Beitragsrückerstattung

| | Kommentare (0)

Die Satzung Ihrer Krankenkasse kann für freiwilligversicherte Kunde (Selbstständige, JAE-Überschreitern) bestimmen, dass Kunden die länger als drei Monate versichert sind eine Beitragsrückerstattung bekommen, wenn sie und ihre mitversicherten Familienangehörigen in dem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Jetzt kommentieren