Nach dem geltenden Arbeits- und Sozialrecht ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, wenn er auf Grund einer Erkrankung nicht seine volle vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringen kann.
Andererseits ist anerkannt, dass ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer trotz Erkrankung oft in der Lage ist, unter erleichterten Arbeitsbedingungen tätig zu sein und ihm durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung die Rückkehr in den Beruf erleichtert wird.
Krankenkassen und sonstige Sozialversicherungsträger fördern deshalb u. a. im Interesse der Betroffenen die sog. stufenweise Wiedereingliederung, die im Hausgebrauch auch oft "Hamburger Modell" genannt wird (§ 74 SGB V, § 28 SGB IX). Oft wird diese in einer Reha- oder Krankenhausbehandlung o.ä. für die Zeit danach empfohlen, und im Entlassbericht vermerkt. So war es auch bei mir: "Die Patientin ist nach Entlassung arbeitsunfähig aufgrund xxxxx. Wir empfehlen eine berufliche Wiedereingliederung im Rahmen der nächsten sechs Monate."
Prozedere
Die Wiedereingliederung erfolgt auf der Grundlage ärztlicher Feststellungen. Die hierüber zu erstellende Bescheinigung muss den Wiedereingliederungsplan einschließlich der Prognose über den Zeitpunkt der zu erwartenden Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit enthalten. Arbeitsrechtlich bedarf die Wiedereingliederung regelmäßig einer gesonderten Vereinbarung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber über die vom Arbeitsvertrag abweichende Art und Weise der Beschäftigung.
D.h. ganz konkret:
Koordiniert wird das Wiedereingliederungsprogramm vom behandelnden Arzt. Dafür gibt es separate Formulare, die in der Regel in jeder Praxis vorhanden sind. In Absprache mit dem Patienten wird der Arzt dort die Eckdaten eintragen (z.B. die ersten sechs Wochen drei Stunden pro Tag, dann weitere sechs Wochen vier Stunden pro Tag etc. etc.).
Nachdem der Arbeitnehmer unterschrieben hat, wird dieses Formular dem Arbeitgeber bzw. der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten zur Unterschrift vorgelegt. Wenn alle unterschrieben haben, gehen die einzelnen Durchschläge des Formulars an alle Beteiligten, einer geht an die Krankenkasse. Dieses Prozedere wird dann alle paar Wochen (je nachdem, in welchem Rhythmus der Arzt die weiteren Untersuchungen und den Rhythmus angesetzt hat) wiederholt.
Wichtig ist jedoch, ein geplantes Wiedereingliederungsprogramm vorab mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Es gibt Fälle (leider habe ich selbst so einen erlebt), in denen der Arbeitgeber seine Zustimmung nicht gibt. Er muss dies auch nicht begründen. Selten, aber doch möglich! Und soweit ich weiß, ist ein solcher Beschäftigungsanspruch bisher leider nur im Schwerbehindertenrecht gesetzlich begründet (§ 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX).
Finanzielles
Im Fall der stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit erhält der arbeitsunfähige Arbeitnehmer weiterhin die ihm sozialrechtlich zustehenden Leistungen.
Ganz konkret: Bezahlt wird der Arbeitnehmer während des Wiedereingliederungsprogramms weiterhin von der Krankenkasse. Manchmal bietet der Arbeitgeber an, einen Teil des Entgeltes zusätzlich zu bezahlen, hier sollten Sie sich nochmals erkundigen. Grundsätzlich haben Sie während der Wiedereingliederungszeit jedoch weiterhin den Status der Arbeitsunfähigkeit.
Dauer
Ein Wiedereingliederungsprogramm dauert in der Regel mehrere Wochen bis mehrere Monate, sollte jedoch in der Praxis nicht viel länger als ein halbes Jahr andauern. Denn sollte es länger dauern, stellt sich für die Krankenkasse die Frage, ob die Erwerbsfähigkeit nicht doch grundsätzlich gefährdet ist. Bei längerer Dauer schaltet sich daher oft der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein, um zu überprüfen, warum das Wiedereingliederungsprogramm stockt. Sein erster Ansprechpartner ist der Hausarzt.
Komplikationen
Trotz des serh guten Konzeptes ist es gut möglich, dass Komplikationen (Krankheit, aber auch Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz, Ärger mit Kollegen oder Vorgesetzten, fehlendes Verständnis etc.) auftreten. Ein Tipp für den Arbeitnehmer aus eigener Erfahrung: Bei Komplikationen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sollte vor allen Dingen zuallererst der behandelnde Arzt zu Rate gezogen werden.
Fazit aus eigener Erfahrung
Grundsätzlich ist meines Erachtens das Wiedereingliederungsprogramm eine hervorragende Lösung, um Arbeitnehmern nach langer Krankheit die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Im Idealfall ist der Arbeitnehmer nach einem gelungenen Wiedereingliederungsprogramm wieder voll einsatzfähig, und kann so seinen "Krankenstand" schrittweise beenden - und steht wieder mitten im Leben.
Andererseits ist anerkannt, dass ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer trotz Erkrankung oft in der Lage ist, unter erleichterten Arbeitsbedingungen tätig zu sein und ihm durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung die Rückkehr in den Beruf erleichtert wird.
Krankenkassen und sonstige Sozialversicherungsträger fördern deshalb u. a. im Interesse der Betroffenen die sog. stufenweise Wiedereingliederung, die im Hausgebrauch auch oft "Hamburger Modell" genannt wird (§ 74 SGB V, § 28 SGB IX). Oft wird diese in einer Reha- oder Krankenhausbehandlung o.ä. für die Zeit danach empfohlen, und im Entlassbericht vermerkt. So war es auch bei mir: "Die Patientin ist nach Entlassung arbeitsunfähig aufgrund xxxxx. Wir empfehlen eine berufliche Wiedereingliederung im Rahmen der nächsten sechs Monate."
Prozedere
Die Wiedereingliederung erfolgt auf der Grundlage ärztlicher Feststellungen. Die hierüber zu erstellende Bescheinigung muss den Wiedereingliederungsplan einschließlich der Prognose über den Zeitpunkt der zu erwartenden Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit enthalten. Arbeitsrechtlich bedarf die Wiedereingliederung regelmäßig einer gesonderten Vereinbarung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber über die vom Arbeitsvertrag abweichende Art und Weise der Beschäftigung.
D.h. ganz konkret:
Koordiniert wird das Wiedereingliederungsprogramm vom behandelnden Arzt. Dafür gibt es separate Formulare, die in der Regel in jeder Praxis vorhanden sind. In Absprache mit dem Patienten wird der Arzt dort die Eckdaten eintragen (z.B. die ersten sechs Wochen drei Stunden pro Tag, dann weitere sechs Wochen vier Stunden pro Tag etc. etc.).
Nachdem der Arbeitnehmer unterschrieben hat, wird dieses Formular dem Arbeitgeber bzw. der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten zur Unterschrift vorgelegt. Wenn alle unterschrieben haben, gehen die einzelnen Durchschläge des Formulars an alle Beteiligten, einer geht an die Krankenkasse. Dieses Prozedere wird dann alle paar Wochen (je nachdem, in welchem Rhythmus der Arzt die weiteren Untersuchungen und den Rhythmus angesetzt hat) wiederholt.
Wichtig ist jedoch, ein geplantes Wiedereingliederungsprogramm vorab mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Es gibt Fälle (leider habe ich selbst so einen erlebt), in denen der Arbeitgeber seine Zustimmung nicht gibt. Er muss dies auch nicht begründen. Selten, aber doch möglich! Und soweit ich weiß, ist ein solcher Beschäftigungsanspruch bisher leider nur im Schwerbehindertenrecht gesetzlich begründet (§ 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX).
Finanzielles
Im Fall der stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit erhält der arbeitsunfähige Arbeitnehmer weiterhin die ihm sozialrechtlich zustehenden Leistungen.
Ganz konkret: Bezahlt wird der Arbeitnehmer während des Wiedereingliederungsprogramms weiterhin von der Krankenkasse. Manchmal bietet der Arbeitgeber an, einen Teil des Entgeltes zusätzlich zu bezahlen, hier sollten Sie sich nochmals erkundigen. Grundsätzlich haben Sie während der Wiedereingliederungszeit jedoch weiterhin den Status der Arbeitsunfähigkeit.
Dauer
Ein Wiedereingliederungsprogramm dauert in der Regel mehrere Wochen bis mehrere Monate, sollte jedoch in der Praxis nicht viel länger als ein halbes Jahr andauern. Denn sollte es länger dauern, stellt sich für die Krankenkasse die Frage, ob die Erwerbsfähigkeit nicht doch grundsätzlich gefährdet ist. Bei längerer Dauer schaltet sich daher oft der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein, um zu überprüfen, warum das Wiedereingliederungsprogramm stockt. Sein erster Ansprechpartner ist der Hausarzt.
Komplikationen
Trotz des serh guten Konzeptes ist es gut möglich, dass Komplikationen (Krankheit, aber auch Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz, Ärger mit Kollegen oder Vorgesetzten, fehlendes Verständnis etc.) auftreten. Ein Tipp für den Arbeitnehmer aus eigener Erfahrung: Bei Komplikationen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sollte vor allen Dingen zuallererst der behandelnde Arzt zu Rate gezogen werden.
Fazit aus eigener Erfahrung
Grundsätzlich ist meines Erachtens das Wiedereingliederungsprogramm eine hervorragende Lösung, um Arbeitnehmern nach langer Krankheit die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Im Idealfall ist der Arbeitnehmer nach einem gelungenen Wiedereingliederungsprogramm wieder voll einsatzfähig, und kann so seinen "Krankenstand" schrittweise beenden - und steht wieder mitten im Leben.
Hallo Genni,
danke für diesen ausführlichen Bericht zum Thema Wiedereingliederung, das leider oft nicht genug beachtet wird und über das teilweise auch nur unzureichend Wissen bei Arbeitgebern und -nehmern vorhanden ist. Vielleicht ein Grund, warum dieses wichtige und sinnige Instrument oftmals unberücksichtigt bleibt.
Ich möchte daher noch einige kurze Anmerkungen anbringen, die aus Arbeitgebersicht relevant sein können.
