Seit Anfang 2002 gibt es einen einheitlichen EU-Parkausweis für Schwerbehinderte. Dieser gilt für alle EU-Länder. Eine Broschüre, die über die jeweiligen Parksonderrechte aufklärt, erhalten Sie mit Ihrem Ausweis.
Wichtig ist beim Parken im Ausland: Legen Sie den Parkausweis und auch den Erläuterungstext in der Landessprache aufgeklappt (zu finden in der Broschüre) von außen sichtbar in Ihr Auto.
Sollten Sie an dem EU-Parkausweis interessiert sein, fragen Sie am besten bei Ihrem Versorgungsamt nach.
Es lohnt sich darüberhinaus auch in Deutschland, nochmals konkret bei Ihrer jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung bzw. Verkehrsbehörde nach den Parksonderrechten für Schwerbehinderte zu fragen, da diese selbst in Deutschland nicht bundesweit einheitlich festgelegt sind. Je nach Bundesland, sind hier enorme Unterschiede festzustellen.
Jetzt kommentieren