Leistung im Ausland

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Nach demUrteil des Europäischen Gerichthofes braucht niemand eine vorherige Genehmigung seiner Krankenkassen, wenn er innerhalb der EU eine Leistung in Anspruch.

Vorsicht!! Da Detschland weltweit das umfassende Leistungsangebot hat.  

Wenn sie mit Europäischen Versuchertenkarte (auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte) im Ausland Leistungen in Anspruch nehmen, kann es das diese Leistung, die sie aus Deutschand kenn in Polen, Österreich oder Tschechien keine Leistung und nicht über die Karte abgerechnet wird. Ihre Krankenkasse ist dann auch nicht zu einer Kostenübernahme verpflicht, da lediglich ein Anspruch nachdem ausländischen Recht besteht. Sprich, wenn ich in Portugal Urlaub mache, habe ich anhand der EHIC Anspruch, wie ein portugiesischer Versicherter und nicht wie ein Deutscher.

Die Tschechen zum Beispiel kennen keine Psychotherapie. In Norwegen, Polen, der Schweiz und den Niederlanden sind zahnärztlichen Leistungen keine Kassenleistung.

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