Können in als Vorsorge oder Rehabilitation erbracht werden. Ebenso können die Leistungen ambulant und stationär erbracht werden. Bei der Rehabilitation steht, die Heilung einer Erkrankung im Vordergrund. Bei der Vorsorge steht das Haltung des aktuellen Standes oder das Vorbeugen einer Erkrankung im Vordergrund. Sofern Sie einen Kurantrag stellen möchten, besprechen Sie genau mit Ihrem Arzt welche Maßnahme in Betracht kommt. Sollte eine Maßnahme
Ambulante Reha/AMR/EAP/AOTR
Die Maßnahme wurde für die Rehabilitation von Fußball-Profis entwickelt. Die Behandlung dauert mehrere Stunden und umfasst unter anderem Krankengymnastik an Geräten, Wassergymnastik. Die Maßnahme findet in einem Reha-Zentrum an Ihrem Wohnort statt. Klassische Diagnosen hier für sind Kreuzband- und Bandscheibenoperation. Die Maßnahmen können von Ihrem Arzt verordnet werden.
Hier kann auch die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein.
Badekur
Hierbei suchen Sie sich Unterkunft und Verpflegung selbst. Voraussetzung ist, dass die Durchführung in einem anerkannten Badeort, Luftkurort oder einem Seebad erfolgt. Hierbei fallen die Zuzahlungen zu einzelnen Maßnahmen an, siehe Heilmittel. Die Krankenkasse kann zu Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten von maximal 13,00 Euro pro Tag zahlen. Die Maßnahme soll grundsätzlich drei Wochen dauern, zwei Wochen aber nicht unterschreiten. Diese Maßnahme kann auch im Ausland durchgeführt werden. Klassische Ziele sind Bulgarien, Ungaren, die Slowakei, Tschechien, Polen, Estland, Österreich und Montegrotto in Italien.Vorischt: Auch in den osteuropäischen Ländern weiß man inzwischen, dass viele Deutsche der Meinung sind: Meine Krankenkasse zahlt alles und lang deshalb finanziell hin. 20 Minuten Krankengymnatik kosten in Deutschland je nach Bundesland 13 - 15 Euro.
Gesundheitswochen
Gibt es als verschiedene Angebote von den unterschiedlichen Kassenarten. Grundsätzlich gibt es Angebote zu speziellen Diagnosegebieten mit ärztlichen, präventiven und Hotelangeboten. Je nach Kasse werden Zuschüsse gezahlt.
Kurs
Werden von den jeweiligen Kassen entwickelt gehen maximal zwei Wochen sind dabei vom Ablauf her der Badekur ähnlich.
Stationäre Rehak/Vorsorge
Grundsätzlich gibt es Einrichtungen von gemeinnützigen Trägern und privaten Trägern. Alle Einrichtungen haben müssen einen Versorgungsvertrag mit den entsprechenden Kassen haben. Inzwischen gehen immer mehr Kassen dazu über Vorzugsverträge mit einigen Anbietern abzuschließen. Genau wie bei der Krankenhausbehandlung fallen hier 28 Tage Zuzahlung a 10,00 Euro an. Sofern Sie aus einer Krankenhausbehandlung kommen und innerhalb 14 Tagen beginnen, gilt es als Anschlussheilbehandlung und es fällt keine neue Zuzahlung an. Hier ist die Deutsche Rentenversicherung vorrangig, da der Grundsatz Reha oder Rente gilt. ACHTUNG BEI KINDER!! Hier ist die die Zuständig der DRV nach Diagnosen geregelt, sprechen sie Ihrer Beratungsstelle der DRV vor Ort.
Sollte die DRV die Leistungen ablehnen, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.
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