aG bedeutet außergewöhnlich gehbehindert.
Wenn Sie diesen Zusatz in Ihrem Schwerbehindertenausweis erhalten, dann stehen Ihnen folgende Nachteilsausgleiche (Leistungen) zur Verfügung:
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
Anerkennung der Kfz-Kosten für behinderungsbedingte Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung: bis zu 15.000 km x 0,30 € = 4.500,- €
kostenloser Fahrdienst in vielen Gemeinden und Landkreisen mit unterschiedlichen kommunalen Regelungen
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung
Details erfragen Sie am besten beim Versorgungsamt Ihrer Gemeinde, das ja auch Ihren Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat.
Details erfragen Sie am besten beim Versorgungsamt Ihrer Gemeinde, das ja auch Ihren Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat.
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