Laut einer dpa-Meldung bezahlt in Härtefällen das Jobcenter den Sonderbeitrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Härtefall liege z.B. vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger auf eine bestimmte Behandlung angewiesen sei, für die eine andere Kasse keine Kosten übernehme.
Quelle: Jobcenter übernimmt Kassen-Zusatzbeiträge
Wie das in der Praxis aussieht, wüsste ich zu gern... über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
Hi,
in der heutigen Ausgabe der "Welt" wurden einige Beispiele genannt, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) inzwischen mitgeteilt wurden:
Ein Härtefall liegt danach z.B. vor, wenn...
- ein Hartz IV-Empfänger auf eine bestimmte medizinische Behandlung angewiesen ist, für die eine andere Kasse die Kosten nicht übernehmen würde
- Hartz IV-Empfänger an einem Hausarztmodell oder einem Behandlungsprogramm für chronisch Kranke der betreffenden Krankenversicherung teilnehmen. Denn diese sind nicht immer übertragbar.
- schwerbehinderte Hartz IV-Empfänger deswegen auf ihren Rollstuhl verzichten, oder andere Hilfsmittel an die bisherige Kasse zurückgeben müssten.
- eine andere Krankenkasse für den Versicherten schwieriger zu erreichen sei, oder er gerade erst einen Kassenwechsel wegen gestiegener Beiträge hinter sich habe.
Aber Agnes, Du hast Recht: Die Praxis wird zeigen, wie diese Leitlinien umgesetzt werden.