Kinder von Hartz4-Empfängern bekommen Klassenfahrten bezahlt

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... und zwar komplett. Weitere Infos sind in dem BSG-Urteil (Az.: B 14 AS 36/07 R9) zu finden. Demnach müssen die für Hartz4 zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Arge) und Optionskommunen die Zuschüsse für mehrtägige Fahrten in voller Höhe übernehmen.

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