Wird von Ihrem Arzt verordnet. Normalerweise werden 50 Einheiten in 18 Monaten verordnet. Die Krankenkasse übernimmt die Kursgebühren, die eigentlich direkt zwischen Sportverein und Krankenkasse abgerechnet.
Voraussetzung ist, dass die Leistung in einem anerkannten Rehabilitationssportverein durchgeführt wird. Die Anerkennung erfolgt über die örtlichen Sportverbände.
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