Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten von Zahnersatz mit einem befundorientierten Festzuschuss. Der Zuschuss erhöht sich um 20%, wenn Sie regelmäßig Mundhygiene betrieben haben und sich während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung mindestens einmal im Kalenderjahr (zwischen 6 und 18 mindestens zweimal pro Jahr) beim Zahnarzt zur Kontrolle war. Wenn Sie in den letzten zehn Kalenderjahren bei Ihrem Zahnarzt zur Kontrolle waren, erhöht sich der Zuschuss um 30%.
Von Ihrem Zahnarzt wird ein Heil- und Kostenplan ausgestellt, mit dem er unter anderem einen Befund und die vorgesehene Versorgung dokumentiert. Anhand der Angaben auf dem Plan wird dann der Festzuschuss berechnet. Der Festzuschuss wird grundsätzlich vom Zahnarzt direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet (Ausnahme zum Beispiel das Kostenerstattungsverfahren),
Sollte es sich bei dem geplanten Zahnersatz um eine "andersartige Versorgung" (von der Regelversorgung anweichende höherwertige Versorgung zum Beispiel Verblendung im hinteren Bereich des Kiefers) handeln, werden Ihnen die Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Gegen Vorlage der Rechnung wird Ihnen je nach Krankenkasse erstattet.
Fragen Sie wegen Zahnimplantaten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.
Zahnersatz im Ausland kann die Krankenkasse begutachten lassen, ob er nach deutschen Standard erbracht wurde. Es kann also sein, dass schlechter Verarbeitung keine Kosten getragen werden. Es ist auch schon häufiger vorgekommen, dass sich deutsche Zahnärzte weigerten die Reparaturen von ausländischen Kronen oder Brücken durchzuführen.
Ein Tipp bei dem Thema: Die Zusatzversicherung.
Ich habe aktuell zwei größere Eingriffe, die mich beide ohne die Zusatzversicherung einiges kosten würden. Jetzt wurden jedoch alle Kosten übernommen (es gibt natürlich Höchstgrenzen innerhalb eines gewissen Zeitraums, die ich jedoch in den letzten Jahren nie erreicht habe).
Das Vorgehen ist daselbe wie oben beschrieben. Nur kann die Restrechnung dann an die Zusatzversicherung weitergereicht werden.
Bei Zahnimplantate ist es in der Tat sehr schwierig, im Voraus zu sagen, was es einen privat kosten wird.
Hier werde ich demnächst Neues berichten können, da ich aus gesundheitlichen Risikogründen wegen einer Implantatversorgung stationär behandelt werden muss. Hier verlangt meine Krankenkasse mal wieder einige ärztliche Atteste, und zwischen meinen Ärzten herrscht reger telefonischer Kontakt.
Hallo,
ich habe leider sehr schlechte Erfahrungen mit einem Zahnarzt in Ungarn gemacht. Beim Einsetzen eines Implantats wurde der Nachbarzahn verletzt. Ich hatte mich aus ästhetischen Gründen für Keramikimplantate entschieden.
Zu meinem Entsetzen passten weiterhin alle drei Kronen nicht exakt. Es waren deutlich tastbare Ränder vorhanden und ich hatte Zahnfleischdruckstellen.
Dies hatte zur Folge, dass ich meinen deutschen Zahnarzt aufsuchen musste. Er war von der mangelhaften Qualität meiner Behandlung nicht wirklich überrascht und hat mich an einen Inplantologen in Hannover überwiesen.
Dieser hat mich zunächst darauf aufmerksam gemacht, dass viele deutsche Zahnärzte eine Nachbesserung von ausländischem Zahnersatz ablehnen und die Krankenkassen die Kostenübernahme oft verweigern.
Zum Glück hat er eine erstklassige Korrekturbehandlung durchgeführt und ich bin nun endlich zufrieden. Er gab mir noch den Tipp, dass Implantate neuerdings unter Außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können!
Ein solcher Eingriff sollte von einem erfahren Zahnarzt durchgeführt werden, der den Patienten zuvor ausführlich berät. Liebe Grüße Lisa