Nein!
Sie müssen sich hier um nichts kümmern, das macht alles Ihr Arbeitgeber. An Ihrem Beschäftigungsverhältnis ändert sich nichts. Das Kurzarbeitergeld wird Ihnen auch wie Ihr übliches Gehalt von Ihrem Arbeitgeber mit der Lohn- bzw. Gehaltsauszahlung ausgezahlt.
Quelle: Hamburger Abendblatt, 03.02.2009
Sie müssen sich hier um nichts kümmern, das macht alles Ihr Arbeitgeber. An Ihrem Beschäftigungsverhältnis ändert sich nichts. Das Kurzarbeitergeld wird Ihnen auch wie Ihr übliches Gehalt von Ihrem Arbeitgeber mit der Lohn- bzw. Gehaltsauszahlung ausgezahlt.
Quelle: Hamburger Abendblatt, 03.02.2009
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