Auch in der Wohngemeinschaft haben Hartz4-Empfänger Anspruch auf vollen Wohnkostenzuschuss.
Dies hat das Sozialgericht Dresden in einem entsprechenden Eilantrag einer 29-Jährigen entschieden, so eine Kurzmeldung in "Die Welt" vom 30.10.2008.
Hintergrund:
Die zuständige Sozialbehörde wollte vom Mietanteil der 29-Jährigen nur 205,80 anstatt 289,50 übernehmen - mit der Begründung, dass die Klägerin mit einem Bekannten zusammenlebt. Laut Bundessozialgericht muss bei der Erstattung des Wohnkostenzuschusses jedoch der Richtwert für einen Ein-Personen-Haushalt gelten.
Quelle: Die Welt, 30.10.2008
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