Ab Beginn des nächsten Jahres wird ein sogenanntes Hörscreening bei Neugeborenen Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein. Somit hat ab sofort jedes neugeborene Kind das Recht auf den Test, der Hörstörungen bereits ab den ersten Lebenstagen zuverlässig erkennen lässt. Dies ist sicherlich eine herausragende Verbesserung der Früherkennung: Bisher wurden Hörstörungen oft erst im zweiten bis dritten Lebensjahr eines Kindes offensichtlich.
Quelle und weitere Informationen auf:
http://www.aerztezeitung.de/medizin/?sid=527044
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