1. es besteht während der Wiedereingliederung keinerlei Gehaltsanspruch, dies schließt auch Zulagen oder Zuschläge mit ein, da weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt
2. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein eigenständiger Vertrag zur stufenweisen Wiedereingliederung geschlossen
3. die Wiedereingliederung kann von jeder Partei zu jeder Zeit beendet werden
4. die Wiedereingliederung muss an dem Arbeitsplatz erfolgen, an dem nach der Arbeitsunfähigkeit die Beschäftigung fortgeführt werden soll
5. die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Anfangsphase mindestens 3 Stunden, Blockzeiten sind möglich
6. eine elektronische Zeiterfassung wird innerhalb der Wiedereingliederung nicht vorgenommen
7. (Rest-)Urlaubs- oder Gleitzeitanträge können erst nach Ablauf von mindestens 2 vollzeitig geleisteten Arbeitswochen nach der Wiedereingliederung genehmigt werden. Urlaub während der Wiedereingliederung ist aufgrund der bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht möglich
Hallo Thomas,
danke für die Ergänzungen!!
Zu dem Punkt habe ich noch was:
"3. die Wiedereingliederung kann von jeder Partei zu jeder Zeit beendet werden"
Der Arzt, der hier ja auch noch eine Rolle spielt, ist hier nicht zu vergessen. Auch er kann das Wiedereingliederungsprogramm beenden, wenn der Patient wieder arbeitsunfähig wird.
Dies betone ich, da mir ein befreundeter Arzt von einem Fall berichtete:
Patient beginnt Hamburger Modell, Erkrankung wird wieder schlimmer, Arzt (also er) zieht ihn raus.
Patient bekommt daraufhin einen Anruf von seiner gesetzlichen Krankenkasse und wird "zur Sau" gemacht. Er dürfte das Programm nicht einfach so beenden, sein Arzt hätte da sowieso kein Recht (Anmerkung: Was beides nicht stimmt; das Wiedereingliederungsprogramm ist eine freiwillige Angelegenheit!).
Patient brach mehr oder weniger zusammen, Arzt klärte dann alles in einem etwas schärferen Ton mit der Krankenkasse.
Vielleicht noch ein Nachtrag zu dem obigen Kommentar:
Das Verhalten der Krankenkasse war unangebracht. Erstens hätte sie ihr Problem mit dem behandelnden Arzt regeln können, zweitens war sie nicht im Recht.
Ich will dies nicht weiter kommentieren, jedoch wieder einmal darauf hinweisen, dass mann bzw. frau als Patient schnell zwischen die Räder kommen kann.
Daher sollte sich jede/r gut informieren über notwendige Maßnahmen, und im Streitfall seinen bzw. ihren behandelnden Arzt mit hinzuziehen. Dieser hat auch die notwendige fachliche Distanz, die einem Patienten (zu Recht) fehlt in solchen Auseinandersetzungen - betrifft es doch ihn selbst.
Das Modell ist ja schön und gut.
Wir sind aber nur ein kleiner Betrieb mit 3 Leuten.
Die Kollegin, die das Modell machen will, hatte
vorher eine volle Stelle. Jetzt müssen wir
die Arbeit mitnehmen und schleppen uns zur Arbeit,
obwohl wir auch krank waren.
Dann kippt der nächste bald um
Hallo Frau Hoffmann,
das ist natürlich ein Nachteil... nur sehen Sie die Ursache in dem Wiedereingliederungsprogramm. Was nicht ganz stimmt. Denn letztlich ist der Nachteil für Sie alle die Krankheit. Und diese ist nun mal Tatsache.
Denn wenn ihre Kollegin weiterhin voll krank geschrieben wäre, und nicht an dem Wiedereingliederungsprogramm teilnehmen würde, hätten Sie ja noch mehr zu tun, oder?
Ganz gesund geschrieben kann sie ja noch nicht werden, da sie noch krank ist.
So haben Sie Ihre Kollegin zumindest für 20, 30, 40 bis hin zu 80 Prozent, bis sie wieder voll arbeiten kann.
Können Sie dies auch aus dem Blickwinkel sehen?
Ein Tipp:
Gibt es denn die Möglichkeit, mit Ihrem Chef gemeinsam zu sprechen?
Bei drei Mitarbeitern/-innen dürfte es da ja eventuell eine Gelegenheit ergeben, um dann gemeinsam zu schauen, ob man vielleicht über Zeitarbeit jemand hinzuholt.
Kosten dürften von Ihrem Chef aus kein Argument sein, denn: Ihre Kollegin bekommt während des Wiedereingliederungsprogramms kein Gehalt, sondern Krankengeld von der Krankenkasse.
D.h. Ihr Chef spart zurzeit ein Gehalt, obwohl Ihre Kollegin aktuell für eine gewisse Zeit arbeitet, wenn auch (noch) nicht voll....
Hallo Frau Hoffmann,
das ist natürlich ein Nachteil... nur sehen Sie die Ursache in dem Wiedereingliederungsprogramm. Was nicht ganz stimmt. Denn letztlich ist der Nachteil für Sie alle die Krankheit. Und diese ist nun mal Tatsache.
Denn wenn ihre Kollegin weiterhin voll krank geschrieben wäre, und nicht an dem Wiedereingliederungsprogramm teilnehmen würde, hätten Sie ja noch mehr zu tun, oder?
Ganz gesund geschrieben kann sie ja noch nicht werden, da sie noch krank ist.
So haben Sie Ihre Kollegin zumindest für 20, 30, 40 bis hin zu 80 Prozent, bis sie wieder voll arbeiten kann.
Können Sie dies auch aus dem Blickwinkel sehen?
Ein Tipp:
Gibt es denn die Möglichkeit, mit Ihrem Chef gemeinsam zu sprechen?
Bei drei Mitarbeitern/-innen dürfte es da ja eventuell eine Gelegenheit ergeben, um dann gemeinsam zu schauen, ob man vielleicht über Zeitarbeit jemand hinzuholt.
Kosten dürften von Ihrem Chef aus kein Argument sein, denn: Ihre Kollegin bekommt während des Wiedereingliederungsprogramms kein Gehalt, sondern Krankengeld von der Krankenkasse.
D.h. Ihr Chef spart zurzeit ein Gehalt, obwohl Ihre Kollegin aktuell für eine gewisse Zeit arbeitet, wenn auch (noch) nicht voll....
Ich habe eine Frage, und zwar ist mein Mann seit ca. 6 Monaten krankgeschrieben und hat in dieser Zeit von der Krankenkasse Geld erhalten. Jetzt ist er zu einer dreiwöchigen Reha-Kur. In dieser Zeit zahlt die Rentenversicherung, bedeutend weniger als Krankengeld.
Jetzt meine Frage: Anschließend an die Reha-Kur soll er eine Wiedereingliederungsmaßnahme erhalten und nur stundenweise anfangen zu arbeiten. Wer zahlt in dieser Wiedereingliederung das Geld, Krankenkasse oder Rentenversicherer? Muss der Betrieb einen Teil zuzahlen?
Danke für Ihre Antwort.
LG Jasmin
Hallo Jasmin,
sobald das Reha-Programm zu Ende ist (und dies wäre der Fall, wenn die dreiwöchige Reha die einzige Maßnahme ist, die von der Rentenversicherung bezahlt wird), müsste Dein Mann ja wieder zu seinem Arzt gehen, um sich krankschreiben zu lassen und das Wiedereingliederungsprogramm zu besprechen.
Denn grundsätzlich hat Dein Mann während der Wiedereingliederungszeit weiterhin den Status der Arbeitsunfähigkeit.
In der Regel wird die Wiedereingliederungsmaßnahme daher auch von der Krankenkasse getragen, d.h. Dein Mann würde während des Wiedereingliederungsprogramms weiterhin von der Krankenkasse bezahlt werden mit dem Euch bereits bekannten Krankengeldsatz.
Wegen des Arbeitgebers:
Manchmal bietet der Arbeitgeber von sich aus an, während eines Wiedereingliederungsprogramms einen Teil des Entgeltes zusätzlich zu bezahlen -dies ist jedoch wirklich individuell zu sehen und nach meinen bisherigen Erfahrungen eher sehr selten.
Ich hoffe, ein wenig weiterhelfen zu können - aber am wichtigsten ist erst einmal, dass Dein Mann gut aus der Reha entlassen werden kann, um die nächsten Schritte auch gesundheitlich "wuppen" zu können...
Gute Besserung wünscht Susanne
Hallo Susanne, danke für deine schnelle Antwort.
Hallo Susanne, ich habe noch ein Anliegen. Also so wie es jetzt aussieht, wird mein Mann gleich nach der Reha-Maßnahme (Ende am 15.04) in die Wiedereingliederung geschickt. Er müßte also bereits am 16.04. anfangen. Der Arzt in der Reha wollte schon die Fax-Nummer seiner Firma und mein Mann soll einen Bogen unterschreiben für die Wiedereingliederung. Also wird das alles bereits von der Klinik veranlaßt. Er würde dann direkt von der Reha-Maßnahme in die Wiedereingliederung wechseln.
Er war sechs Monate krank, ist aus der Krankschreibung heraus drei Wochen in die Reha-Kur und wird von der Reha-Kur sofort die Wiedereingliederung machen.
Wer zahlt dann? Rentenversicherung oder Krankenkasse? Das ist so konfus alles und macht einen total irre, weil es ja im Monat um viel Geld geht. Und bei der Wiedereingliederung kommen ja auch noch die Fahrtkosten zur Firma und dann bekommt man womöglich noch weniger als Krankengeld.
Gruß Jasmin
Liebe Jasmin,
erst einmal finde ich es klasse, dass die Reha-Klinik das mit dem Wiedereingliederungsprogramm mit der Firma Deines Mannes regelt.
Ist nicht immer so, und ich kenne auch Fälle, in denen Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber stundenlang kämpfen mussten, um das Wiedereingliederungsprogram überhaupt beginnen zu dürfen.
Ich gehe davon aus, dass die Reha-Klinik dann auch gleich mit dem ambulanten Arzt Deines Mannes klärt, wie das Wiedereingliederungsprogramm laufen soll?!? Frag' ihn mal. Wäre m.E. wichtig, damit alle Beteiligten im Boot sitzen.
Da die Reha-Klinik ja so klasse vorsorgt, wäre es m.E. das Allerbeste und sehr wichtig, wenn Dein Mann noch vor Ort mit dem zuständigen Arzt oder der Sozialberatung spricht über das Geldthema, ganz individuell in seinem Fall. Denn dann ist er und bist Du vielleicht auch beruhigter.
