Die Kurzarbeit wirkt sich nur gering auf die Rente aus. Der Arbeitgeber führt ja weiterhin für 80 Prozent des ausgefallenen Lohnes Rentenversicherungsbeiträge ab. Trotzdem werden Sie später in Ihren Abrechnungen die Kurzarbeiterzeit nachvollziehen können.
Quelle: Hamburger Abendblatt, 03.02.2009
Quelle: Hamburger Abendblatt, 03.02.2009
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