Deutsche mit erstem Wohnsitz im Ausland können sich in Deutschland normalerweise für den Pflegefall versichern.
Dies gilt jedoch nicht, wenn man/frau im EU-Ausland lebt!
Das Budessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass Deutsche, die in anderen EU-Ländern leben, sich nicht freiwillig an der deutschen Pflegeversicherung beteiligen können.
Begründung: Das Europäische Gemeinschaftsrecht schließe die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung aus, wenn am Aufenthaltsort bereits eine Pflichtversicherung bestehe. Dabei würden Pflegeversicherungen genauso wie Krankenversicherungen behandelt.
Quelle: VDK Juli/August 2008
Dies gilt jedoch nicht, wenn man/frau im EU-Ausland lebt!
Das Budessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass Deutsche, die in anderen EU-Ländern leben, sich nicht freiwillig an der deutschen Pflegeversicherung beteiligen können.
Begründung: Das Europäische Gemeinschaftsrecht schließe die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung aus, wenn am Aufenthaltsort bereits eine Pflichtversicherung bestehe. Dabei würden Pflegeversicherungen genauso wie Krankenversicherungen behandelt.
Quelle: VDK Juli/August 2008
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