Hier kann ich nur allgemeine Infos geben.
Und die sehen so aus: Grundsätzlich wird ein Wiedereingliederungsprogramm von der jeweiligen Krankenkasse getragen, d.h. Dein Mann würde wie oben schon erwähnt sein bisheriges Krankengeld erhalten (also das vor der Reha; während der Reha wird ja das Übergangsgeld bezahlt). Wegen der Fahrtkosten: Die werden in der Regel vom Patienten selbst bezahlt, ähnlich wie alle anderen Ausgaben. Aber vielleicht gibt es hier ja eine Möglichkeit, den Arbeitgeber anzusprechen - dies weiß Dein Mann sicherlich am besten, wie er diesen einzuschätzen hat!
Viele Gruesse, Susanne
Nachtrag:
Hier habe ich etwas gefunden, was für Euch sehr wichtig wäre!!!!
"Findet eine Stufenweise Wiedereingliederung im unmittelbaren Anschluss (maximal 14 Tage) an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation statt, dann wird das Übergangsgeld bis zu deren Ende gezahlt (§ 51 Abs. 5 SGB IX)."
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/UEbergangsgeld-488.html
Wenn dem so ist, dann ist es für Deinen Mann wirklich entscheidend, ob sein - ihn nach der Reha behandelnder Arzt - ihn zuerst krank schreibt oder ihn gleich am nächsten Tag in die Wiedereingliederung schickt (ich kenne bisher zwei Fälle, die erst noch krank geschrieben waren, und dann erst in die Wiedereingliederung kamen, hier kam dann das Krankengeld in Frage - beide waren jedoch auch viel länger in der Reha).
Also ist es m.E. noch wichtiger, dass Dein Mann vor Ort mit der Klinik noch alles regelt - auch das mit dem ambulant behandelnden Arzt.
Bei allem: Bitte seht nicht nur das Geldthema - sondern die Gesundheit! Und wenn Dein Mann so schnell in die Wiedereingliederung starten kann, dann wird das Programm sicherlich nicht so lange dauern.
Hat Dein Mann da schon eine Einschätzung bekommen bzw. hat er bereits nachgefragt?
Übrigens: In Hinblick auf die Berechnung des Übergangsgeldes findest Du in dem oben genannten link weitere wichtige Infos! Was mich anhand der dortigen Berechnung verwundert, dass das Übergangsgeld Deines Mannes so viel niedriger sein soll als das Krankengeld. Wie viel Prozent des Einkommens bezahlt denn die Krankenkasse?
Nochmals alles Gute, Susanne
Hallo, ich habe da auch mal ne Frage. Mache zur Zeit auch "Hamburger Modell" Habe mit 2 h angefangen. Der Sozialdienst in der REHA hat mir gesagt, dass ich mir die Arbeitszeit ausuchen kann. Mein Arbeitgeber will natürlich dies nicht. Ich soll auch wieder diese Tätigkeit ausüben, die mich krank gemacht hat. Ist das rechtens? Gruß Gudrun
Hallo, ich habe mal eine Frage zum Hamburger Modell. Wenn ich mit 2 h anfange, darf mein Arbeitgeber diese Zeit vorgeben oder kann ich es mir aussuchen? Darf er mich an den Arbeitsplatz zurückschicken, wo ich krank geworden bin? Und darf er während dieser Zeit mir eine andere Tätigkeit zuweisen? Gruß Gudrun
Ich probiere hier schon zum 3x entwas zum Besten zu geben. Es klappt leider nicht warum?
Hallo Gudrun,
erst einmal: Alle drei Beiträge von Dir sind hier zu lesen!
Wegen Deiner Fragen: Puh, das ist schwierig zu beantworten. Denn es ist schon sehr individuell, das Ganze.
Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, mit welchem Ziel Dir Dein behandelnder Arzt/Klinik das Wiedereingliederungsprogramm empfohlen hat? Was habt Ihr denn konkret besprochen?
Und wer hat mit Deinem Arbeitgeber den Wiedereingliederungsvertrag abgesprochen?
Der Behandler oder Du selbst? Vielleicht kannst Du von der behandelnden Seite ja noch ein wenig Rückendeckung bzgl. der Zeit bekommen.
Ich selbst bin ja kein Jurist, kann nur Rat geben, meine eigene Meinung hier abgeben - und die Praxis ein wenig aufzeigen:
Wegen der Arbeitszeit ein Tipp:
Theoretisch kannst Du Deinen Arzt bitten, dass er bei dem Wiedereingliederungsprogramm noch einmal separat hinschreibt, wann diese zwei Stunden zu leisten sind - dann hat der Arbeitgeber das Recht, zuzustimmen und sich daran zu halten, oder eben zu sagen, dass dies nicht geht und somit dem Wiedereingliederungsprogramm nicht zuzustimmen.
Dein Arzt kann auch Empfehlungen bzw. Regelungen bzgl. der Tätigkeit in dem Wiedereingliederungsprogramm vermerken.
Wenn er dies jedoch nicht macht, dann kann ich auch Deinen Arbeitgeber verstehen, der hier die optimale Zeit für den Betrieb sucht.
Hier meine Frage: Warum ist es denn für Dich so wichtig, zu einer ganz bestimmten Zeit zu arbeiten?
Wegen der Arbeit, die Dein Arbeitgeber Dir in dem Wiedereingliederungsprogramm gibt:
Erst einmal ist es m.E. sein gutes Recht, Dir Deine alte Arbeit zuzuweisen - denn das Wiedereingliederungsprogramm ist ja erst einmal der Versuch, in Zukunft wieder voll arbeitsfähig zu sein - dort, wo frau irgendwann mal war.
Dass diese Arbeit Dich krank gemacht hat, hat nämlich erst einmal nichts mit dem Wiedereingliederungsprogramm zu tun. Wenn Du eine andere Tätigkeit benötigst etc., dann ist allein das Wiedereingleiderungsprogramm sicherlich nicht der richtige Weg - hier müsstest Du dann wirklich noch einmal mit Deinem Arbeitgeber selbst sprechen. Gibt es bei Euch denn einen Betriebsrat oder jemanden in der Personalabteilung, mit dem Du sprechen könntest?
Bzgl. der Frage, ob auch andere Aufgabenstellungen möglich sind:
Hier stellt sich die Frage, inwieweit Du in zwei Stunden überhaupt Deine alte und bisherige Tätigkeit sinnvoll ausüben kannst - oder ob es nicht besser ist, erst einmal woanders anzufangen - und dann z.B. bei x Stunden/Tag irgendetwas anderes zu machen.
Die grundsätzlich Frage stellt sich für mich jedoch immer wieder: Was willst Du?
Viele Gruesse, Agnes
Hi,
noch einmal zur Betonung: Ich bin überzeugt, dass der behandelnde Arzt/Klinik eine wichtige Schlüsselposition besitzt, um für Dich im Wiedereingliederungsprogramm die auf Dich und Deine Gesundung zugeschnittene Wiedereingliederung mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Dein Arbeitgeber wird nämlich eventuell nicht auf Deine Wünsche eingehen, wenn Dein Behandler im Vertrag oder im Gespräch dies nicht als medizinisch sinnvoll und notwendig formulierte. Daher sprich' bitte mit diesem über all die Themen, informiere dann Betriebsrat und/oder Personalbteilung.
Denn allein auf Dein Recht zu pochen, hilft Dir wenig - vor allem, da Du wahrscheinlich Deinen Arbeitsplatz langfristig erhalten möchtest.
Hall,
auch ich habe eine dringende Frage u hoffe,dass mir hier jemand helfen kann.
Ich war 3Monate stationär in Behandlung u habe während dieser Zeit meinen Arbeitsplatz verloren (befristeter Vertrag,der dann auslief).
Derzeit bin ich noch krank geschrieben u erhalte seit 4Monaten Krankengeld.Mitlerweile gelte ich als schwerwiegend chronisch krank,habe jedoch keinen Behinderungsgrad. Ich bin also von der Berufstätigkeit in die Arbeitsunfähigkeit übergegangen u würde nun mit Ende meiner Krankschrift arbeitslos werden. Nun war meine Idee mittels des Hamburger Modells ein Praktikum zu beginnen,das auch gleichzeitig notwendig ist,um mich für einen Studienplatz zu bewerben.Denn ich möchte nicht mehr in meinem erlernten Beruf tätig sein.Des Weiteren denke ich,wird mich wohl kein Arbeitgeber einstellen,wenn ich den Einstieg mittels des Hamburger Modells machen will.
Meine Frage: Genehmigt die Krankenkasse ein Praktikum mittels Hamburger Modell,als Voraussetzung für ein angestrebtes Studium,ohne das mich der Arbeitgeber des Praktikums einstellen wird???
Sorry,ich weiß,das mein Fall hier sehr kompliziert ist, umsomehr hoffe ich auf Hilfe zur Lösung meines Problems...
LG die verzweifelte Stephy
Hallo,
auch ich habe eine dringende Frage u hoffe,dass mir hier jemand helfen kann.
Ich war 3Monate stationär in Behandlung u habe während dieser Zeit meinen Arbeitsplatz verloren (befristeter Vertrag,der dann auslief).
Derzeit bin ich noch krank geschrieben u erhalte seit 4Monaten Krankengeld.Mitlerweile gelte ich als schwerwiegend chronisch krank,habe jedoch keinen Behinderungsgrad.
Ich bin also von der Berufstätigkeit in die Arbeitsunfähigkeit übergegangen u würde nun mit Ende meiner Krankschrift arbeitslos werden.
Nun war meine Idee mittels des Hamburger Modells ein Praktikum zu beginnen,das auch gleichzeitig notwendig ist,um mich für einen Studienplatz zu bewerben.Denn ich möchte nicht mehr in meinem erlernten Beruf tätig sein.Des Weiteren denke ich,wird mich wohl kein Arbeitgeber einstellen,wenn ich den Einstieg mittels des Hamburger Modells machen will.
Meine Frage: Genehmigt die Krankenkasse ein Praktikum mittels Hamburger Modell,als Voraussetzung für ein angestrebtes Studium,ohne das mich der Arbeitgeber des Praktikums einstellen wird???
