Ein neues Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz (Az.: 10 U 592/07) setzt Betrügern einen Riegel vor: Wird die Pflegebedürftigkeit vorgetäuscht, und kann dies bewiesen werden, hat eine private Pflegeversicherung das Recht zur fristlosen Kündigung. Begründung der Richter: Die Vortäuschung einer Pflegebedürftigkeit ist ein schwerwiegender Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen grundlegende vertragliche Pflichten.
Quelle: dpa, www.aerztezeitung.de
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