Zahnersatz: Bei Allergie entstehen Zusatzkosten für Gesetzlich Versicherte

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Laut der Ärztezeitung müssen Gesetzlich Krankenversicherte bei ihrem Zahnersatz zusätzliche Kosten grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn diese aufgrund einer ärztlich nachgewiesen Allergie entstehen.

Nur in bestimmten Härtefällen (Anmerkung: Diese wurden leider nicht näher definiert) kommen die Krankenkassen für die anfallenden Mehrkosten auf (Anmerkung: Wer sich schon einmal mit Widerspruch etc. beschäftigt hat, weiß, wie lange es dauern kann, um als Härtefall anerkannt zu werden). Aber auch hier gibt es eine Einschränkung: Die Kassen übernehmen die Zusatzkosten bei Härtefällen nur dann, wenn darin keine Mehrkosten für Edelmetalllegierungen enthalten sind.

Siehe hierzu auch folgenden Beitrag:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=558609

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