Sorry,ich weiß,das mein Fall hier sehr kompliziert ist, umsomehr hoffe ich auf Hilfe zur Lösung meines Problems...
LG Stephy
Hallo Stephy,
danke für Deinen Eintrag. Es tut mir Leid, dass es Dich "erwischt" hat, drücke Dir jedoch erst einmal alle Daumen, damit Du mit der neuen Situation gut ungehen kannst.
Das Hamburger Modell ist - soweit ich weiß - jedoch leider nur für den bisherigen Arbeitsplatz bzw. für die bisherige Tätigkeit gedacht.
Ich bin jedoch selbst weder Sozialarbeiter noch Jurist, aber in Deiner Situation finde ich einige Fragen entscheidend:
a) Inwieweit ist Dein alter Beruf noch mit der neuen Tätigkeit/Praktikum vereinbar? Möchtest Du etwas völlig Neues machen oder gibt es noch "verwandte Seiten"?
b) Wann kannst Du gesund geschrieben werden, um eventuell ein Praktikum zu beginnen bzw. Dich dafür zu bewerben? Wie sieht Dein behandelnder Arzt die Sache?
Da es bei Dir anscheinend um eine eher langfristige Neuorientierung gehen wird, denke ich, dass nicht die Krankenkasse, sondern drei andere Ansprechpartner wichtig für Dich sind:
a) Dein behandelnder Arzt: Denn er wird entscheiden, wann Du wieder arbeitsfähig sein wirst.
b) Wenn Du gesund geschrieben werden kannst, um ein Praktikum und später ein Studium zu beginnen, dann wird das Arbeitsamt für Dich als relevanter Ansprechpartner wichtig sein. Hier stellt sich natürlich die Frage, ob Du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
c) Wenn Du weiterhin krank geschrieben wirst, und Du trotzdem schauen möchtest, wohin es beruflich gehen kann bzw. ob eine berufliche Neuorientierung aktuell bzw. schon sinnvoll ist, dann wird die Rentenversicherung ein entscheidender Ansprechpartner sein.
Sorry, dass ich nur allgemeine Angaben machen konnte. Dafür sind Deine Fragen doch zu individuell. Sinnvoll ist es sicherlich, vor allem erst einmal mit Deinen behandelnden Ärzten zu sprechen - um dann die nächsten Schritte planen und angehen zu können.
Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.
Herzliche Gruesse, Fee
Hallo, habe auch mal eine Frage. Arbeiteim Hambuger Model, hatte angefangen mit 4 Std. an 3 Tagen pro Woche und bin jetzt bei 6 Std. an 3 Tagen pro Woche. Mache 1 oder 2 x 20 - 30 Minuten Pause. Muß ich diese Pausenzeit an die 6 Std. ran hängen?
Danke und viele Grüße, Marlies.
Hallo,
habe auch eine Frage.
Arbeite im Hambuger Model,
mein Betrieb wird ein Ruhetag machen.
Muß ich
(meint mein Arbeitsgeber,nach abschluss Hamburger Model)
Gleitzeit(minus Stunden)abgeben...
Ich arbeite jetzt 5 Stunden pro Woche
und mache 1 - 15 Minuten Pause.
Muß ich diese Pausenzeit:
1 -15 Min.
und 2 -30Min
an die 6 Std. ran hängen?
Danke und viele Grüße, Regina.
Hallo Regina,
werde versuchen deine Fragen verständlich zu beantworten:
1. Du mußt keine erarbeiteten Stunden abgeben, auch wenn dein Arbeitgeber einen Ruhetag einlegt. DU bist für die zeit der Wiedereingliederung krankgeschrieben. Anders verhält es sich im Beamtenbereich, da sind die kolleginnen und Kollegen nicht krankgeschrieben.
2. Da du also krankgeschrieben bist, mußt du auch keine Pause einarbeiten.
3. Wenn ich es richtig verstanden habe, beträgt deine Wiedereingliederung 5 Wochenstunden zur Zeit?
Also täglich eine Stunde? Unter diesen Umständen finde ich es toll das dein Arbeitgeber einem solchen Wiedereingliederungsplan zugestimmt hat.
Uwe
Hallo,
habe mal eine Frage. Wollte mit meinem Mann mal 2 Tage weg fahren, da er Urlaub bekommen hat. Wie ist das jetzt mit mir? Bin zur Zeit im Hamburger Modell integriert, mit 4h taeglich. Kann ich jetzt einfach frei machen, denn da ich noch krank geschrieben bin kann ich ja keinen Urlaub beantragen? Waere nett, wenn mir einer schnell antworten koennte.
Gruß Ines
Zu Ines vom 02.09.09
Bin ein halbes Jahr im Hamburger Modell gewesen und habe auf eigenen Wunsch wieder angefangen zu arbeiten (lange Geschichte).
Auch jetzt kommt mein Chef, ich hätte keinen Urlaubsanspruch während der Zeit des Hamburger Modells. Kann weder bei meiner Krankenkasse eine Antwort bekommen, noch habe ich so richtig etwas im Netz gefunden. Verfällt mein Urlaubsanspruch oder habe ich gar keinen in der Zeit? Was ist, wenn ich wie du in Absprache mit meinem Chef während des Hamburger Modells "freimachen" darf. Gutstunden abgleiten oder doch das Urlaubskonto reduzieren?
Hallo Ines, diese Frage stell ich mir heute noch, da mein Chef nach einem halben Jahr "Hamburger Modell" meint, ich hätte in dieser Zeit keinen Urlaubsanspruch, der alte Resturlaub würde verfallen. Was passiert mit den "frei genommenen Tagen" während des Hamburger Modells?
Im Netz konnte ich nichts finden und meine Krankenkasse ist ratlos und weiß nicht wohin sie mich verweisen soll, um diese Frage beantwortet zu bekommen.
Gruß
Dorrit
Hallo,
ich benötige auch einmal einen Ratschlag. Ich war nach einer nicht allzu gravierenden Brustkrebs OP 6 1/2 Wochen krank geschrieben und habe dann vier Tage gearbeitet auf Wunsch meines Arbeitgebers. Danach war ich wieder 4 1 /2 Wochen krank geschrieben. Nun arbeite ich auf Drängen meines Arbeitgebers 2 1/2 Wochen und gehe dann 3 Wochen in eine ambulante REHA. Ich fühle mich (50 % Schwerbehindert)noch nicht absolut fit nach der REHA voll zu arbeiten, da ich in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit bemerkte, vorher vollkommen erschöpft gewesen zu sein, man könnte es auch Burn-Out nennen. Die Tatsache, dass ich mich dem Berufsleben noch nicht voll stellen möchte hat nicht mit der Krebserkrankung zu tun sondern damit, dass ich bemerkte, dass die mit Privatem überlappende berufliche Situation mich emotional enorm aufreibt. Ich würde mir wünschen, drei Tage zu arbeiten und zwei Tage noch frei zu haben. Geht das? Kann ich grundsätzlich eine Lösung mit meinem Arbeitgeber (der mein ehem. Mann ist) anstreben, dass ich den Lohn für die Arbeitstage bekomme und den Rest als Krankengeld? Ich bin 53 Jahre alt und war vor der OP im Juni das letze Mal 2001 kurz krank geschrieben.
Herzlichen Dank für eine Info und liebe Grüße
Lore
Hi,
das sind schon recht individuelle Themen. Ich habe die Fragen mal an einen Personaler weitergeleitet, vielleicht weiß der mehr Bescheid.
Zu
a) Wegen Urlaub: Soweit ich aus Erfahrung weiß, gibt es keine Möglichkeit, Urlaub zu nehmen während des Hamburger Modells. Denn letztlich ist man/frau ja krank geschrieben. Und während einer Krankschreibung gibt es keinen Urlaub. Die Urlaubstage selbst sind jedoch Fakt - denn die fallen ja pro Beschäftigtenmonat - und nach meiner Logik darf der Resturlaub daher nicht verfallen. Es sei denn, in Eurem Unternehmen besteht eine Frist, bis zu der der Resturlaub genommen werden muss - dann sind es Ausnahmeentscheidungen, die dann natürlich vom Chef abhängen. Aber wie gesagt: Dies sagt meine Logik, bitte warte da noch ein anderes Statement ab. Ein Arbeitsrechtler wäre wahrscheinlich der richtige Ansprechpartner.
b) Individuelles "Hamburger Modell": Mein Arzt lehnte damals ab, dass ich nur an "ein paar Tagen" arbeite und ein bis zwei Tage ganz frei habe. Dies würde gegen den Ansatz der Integration sprechen. Wie die Rechtslage da jedoch genau aussieht, kann ich wiederum nicht sagen. Bzgl. Lohn für die Arbeitstage und sonst Krankengeld kann ich nur sagen, dass dies bei dem Hamburger Modell nicht vorgesehen ist. Während Du im Hamburger Modell arbeiten würdest, würdest Du grundsätzlich Krankengeld bekommen, Dein Arbeitgeber bezahlt in der Zeit nichts für Dich. Denn Du bist ja noch krank geschrieben, auch wenn Du zeiweise - mit Billigung der Krankenkasse und des Arztes - arbeitest, um Dich wieder an Dein normales Arbeitspensum zu gewöhnen.
Bei Deiner angestrebten Lösung würde ich als Krankenkassen-Mitarbeiter schnell auf der Matte stehen und nachfragen - ich glaube auch nicht, dass Dein Arzt mitmachen würde. Aber wie gesagt, dies ist meine persönliche Meinung und Erfahrung.
Ansonsten bleibt mir jedoch noch eines, was ganz wwichtig ist: Gute Besserung für alle!!!!! Passt gut auf Euch auf!
Hallo Lore,
Hallo Agnes,
zunächst mal etwas Grundsätzliches zum Thema Urlaub und Krankheit. Neueste Europäische Rechtsprechung verbietet die in Deutschland bisher übliche Praxis, dass Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte ab einem bestimmten Termin verfällt. Konkret heisst das wenn ein Arbeitnehmer wegen einer lang anhaltenden Krankheit nicht fähig ist, innerhalb der gesetzlichen Fristen seinen Jahresurlaub zu nehmen, besteht der Urlaubsanspruch weiterhin. Unter Umständen über Jahre. Und zwar selbst dann, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt das Unternehmen verlässt, und den Urlaub nicht mehr nehmen kann. In diesem Fall muss der Urlaub ausbezahlt werden.
