Nach einem neuen Urteil besteht für die Gesetzlichen Krankenkassen keine Verpflichtung, Gesprächspsychotherapien in Deutschland zu bezahlen.
Hintergrund
Zwei Ärzte wollten diese Therapie-Art neben der Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie gleichberechtigt sehen. Dies lehnte das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch jedoch in letzter Instanz ab.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Kassen und Ärzten, diese Therapie nicht anzuerkennen, würde die Rechte der Therapeuten jedoch nicht verletzen, so urteilten die Richter.
Quelle: aerztezeitung.de
Weitere Informationen zur ambulanten Psychotherapie finden Sie u.a. hier:
Psychotherapie: Übernahme der Kosten
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