Dies hängt ab von der Art der Therapie. Am besten Sie fragen direkt bei dem/der Therapeuten/-in nach.
Ausgehen können Sie jedoch von folgenden Max.Stundenanzahl, die von den Krankenkassen genehmigt werden kann:
- bei der Verhaltenstherapie: Kurzzeittherapie: 25 Stunden, Langzeittherapie: 75 bis max. 80 Stunden.
- bei der Tiefenpsychologischen Therapie: 80 Stunden, in Ausnahmefällen auch bis zu 100 Stunden (muss jedoch vom Therapeuten sehr gut argumentiert werden).
- bei der Psychoanalyse: Mehrere hundert Stunden.
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