Nun Lore zu den Fragen, die bereits von Agnes aufgegriffen wurden. Du schreibst, dass Du Dir wünschen würdest ", drei Tage zu arbeiten und zwei Tage noch frei zu haben. ... Kann ich grundsätzlich eine Lösung mit meinem Arbeitgeber (der mein ehem. Mann ist) anstreben, dass ich den Lohn für die Arbeitstage bekomme und den Rest als Krankengeld?"
Nein, so geht das leider nicht. Das Hamburger Modell, wie Agnes schon geschrieben hat, sieht eine stufenweise Wiedereingliederung vor. D. h. es muß aus medizinischer Sicht eine ausreichende Belastbarkeit
des Betroffenen und eine günstige Aussicht auf berufliche Wiedereingliederung
gegeben sein. In dieser Zeit bist Du aber ständig (also ohne Unterbrechung) arbeitsunfähig und beziehst Krankengeld. Dein Arbeitgeber zahlt nichts. In Deiner Variante würden sich das Entgelt Arbeitgeber und Krankenkasse teilen. Aber das funktioniert nicht. Allerdings kann beim Hamburger Modell die tägliche Arbeitszeit bereits bei einer Stunde liegen. Die Frage ist nur, ob sich der Arbeitgeber darauf einlassen kann.
Noch mal zur Klarheit, Du hast während des Hamburger Modells keinen Anspruch auf Urlaub, Dein Arbeitgeber hat aber auch keinen Anspruch auf eine Arbeitsleistung. Kannst Du mal einen Tag nicht, meldest Du Dich (mit ärztlicher bescheinigung) krank. Achtung: Bleibst Du mindestens 7 Tage während der Eingliederung zu Hause, gilt sie als gescheitert. Ausnahme: Du bleibst bspw. wegen einer Erkältung der Arbeit fern, dann kann der Arbeitgeber einen Fortbestand beim Träger anregen.
Eine Alternative wäre für Dich wahrscheinlich auch keine Teilzeitarbeit - oder? Der Arbeitgeber kann nur bei sehr wenigen Situationen Dir Deinen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit verweigern. Allerdings würde das für Dich natürlich eine finanzielle Einbuße bedeuten. Denn das Krankengeld fällt in dieser Variante weg, da Du ja arbeitsfähig bist. Und Du erhälst nur noch ein Entgelt für bspw. 3 Tage pro Woche.
Gruß Stefan
Hello,
Ich habe ein kleines problem - ich bin zeit Januar Krank geschrieben, und mache seit August ein Arbeitswiedereingliederung mit.
Am angang dachte ich das es ziemlich schnell gehen wurde, und habe mit mein Arbeitgeber vereinbart das ich in November eine Woche Urlaub nehmen kann - ich stamme aus ein andere EU land, und muß mich dringend um ein paar Private sachen kummern.
Jetzt ist es so - der Wiedereingliederung dauert doch etwas länger, und ich habe schon ein flug gebucht - was soll ich tun?
MFG
M
Hallo M.
Du hast da ein sehr schwieriges Problem. Einerseits bist Du arbeitsunfähig, somit stehst Du Deinem Arbeitgeber nicht (im Sinne des Arbeitsrechts) voll zur Verfügung und hast damit auch keinen Urlaubsanspruch. Andererseits bist Du zwar arbeitsunfähig aber eben halt in der Wiedereingliederung. Wärst Du "nur" arbeitsunfähig, würde es ausreichen, wenn Dein Arzt bestätigt, dass die Reise Deiner Genesung nicht im Wege steht und Du könntest fliegen. Du kannst in Deinem Fall auch nicht "einfach" der Arbeit fern bleiben und von Deinem Arzt bescheinigen lassen, dass Du zurzeit nicht zur Arbeit kommen kannst. Eine Unterbrechung von 7 Tagen würde die Wiedereingliederung sehr stark gefährden und unter Umständen aufheben.
Das was für Dich wohl einzig möglich wäre, ist
1. mit Deinem Arzt ganz offen zu reden, dass Du verreisen musst und Du inerhalb von 6 Tagen wieder die Arbeit aufnehmen kannst. Wenn Dein Arzt sein OK gibt, dass die Reise medizinisch zu vertreten ist, musst Du
2. Deinen Arbeitgeber informieren und auch ihn überzeugen, dass er damit einverstanden ist.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, außer die Reise zu verschieben.
Ich weiß allerdings nicht ob und wie die Krankenkasse hier informiert wird / werden muß. Das kann Dir Dein Arzt aber sicher sagen.
Gruß Stefan
Hallo,
auch ich habe eine Frage. Mein Mann ( Privat krankenversichert ) soll ab Mittwoch, laut seinem Arzt und der Krankenkasse, an der Wiedereingliederung mit 4 Std. täglich teilnehmen.
Der Arbeitgeber hat bis heute seine Zustimmung verweigert und möchte erst ein persönliches Gespräch. Was kann jetzt passieren wenn der Arbeitgeber die Zustimmung verweigert. Hat hier jemand Informationen für mich.
Vielen Dank
Angelika
Hallo Angelika,
es ist schwierig hier auf Einzelfälle direkt und umfassend einzugehen. Dies kommt immer sehr einer Rechtsberatung nahe, die wir hier nicht vornehmen können.
Ganz allgemein gesagt, ist es durchaus nachvollziehbar, wenn der Arbeitgeber zunächst in einem persönlichen Gespräch nähere Informationen möchte. Dies ist legitim und durchaus im Interesse aller, zumal viele Arbeitgeber wenig über das Hamburger Modell wissen und oftmals nicht über eine gut besetzte Personalabteilung verfügen. Sicherlich ist man als Arbeitgeber zunächst etwas irritiert, wenn man lediglich die Mitteilung erhält "ab Mittwoch Hamburger Modell", ohne sich über seine Möglichkeiten informiert zu fühlen.
Der Arbeitgeber muss dem Hamburger Modell zustimmen und kann es ohne Begründung auch ablehnen.
Aber: Seit 2004 gibt es das betriebliche Eingliederungsmanagement (BE), hierunter fällt u.a. auch das Hamburger Modell. Das BE ist Aufgabe des Arbeitgebers. Das Ziel des BE ist die Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen, die Möglichkeit neuer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers zu erhalten. Es ist verpflichtend für alle Arbeitgeber, sobald ein Arbeitnehmer mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig innerhalb eines Jahres ist. Grundlage ist der § 84 Abs. 2 SGB IX.
Der Arbeitgeber muß bei einer Ablehnung detailliert beweisen, dass eine Änderung des Arbeitsplatzes mit der Folge der Reduzierung der krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht möglich ist. Dies kann er aber nur, wenn er ein betriebliches Eingliederungsmanagement hat und dieses auch Anwendung findet.
Gruß Stefan
Ist die Wiedereingliederung nur beim altenArbeitgeber möglich?
WAs machen dann Leute die Selbstänidi sind- krank werden
oder Leute die arbeitslos sind undkrank werden?
Bei mir wird von der KK abgelehnt, weil ichkeinen alten Arbeitgeber habe- was nun?
Hallo SE,
hier eine Info, die ich zur Krankenkasse gefunden habe:
------------------------------------------
Soll die Krankenversicherung der Kostenträger sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es besteht noch Anspruch auf Krankengeld bzw. es liegt noch Arbeitsunfähigkeit vor für die Dauer der Wiedereingliederungsmaßnahme.
Der Versicherte ist mit der Maßnahme einverstanden.
Der Arzt stellt einen Wiedereingliederungsplan auf.
Der Arbeitgeber erklärt sich mit der Maßnahme einverstanden.
Der Versicherte wird am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt.
2.2. Andere Kostenträger
Bei allen anderen Kostenträgern müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Arbeitsunfähigkeit.
Ärztliche Feststellung, dass die bisherige Tätigkeit wenigstens teilweise wieder verrichtet werden kann.
Medizinische Rehamaßnahme, bei der festgestellt wurde, dass eine Stufenweise Wiedereingliederung notwendig ist.
Quelle:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Stufenweise-Wiedereingliederung-465.html
------------------------------------------------
Ich kann mir praktisch auch keinen neuen Arbeitgeber vorstellen, der bereit wäre, einen neuen Arbeitnehmer einzustellen mit der Voraussetzung, für einige Wochen im Wiedereingliederungsprogramm krank geschrieben zu sein.
Ich poste Dir auch noch einmal eine Passage rein, die ich auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung gefunden habe:
------------------------------------------------
Frage: 6. Wer kann eine stufenweise Wiedereingliederung erhalten? Antwort: Grundsätzlich berechtigt sind arbeitsunfähige Versicherte, die eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation (auch AHB bzw. AGM) der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen und ein Leistungsvermögen besitzen, das es ihnen ermöglicht, die bisherige Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz teilweise auszuüben, z.B. Arbeitnehmer (auch Teilzeitbeschäftigte), Auszubildende und Selbständige sowie Antragsteller auf Rente wegen Erwerbsminderung bzw. Empfänger einer solchen Rente; hier ist vor Einleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung die Zustimmung der Deutschen Rentenversicherung Bund einzuholen.
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
b) Bzgl. Selbständigkeit: Hier gibt es - so sehe ich die Info der Rentenbehörde - zumindest wenn die Rentenversicherung die Wiedereingliederungsmaßnahme trägt, grundsätzlich die Möglichkeit einer Wiedereingliederung. Kenne auch persönlich ein Beispiel, in dem dann die Krankenkasse in der Zeit das Krankengeld bezahlte, bis die Person wieder voll arbeitsfähig war. Wie dies jedoch konkret dann abläuft, kann ich Dir jedoch leider nicht sagen. Aber ein Hausarzt bzw. die Krankenversicherung weiß hier bestimmt Bescheid. Aber auch hier: Die Selbständigkeit müsste wahrscheinlich vorher schon gegeben sein, denke ich. Denn es geht ja um eine "Wieder-"eingliederung in Deine alte Tätigkeit, oder?
c) Es scheint ein komplizierter Fall bei Dir zu sein. Aufgrund Deiner Beschreibung kann ich Dir jedoch auch keine zufriedenstellende Antwort geben, sondern nur noch mehr fragen: - Welchen "Status" hast Du zurzeit? - Bist Du arbeitslos? ALG 1 oder Hartz 4? - Bist Du aktuell noch krank geschrieben? Und ja, wie lange? - Warst Du bereits in einer Reha-Maßnahme? - Und was sagt Dein Arzt? -Wer brachte das Wiedereingliederungsprogramm in die Diskussion? Auf Basis der Antworten sollte dann nämlich klar sein, welches Amt/welche Behörde für Dich zuständig ist, und mit wem Du das weitere Vorgehen besprechen solltest. Ich hoffe, dass all das ein wenig weiterhilft. Leider ist alles komplizierter... Viele Gruesse, Susanne
Hallo Leute,
ich bin seit Anfang des Jahres wg. Depression und Burn-Out krank(geschrieben). Habe eine Reha hintermir und seit Oktober nehme ich an der Wiedereingliederung teil. Es ist ätzend!
