalls selbst zahlen. Für die Empfänger von ALG2 gibt es noch die geringe Chance, dass der Zusatzbeitrag von de Arge übernommen wird. Er muss darlegen, warum ein Krankenkassenwechsel - zu einer Kasse, die keinen Zusatzbeitrag erhebt - für ihn eine unzumutbare Härte ist. Kann er dies belegen, übernimmt das Amt den Zusatzbeitrag.

Empfänger von Sozialhilfe sind von der Zuzahlung befreit. Hier wird der Zusatzbeitrag durch das Amt geleistet.

Heute wurden zum Thema "Zusatzbeiträge bei den Gesetzlichen Krankenkassen" nun endlich einmal klare Worte gesprochen:

Neben der DAK werden auf jeden Fall folgende Krankenkassen den Beitrag spätestens zum Frühjahr erhöhen, manche vielleicht sogar schon zum 1. Februar: die KKH Allianz, die schleswig-holsteinischen AOK, die BKK Gesundheit, die BKK Heilberufe, die Novitas BKK und die kptBKK. In der Regel wird es sich voraussichtlich um 8,- EUR handeln; die BKK Westfalen-Lippe kündigte jedoch bereits an, einen noch höheren Beitrag fordern zu wollen.

Bisher nur Gerüchte - Zögern
Herausgezögert wurde dieser Schritt schon lange, Gerüchte gab es jedoch immer wieder 
(siehe z.B. folgende Beiträge zu dem Thema:
Zusatzbeiträge bei Gesetzlichen Krankenkassen wahrscheinlich bald Thema 
GKV 2010 mit Zusatzbeiträgen 
Erste Krankenkasse mit Zusatzbeitrag)

Was viele Gesetzliche Krankenkassen sicherlich daran hinderte, den Zusatzbeitrag früher zu berechnen, ist der zu erwartende bürokratische Aufwand - nicht nur in der Krankenkassenverwaltung selbst, sondern auch bei jedem einzelnen Mitglied: Denn im Unterschied zu früher wird der Zusatzbeitrag nicht mehr gleich mit dem Gehalt verrechnet, sondern das Kassenmitglied muss angeschrieben werden, und muss dann selbst den Extra-Beitrag an seine Krankenkasse überweisen bzw. dieser eine Einzugsermächtigung erteilen. Wahrscheinlich kann der Beitrag monatlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.

(Übrigens: Wird der Beitrag nicht gezahlt, bleibt den Gesetzlichen Versicherern nur übrig, ein Inkasso-Verfahren einzuleiten. Zuständig dafür ist in der Regel der Zoll. Doch laut der FTD gilt das Inkasso-Verfahren als sehr aufwändig. Alternativ könnte die Versicherung daher Leistungen zurückfahren, was wiederum rechtliche Probleme nach sich ziehen würde)

Wechsel möglich durch Sonderkündigungsrecht
Sollten Sie von den erhöhten Beiträgen betroffen sein, muss keine Panik aufkommen:
a) Die Versicherung muss Sie als Mitglied erst einmal anschreiben, und Sie konkret informieren über den zu erwartenden Mehraufwand pro Monat.
b) Zudem haben Sie bei einer Beitragserhöhung bzw. der Berechnung eines Zusatzbeitrages ein  Sonderkündigungsrecht  (siehe auch hier: Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht in der GKV? ). Sie können nach der Ankündigung, also dem Schreiben, Ihre Kasse noch innerhalb von zwei Monaten verlassen und sich eine günstigere suchen.

Achtung: Wechseln Sie nicht unüberlegt: Nach Einschätzung von Experten werden fast alle gesetzlichen Krankenkassen bis Ende dieses Jahres mehr Geld von den Versicherten einfordern. Aber auch hier gibt es Licht am Horizont: Schon jetzt haben einige Krankenversicherungen angekündigt, zumindest für 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben zu wollen, darunter z.B. die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) und die Securvita.

Weitere Quellen
Sueddeutsche Zeitung

Financial Times 

Financial Times 2

Welt online

Spiegel 

Spiegel 2