Nur berufstätige Angehörige von häuslich versorgten Pflegebedürftigen können Antrag auf Pflegezeit stellen. So hat es der Gesetzgeber entschieden.
Im Pflegezeitgesetz wurde definiert, wer als "nahe/r Angehörige/r" gilt:
Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners (Stiefkinder) sowie Schwiegerkinder und Enkelkinder.
So sind z.B. Tante oder Onkel ausgeschlossen. Nachbarn oder Freunde sind aktuell garnicht vorgesehen.
Zudem sind folgende Personengruppen ausgeschlossen:
- Beamte
- Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit weniger als 15 Angestellten arbeiten.
Meine Meinung: Mal schaun, ob dieses Gesetz wirklich eine Unterstützung für die Pflegenden bietet. In einer Gesellschaft, in der weiterhin Freundeskreise oft die Familie ersetzen oder Senioren-WGs und Gemeinschaftsprojekte zahlenmäßig zunehmen, sollte das Gesetz später auf jeden Fall überarbeitet werden.
Quelle: U.a. HausArzt1. Quartal 2011
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