Die Zahlung von Oktober habe ich bis jetzt nicht bekommen (der Kostenträger wartet auf den Entlassungsbericht von der Klinik), mittlerweile auch finanzielle Probleme und Sorgen. Auf der Arbeit werde ich von einigen KollegInnen einfach ignoriert. Der psychische Druck ist für mich also enorm. Da kommt schon häufig vor, dass ich nachts nicht schlafen kann und morgens mich mit Migräne und starken Bauchschmerzen quälen muss.
Meine Frage ist, ob ich jedes mal dann zum Arzt gehen muss um mir eine AU zu holen? Ab wieviele Tage Abwesenheit ist die Wiedereingliederung als gescheitert zu betrachten?
In normalem Falle ist es so, dass ich erst ab dem 3. Krankheitstage eine AU einreichen müsste.
Vielen Dank für eure Infos im Voraus!
Hallo,
das hört sich nicht gut an. Gleichzeitig wissen wir natürlich zu wenig, um konkret weitere Infos geben zu können.
Wegen
a) Wer ist denn der Kostenträger?
Krankenkasse oder Rentenversicherung?
Wegen des Geldes würde ich hier etwas "freundlich" Druck und deutlich machen, dass es für Dich mehr als kontraproduktiv ist, wenn zu dem Wiedereingliederungsprogramm noch finanzielle Sorgen kommen. Hier kannst Du Dich zur Not auch an Deinen Arzt wenden, und ihn vielleicht bitten, bei dem Kostenträgerund der Reha-Klinik mal anzurufen - denn der Zustand ist natürlich unhaltbar.
b) Wegen des Betriebsklimas: Hier kann ich Dir nur Mut machen, mit Deinem Arbeitgeber/Vorgesetzten bzw. dem Zuständigen für das Wiedereingliederungsprogramm, und auch mit Deinem Arzt zu sprechen. Denn es geht ja auch darum, die Probleme anzusprechen, um auch wieder längerfristig gut und gern dort zu arbeiten, oder? Dafür ist ein Wiedereingliederungsprogramm ja auch da, oder?
c) Alle anderen Fragen sind wiederum recht individuell. Sicherlich gibt es auch hier Gesetzestexte, aber immer wieder hängt es von dem individuellen Fall ab. Wenn Du eine Grippe hast und für eine Woche zuhause bleiben musst, ist dies sicherlich etwas anderes, als wenn Du aufgrund der Symptome des Burnouts, wegen dem Du ja wahrscheinlich das Wiedereingliederungsprogramm machst, zuhause bleiben musst. Und die herkömmlichen AU-Regeln (3. Tag) können ja letztlich nicht mehr greifen, da Du während des Wiedereingliederungsprogramms ja sowieso schon in einem Sonderstatus bist, oder?
Meine ganz persönliche Meinung? Grundsätzlich musst Du das Wiedereingliederungsprogramm erfüllen, d.h. die zu erbringenden Leistungen erfüllen. Diese sollen dann ja auch wieder kontinuierlich gesteigert werden. Wenn dies aus irgendeinem Grund, selbst an einem Tag, nicht möglich ist, würde ich an Deiner Stelle sofort zum Arzt gehen und mit ihm darüber sprechen. Und wenn dies öfter vorkommt (solange dauert ein Wiedereingliederungsprogramm ja nicht...), greift für mich (b) - Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Denn der Arbeitgeber hat ja das Formular zur Wiedereingliederung mit unterschrieben, oder?
Viel Glück, Agnes
Hi,
Stefan schrieb weiter oben noch etwas zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen:
"Achtung: Bleibst Du mindestens 7 Tage während der Eingliederung zu Hause, gilt sie als gescheitert. Ausnahme: Du bleibst bspw. wegen einer Erkältung der Arbeit fern, dann kann der Arbeitgeber einen Fortbestand beim Träger anregen."
Das deckt sich mit dem, was ich persönlich oben Dir schon schrieb. Und ehrlich? Je länger ich darüber nachdenke, würde ich Dir stark zu zwei Gesprächen raten, a) Arzt, b) Arbeitgeber/Chef.
Noch einmal einen herzlichen Gruss, Agnes
Moin Moin Zusammen,
hatte Ende April eine NotOp (Bauchaortenaneyrysma)mit anschliessender REHA. Habe mich danach wieder fit gefühlt und im August wieder angefangen zu arbeiten. Letztlich wird mir jetzt klar, dass das viel zu früh war. Ich bin nicht 100% einsatzfähig. Mein Chef/kollegen haben das Nachsehen, weil sie einen Teil meiner Arbeit übernehmen müssen. Zudem habe ich seit ein paar Wochen eine Harnleiterschiene aufgrund eines Nierenstaus - wobei man nicht weiss ob dies mit der damaligen OP zusammenhängt - die mir, unter anderem wegen der Marcumar Einnahme, ziemlich Probleme verursacht. D.h. ich muss ziemlich viele Arzttermine wahrnehmen und musste auch schon des öfteren früher gehen, da es mir nicht gut ging. Mittlerweile gab es schon ein Mitarbeitergespräch, in dem klar gemacht wurde, dass dies auf Dauer - natürlich - nicht möglich sei. Am besten wäre für mich und den Arbeitgeber ein Modell, das mir eine langsame Wiedereingliederung ermöglicht und dem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt für mich eine Vertretung einzustellen. Was mach ich nun? Gibt es die Möglichkeit einer späteren Wiedereingliederung? Muss ich erst wieder krank geschrieben werden? Mein Arbeitgeber steht hinter mir, möchte mich behalten, aber es muss eine Lösung her! Was für Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank für Infos vorab + Gruss,
Anja
Hi,
wegen des Arbeitgebers: Dringende und wichtige Arzttermine dürfen auch während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Jedoch schreibst Du nicht, um wie viel Zeit es sich in der Woche handelt, darum ist es schwer, dies von außerhalb zu beurteilen, ob wirklich eine andere Lösung notwendig ist. Wenn es Dir jedoch so schlecht geht, dass Du öfters früher gehen musst, solltest Du sowieso darüber nachdenken, ob eine Krankschreibung und "Zuhause bleiben" erst einmal nicht doch gut wäre. Aber das weißt Du sicherlich. Und es ist ja auch gut, wenn Ihr gemeinsam nach einer anderen, besseren Lösung für beide Seiten sucht.
Grundsätzlich bist Du während einer Wiedereingliederung krank geschrieben. Und grundsätzlich steht eine Wiedereingliederung "nur" an nach längerer Krankschreibung bzw. Reha an, d.h. sinnvoll wäre es wahrscheinlich im August gewesen. Aber das hilft Dir nun sicherlich auch nicht weiter.
Mein dringender Rat: Rede mit Deinem Arzt, vielleicht kann er auch mit der Krankenkasse reden - denn letztlich wird diese ansonsten nachfragen.
Denn sicherlich gibt es in Ausnahmefällen und bei Komplikationen (die bei Dir ja eindeutig aufgekommen sind) die Möglichkeit, Dich erst einmal krank zu schreiben, bis es Dir wieder ein wenig besser geht, und dann eine Art Wiedereingliederungsprogramm anzuschließen. Aber wie gesagt: Der behandelnde Arzt wird hier eine wichtige Rolle spielen. Gut ist jedoch, dass Dein Arbeitgeber - soweit Du schreibst - Dich unterstützt.
Gute Besserung wünscht Dir Fee
Hallo zusammen,
ich bin seit 4 Wochen krank geschrieben – es geht mir schon viel besser, allerdings bin ich gesundheitlich nicht ganz weit genug um meine Arbeit wieder aufzunehmen. Aus diesem Grund hat der Arzt mich eine weitere Woche krank geschrieben (die 5. Woche) und möchte beim nächsten Termin mit mir über eine Wiedereingliederung sprechen.
Ich habe hier gelesen, dass die Krankenkasse während der Wiedereingliederung Krankengeld bezahlt. Aber gesetzlich bekommt man während der ersten 6 Wochen einer Krankschreibung weiterhin sein volles Gehalt vom Arbeitgeber. Meine Frage ist folgende: Sollte ich innerhalb diesen 6 Wochen (sprich ab Anfang der 6. Woche) mit einer Wiedereingliederung anfangen, ist mein Arbeitgeber nicht verpflichtet mir das volle Gehalt für diese erste Woche der Wiedereingliederung zu bezahlen?
Mir geht es hier nicht um das Geld (ich will nur erfolgreich wieder in die Arbeit einsteigen) – es scheint mir nur unlogisch, wenn dies nicht der Fall ist – nach dem Motto: Sollte ich die 6. Woche voll krankgeschrieben bleiben, bekomme ich das volle Gehalt vom Arbeitgeber, sollte ich aber in der 6. Woche teilzeit arbeiten (Wiedereingliederung) zahlt der Arbeiter nichts, dafür aber die Krankenkasse.
Könnte jemand mir aufklären?
Vielen Dank,
Sandra
Hallo zusammen,
ich bin seit 4 Wochen krank geschrieben – es geht mir schon viel besser, allerdings bin ich gesundheitlich nicht ganz weit genug um meine Arbeit wieder aufzunehmen. Aus diesem Grund hat der Arzt mich eine weitere Woche krank geschrieben (die 5. Woche) und möchte beim nächsten Termin mit mir über eine Wiedereingliederung sprechen.
