Für heftige Schlagzeilen sorgten vor einigen Wochen Berechnungen von Krankenkassen, nach denen zehntausende Kinder in Deutschland nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz bekommen, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind.
Inzwischen reagierte die Bundesregierung mit einer neuen Rechtsauslegung. Danach sollen die Gesetzlichen Krankenversicherungen für die medizinische Versorgung der Kinder aufkommen, auch wenn deren Eltern mit ihren Krankenkassenbeiträgen im Rückstand sind.
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