Wie man tagtäglich unschwer in den Medien verfolgen kann, können politischen Entwicklungen teilweise sehr sprunghaft sein und unvorhersehbare Richtungen einschlagen. Das
Bundeskabinett hat für sich hoffentlich endgültig (zumindest was das derzeitige Kabinett anbelangt) beschlossen, dass die Beitragessätze in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige schrittweise um auf das bis zu Vierfache des heutigen Beitragssatzes angehoben werden sollen. Für Selbstständige
ohne abgeschlossene Ausbildung besteht im Falle einer Arbeitslosigkeit ein
Anspruch auf Arbeitslosengeld im angrenzenden Hartz IV Bereich zu. Sie sollten daher schon jetzt überlegen, ob sich die weitere Einzahlung von
Beiträgen unter der Prämisse steigender Beiträge lohnt. Für die Selbstständigen, die in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen und eine Ausbildung vorweisen können, heisst es dann, zukünftig höhere Beiträge zu schlucken.
Es soll aber wohl ein Sonderkündigungsrecht geben, dieses muss aber vor dem 31.12.2010 ausgesprochen werden. Mal sehen, was die nächsten Wochen an konkretisierten Meldungen noch bringen.
Es soll aber wohl ein Sonderkündigungsrecht geben, dieses muss aber vor dem 31.12.2010 ausgesprochen werden. Mal sehen, was die nächsten Wochen an konkretisierten Meldungen noch bringen.
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