Ich habe hier gelesen, dass die Krankenkasse während der Wiedereingliederung Krankengeld bezahlt. Aber gesetzlich bekommt man während der ersten 6 Wochen einer Krankschreibung weiterhin sein volles Gehalt vom Arbeitgeber. Meine Frage ist folgende: Sollte ich innerhalb diesen 6 Wochen (sprich ab Anfang der 6. Woche) mit einer Wiedereingliederung anfangen, ist mein Arbeitgeber nicht verpflichtet mir das volle Gehalt für diese erste Woche der Wiedereingliederung zu bezahlen?
Mir geht es hier nicht um das Geld (ich will nur erfolgreich wieder in die Arbeit einsteigen) – es scheint mir nur unlogisch, wenn dies nicht der Fall ist – nach dem Motto: Sollte ich die 6. Woche voll krankgeschrieben bleiben, bekomme ich das volle Gehalt vom Arbeitgeber, sollte ich aber in der 6. Woche teilzeit arbeiten (nach dem Hamburger Modell) zahlt der Arbeiter nichts, dafür aber die Krankenkasse.
Könnte jemand mir aufklären?
Vielen Dank
Hallo,
Sie sind in der Wiedereingliederung auch offiziell krank geschrieben. D.h. in der 6. Woche bekämen sie noch Gehalt vom Arbeitgebe, danach kommt die Krankenkasse ins Spiel.
Herzliche Gruesse und gute Besserung!
Hallo
ich habe auch ein problem ich bin seit 7 monaten krankgeschrieben. und wollte eine eingliederung machen das mein arbeitgeber nicht genehmigt hat.aber einem anderen kollegen hatt er das vor 1jahr genehmigt.ist sein verhalten korrekt? ich empfinde es als diskrieminierend und mobbing
was kann ich nun tun ich bin seit 9 jahren dort tätig.
wer kann mir helfen?
danke
lg
Hallo,
nach meinen Informationen besteht ein Rechtsanspruch auf die Wiedereingliederung nur bei Schwerbehinderung, ansonsten leider nicht.
Siehe hier auch: http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-247/i.html.
Dort steht:
Auf die stufenweise Wiedereingliederung hat der nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber. Schwerbehinderte Beschäftigte haben demgegenüber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung (vgl. BAG vom 13.06.2006 – 9 AZR 229/05).
Im Übrigen ist der Arbeitgeber aufgrund von § 84 Abs. 2 SGB IX bei allen Beschäftigten – also auch nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern – gehalten, im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung sorgfältig zu prüfen und in seine Überlegungen zur Vermeidung weiterer Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten einzubeziehen. Sie ist nicht durchführbar, wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht, den Arbeitnehmer unter den vom behandelnden Arzt genannten Vorgaben nicht beschäftigen zu können oder es an einer ärztlichen Bescheinigung mit einem konkreten Wiedereingliederungsplan mit den aus ärztlicher Sicht zulässigen Arbeitstätigkeiten fehlt.
Hallo,
ich hab da ein Problem bei dem ich mal Eure Hilfe brauche. Ich mache nach 6-monatiger Krankheit eine stufenweise Wiedereingliederung von momentan 4h. Das heist ich arbeite von 8-12 Uhr. Ich habe allerdings letztens bei einem Außendiensteinsatz mal von 8-20.30 Uhr gearbeitet. Diese zu viel gearbeitete Zeit wollte ich jetzt absetzen. Da fällt meinem Chef auf einmal ein das ich doch bei 4h Wiedereingliederungszeit eigentlich noch eine halbe Stunde Pause mit rausarbeiten müsste, sprich ich soll bis 12.30Uhr arbeiten. Das fällt ihm allerdings jetzt erst ein, nachdem ich bereits seit 5!!! Wochen jeden Tag von 8-12Uhr gearbeitet habe. Kann mein Chef jetzt von mir verlangen die "entgangene" Zeit nach zu arbeiten? Muss ich überhaupt die 30min. Pause an meine 4h Wiedereingliederungszeit anhängen?
Hallo,
bzgl. Ihrer Fragen wäre es vor allem wichtig, auch mit Ihrem Arzt zu sprechen.
Grundsaetzlich ist es so,
a) dass 4 h Arbeit auch wirklich 4 h Arbeit bedeuten. Wenn Ihr Chef verlangt, eine halbe Stunde Pause "rauszuarbeiten", dann bedeutet dies auch, dass Sie in der Zeit von 8 h bis 12.30 h eine halbe Stunde Pause machen. Das sollten Sie mit Ihrem Arzt und Ihrem Chef besprechen.
Aufgrund Ihrer Schilderungen gehe ich davon aus, dass Ihre Stundenzahl demnaechst eventuell wieder gesteigert wird (ist oft nach 4 bis 6 Wochen so ueblich). Lassen Sie dann Ihren Arzt dann am besten in dem dafuer vorgesehenen Formular eintragen, wie viel Arbeitszeit am Stueck, wie viel Pause am Tag sinnvoll ist. Damit haben Sie die Formalitaeten erfuellt.
b) Was in dem Wiedereingliederungsprogramm nicht vorgesehen ist, und fuer Schwierigkeiten sorgen koennte, sind Ganztagsarbeitstage (Aussendiensteinsatz). Ihr Arzt hat nicht zu Unrecht zu einem Wiedereingliederungsprogramm von aktuell 4 Stunden geraten - da sind solche Tage Gift - fuer Ihre Gesundheit, aber natuerlich auch fuer Ihre Wahrnehmung im Betrieb. Denn fraglich ist fuer Ihren Chef damit ja vielleicht auch: Sind Sie krank? Oder packen Sie das gerade schon ganz "easy", und brauchen das Wiedereingliederungsprogramm "eigentlich" nicht? Ich rate Ihnen daher eher davon ab, die zuviel gearbeitete Zeit absetzen zu wollen; und parallel klarer das Wiedereingliederungsprogramm inkl. die vorgegebenen Stunden und Pausen (diese kann Ihr Arzt auch in das Formular immer wieder eintragen) auch einzuhalten.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen ein wenig weiterhelfen. Auf jeden Fall von dieser Seite schon einmal GUTE BESSERUNG!
Hallo,
hoffe Ihr könnt mir helfen. Also bin seit ca. einem Jahr krank (Depri, Borderl., bipo). Habe vor sechs Wo. Ham. Mod. angefangen und bin jetzt bei 4 Std., wenn ich zwei Arzttermine an einem Tag habe und ich meine 4 Std. nicht erfüllen kann, ist das ein Problem gegenüber dem Arbeitgeber? Ging nicht anders mit den Terminen! Hab jetzt schon wieder ein mega schlechtes Gewissen, weil der Personaler sehr unfreundliche war und ich schon wieder die Schuld bei mir suche!
Über eine rasche Antwort würde ich mich freuen!
LG
Schnuppel
Hi,
ich würde schon schauen, dass es eine Ausnahme bleibt mit dem Weniger Arbeiten als 4 Stunden, d.h. im Notfall die Arzttermine verschieben. Denn letztlich muss Ihr Arbeitgeber ja bzgl. der Stundenanzahl ja auch planen können.
Aber wenn es gerade nicht anders geht und die Arzttermine wirklich dringend notwendig sind, würde ich dem Personaler das eben auch genauso sagen à la "Es ist eine Ausnahme aufgrund meiner gesundheitlichen Situation, normalerweise schaue ich ja, dass ich die Arzttermine anders legen kann..."
Und evtl. die Zeit, die fehlt (wie viel ist es denn?) an den nächsten Tagen verteilt nacharbeiten, so dass Sie zum einen an Ihrer Heilung weiter arbeiten können, zum anderen aber auch zeigen können, das Sie das Interesse Ihres Arbeitgebers wahrnehmen.
Damit sollte die Situation aber auch geklärt sein.
Auf jeden Fall alles Gute!!!
Hi,
erst mal ein dickes Lob an diese Seite - sehr informativ.
Ich habe beim Lesen einige Verständnisprobleme:
Wiedereingliederung - stufenweise Stundenerhöhung nach Plan.
In dieser Zeit sollen Arztbesuche durchgeführt werden, um abzuklären, ob alles in der gewünschten Richtung verläuft. Die Arztpraxis zu der ich muss, hat nur Vormittags geöffnet. Ich habe einen sehr langen Anfahrtsweg von 1 h zur Arbeit. Bei einem Arzttermin müssten dann etwa 3 h raus gearbeitet werden, da Freitags aber nur bis 14Uhr gearbeitet wird, würde ich also nur 3 h arbeiten, was bei der Anfahrt wenig Sinn macht. Bleibe ich den ganzen Tag (Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt) zu Hause, müssen 6 h raus gearbeitet werden. Hier verstehe ich es nicht: Es müssen dann also 7-8 h gearbeitet, es kommen Pausenzeiten dazu und schon wäre ich bei einer vollen Arbeitswoche, was dem Plan widerspricht.
Bin dankbar für Hilfe bei meiner verqueren Überlegung
Gruß Sabrina
Hi Sabrina,
ich überprüfe mal, ob ich alles richtig verstanden habe. Wenn etwas falsch wiedergegeben ist, bitte verbessern:
a) Du bist in einem Wiedereingliederungsprogramm
b) Dein Arzt, der dieses Programm mit befürwortet, also auch die notwendigen Formulare etc. ausfüllt, und schaut, wie es Dir geht, hat nur vormittags geöffnet
c) Du fährst eine Stunde zur Arbeit.
d) Du fängst mit ca. ? h an?!?
Nach meiner Einschätzung dürfte es nicht so große Probleme geben.
Denn
a) musst Du während des Wiedereingliederungsprogramms ja nicht täglich zum Arzt, sondern in der Regel nur alle ein, zwei oder drei Wochen (war bei mir zumindest so; mein Arzt wollte mich anfangs jede Woche, später alle zwei Wochen sehen)
b) kannst Du Deinen Arzt auch fragen, ob er nachmittags eventuell Bestellpraxis hat, und einen separaten Termin vereinbaren
c) Wenn Du bei Deinem Arzt frühmorgens schon einen Termin hast, kannst Du auf jeden Fall Montag bis Donnerstag danach zu Deinem Arbeitgeber fahren, und trotzdem zumindest Deine vereinbarte Zeit abarbeiten(meist wird beim Wiedereingliederungsprogramm ja mit ca. 3 oder 4 Stunden täglich angefangen, danach erhöht auf 5-6 Stunden, dann 8 Stunden täglich, also wieder Vollzeit). Da sehe ich das Problem nicht wirklich.
d) Du musst einfach nur darauf Acht geben, dass Du Freitags (!) keinen Arzttermin hast. Aber das müsste ja möglich sein, oder?
e) Und wenn Du wieder Vollzeit arbeitest, also wieder gesund bist, wirst Du wie früher verfahren müssen: Arzttermin, später zu Arbeit kommen, und dafür die Zeit wieder nachholen...
