Der Pflegeurlaub ist eine kurzzeitige Freistellung von bis zu zehn Tagen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren etc. Geregelt wird dieses Recht in § 2 des Pflegezeitgesetzes. Siehe u.a. auch hier: Ihr Recht auf Pflegeurlaub
Die Pflegezeit ist eine längerfristige Freistellung von bis zu sechs Monaten, um einen nahen Angehörigen zuhause (mit) zu pflegen. Geregelt wird dies wiederum in § 3 des Pflegezeitgesetzes. Siehe u.a. auch folgenden Beitrag: Wie beantrage ich eine Pflegezeit?
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