Sind Deine Sorgen damit etwas kleiner geworden?
Gute Besserung auf jeden Fall!
Hallo,
ich habe auch eine komplizierte Frage:
Mein Mann ist seit einem Jahr krank geschrieben - Burn out. War bisher in 3 Krankenhäusern und einer 6wöchigen Reha. Er ist noch nicht arbeitsfähig, nun drängt ein wenig die Zeit und die Krankenkasse. Er "plant" ab November über das Hamburger Modell wieder in seinen Beruf zurück zu kehren. Wie ist das mit der Kostenübernahme? Läuft das Krankengeld nach 1½ Jahr aus, wird es weiterhin bezahlt oder übernimmt dann die Rentenversicherung die Zahlung mit Übergangsgeld?
Ich bin sehr dankbar für eine Info!
Liebe Grüße
Hallo,
das ist wirklich eine ziemlich komplizierte Frage, bei der ich an Ihrer Stelle auf jeden Fall die Krankenkasse direkt kontaktieren würde.
Normalerweise ist es so, dass nach 1,5 Jahren (78 Wochen) Jahren Krankschreibung eine Aussteuerung aus der Krankenkasse ansteht - wenn der MDK diese 78 Wochen weiterhin gut heißt.
D.h. es gäbe danach kein Krankengeld mehr. Bei weiterer Arbeitsunfähigkeit und der Nahtlosregelung steht dann der Gang zur Agentur für Arbeit an, wo bei bestehendem Anspruch ALG 1 bezahlt wird, auch wenn man weiterhin als arbeitsunfähig gilt. Eine Untersuchung durch einen Arzt der Agentur für Arbeit wird in der Regel dann jedoch zusätzlich stattfinden.
Das ist der Normalfall!
Übergangsgeld durch die Rentenversicherung gibt es in der Regel nur während einer Reha-Maßnahme bzw. wenn sich das Wiedereingliederungsprogramm direkt an eine Reha-Maßnahme anschließt.Und ich gehe davon aus, dass das Wiedereingliederungsprogramm nicht als solche gilt bzw. dass dies hier nicht der Fall ist? Oder doch?
Da Teilnehmer eines Wiedereingliederungsprogramms ja als "krank geschrieben" gelten, würde ich erst einmal davon ausgehen, dass der Fall ähnlich gelagert ist wie oben (also nach 78 Wochen Ausgliederung, Melden bei Agentur der Arbeit und bei Anspruch ALG 1). Aber ich kann nicht genau sagen, ob es hier nicht doch eine Ausnahmeregelung ist. Sorry!!
Daher mein Tipp: Fragen!
Bei der Krankenkasse, bei dem behandelnden Arzt/Therapeut, in den bisherigen Kliniken (gab es dort keine Sozialberatung?)... und überprüfen, inwieweit es nicht doch hilfreich wäre, das Wiedereingliederungsprogramm nach vorn zu schieben.
Alles Gute auf jeden Fall!!!
Hallo fee,
vielen Dank für die schnelle Info, wir werden uns auf jeden Fall kundig machen.
Liebe Grüße
Hallo mal wieder,
dringend Hilfe. Habe ja schon vor einiger Zeit mitgeteilt, dass ich im Ham. Mo. arbeite. Es gab ein Gespr. mit der Pers.-Abtl. in der man mir nahe legte einen Antrag einzureichen, dass ich zukünftig nur noch sechs Std. arbeiten soll, weil sie der Meinung sind, dass ich in Vollzeit mich wieder überlasten würde. Gesagt getan, war mir recht. Gestern Donnerst. wurde mir dann gesagt, dass man erstaunt über meinen Antrag mit den sechs Std. wäre und man mir raten würde, weil sie sehen würden, dass ich mit der Gesamtbelastung noch nicht klar käme, dass Ham-Mo. zu verlängern, aber auf vier Std. runter zu gehen. Hm, sehe ich im prinzip ja genauso, vieles schmeißt mich schnell aus der Bahn und bin gleich wieder Depri u. meine Borderlinekiste kommt wieder mächtig zum tragen. Kostet unheimlich Kraft dagegen anzukämpfen. Mit Hinblick aber auf einer vollen Eingliederung hat mein Arbeitgeber mir aber im Sept. Urlaub genehmigt und ich habe gebucht, was nun. Achja, er hat auch gesagt er kann mir z. Zt. nur vier Stunden anbieten, habe aber eigentlich einen Vertrag für 7 Std. bin 50% Schwerbeh. Was soll ich jetzt machen, bin total verzweifelt, habe heute Termin bei Psychiater.
LG
Hi,
eine verworrene Situation. Ich würde wahrscheinlich mit der Krankenkasse sprechen, und dies klären, eventuell gibt es ja auch eine Sonderlösung? Ein Urlaub lässt sich ja auch für die Gesundung rechtfertigen - es sei denn, Du hast vor, einen Abenteuerurlaub oder ähnliches zu machen, der Deiner Genesung eher im Wege steht.
Übrigens: Habe selbst einmal während einer Krankschreibung in den Urlaub fahren dürfen - mit einem ärztlichen Attest und dem OK der Krankenkasse. Denn letztlich darfst Du während einer Krankschreibung (und das ist das Hamburger Modell ja auch) auch nicht ins Ausland - es sei denn, die Krankenkasse gibt ihr OK.
War damals jedoch nicht beschäftigt, daher spielte die Meinung des Arbeitgebers keine Rolle.
Wie sieht denn Dein Arbeitgeber das denn? Und was hat der Psychiater gesagt?
Herzliche Gruesse!
Hallo ! Zunächst einmal vielen Dank an die bisherigen Leute, die kommentiert haben. Das ist schon klasse.
Nun zu meinem Problem: Ich bin 51 Jahre alt und arbeite nun seit 33 Jahren in einem großen Unternehmen in Frankfurt mit rd.8000 MA. Seit 2002 versucht man mich herauszuekeln, war in Führungsfunktion, verdiene dementsprechend gut. Mehrfache Trennungsgespräche, Abfindungsangebote etc. folgten. Nun muss man wissen, dass ich seit 2000 einen 70 % GDB habe (Leberprobleme, Diabetes,etc.). Sicherlich ist das der Hauptgrund. Angesichts der Arbeitsmarktlage habe ich mich jedoch angeklammert und konnte so einigen "Schüssen" ausweichen. So durchlief ich seit dieser zeit einige Abteilungen im Unternehmen und bin seit gut 18 Monaten gänzlich ohne Beschäftigung. Komme also morgens und gehe im Nachmittag.
Im Jahr 2008 traf mich der Tod meiner Eltern sehr und es folgten 5 Monate einer AU aufgrund Depression. Im Oktober 2009 erlitt ich eine schwere Thrombose und bin seit dieser Zeit krankgeschrieben. Meine priv. Krankenversicherung schickte mich mehrfach zum Gutachter, aber meine Hausärztin ist eine richtig gute, die lässt sich nicht die Butter vom Brot nehmen.
Zwischenzeitlich hat mein AG beim zuständigen Integrationsamt um Zustimmung zur ordentlichen Kündigung gebeten, wegen für ihn unzumutbarer Krankheiten. Die drucksen herum und gehen lieber auf Tauchstation.Mein Anwalt ist aber diesbezüglich auf der Hut. Jetzt läuft das Hamburger Modell mit 4 Std.für 1 Monat und 6 Stunden für den 2.Monat. Lt.Arzt ist der Zeitpunkt zur vollen Arbeitsfähigkeit im Formular Hamburger Modell derzeit nicht absehbar.
Nun will mich mein AG in ein völlig neue Position schieben, von der ich vermutlich fachlich scheitern könnte. Vorher- wie gesagt - hatte ich lange keine Stelle. Man könnte vermuten, wenn man an das böse im Menschen glaubt, dass der AG hierauf auch setzt und mich weiterhin mobt.
Nun zu meiner Frage: wer kennt so eine Situation bzw. wie sollte ich mich verhalten ? Wenn ich das merken sollte, dass das fachliche bzw. krankheitsfördernde hier auf mich zukommt, was passiert dann ? Die KÜ-Androhung ist vom AG mit dem Hinweis auf erfolgreiche Re-Integration zunächst zurückgezogen (auf Eis gelegt worden)worden, und die Krankenkasse sitzt mir auch im Nacken (wollen halt schnell aus der Leistungspflicht über Krankengeldzahlungen rutschen).
Vielen Dank für die Kommentare vorab -
Gruß
Klaus-Peter
Hallo Klaus-Peter,
ganz ehrlich?
Auf Dich gut achten, das Wiedereingliederungsprogramm etwas länger laufen lassen (also z.B. nicht nur für einen Monat 4 Stunden), falls es Dir zuviel wird - und Dich aber im Zweifelsfall wieder voll krank schreiben lassen, wenn das Wiedereingliederungsprogramm zur Mobbing-Veranstaltung wird.
Ansonsten falls die Stelle für ein Wiedereingliederungsprogramm niht passt, kannst Du natürlich da auch Widerspruch einlegen - aber ich bin mir nicht sicher, ob Du Deinem Arbeitgeber zwecks seiner Bestrebungen, Dich loszuwerden, nicht noch einen Gefallen tun würdest.
Wichtig ist auf jeden Fall: Jeden Schritt mit Ärztin und Anwalt absprechen, gleichzeitig für Dich schauen, ob es nicht doch berufliche Alternativen geben könnte...
Ich weiß, dass das sicherlich nicht motiviert, gleichzeitig kann ich nur ahnen, wie viel an Versuchen in Deinem Unternehmen schon gestartet wurden, Dich rauszubekommen. Und dann würde ich an Deiner Stelle erst einmal darauf achten, dass Du nicht noch kränker wirst - auch wenn es irgendwann ein Aus bedeuten würde.
Hallo,
ich finde die Seite richtig gut und mir wurden schon einige Fragen beantwortet, allerdings ist bei mir die Situation ein wenig anders als bei den meisten anderen.
Ich bin seit Juni krankgeschrieben, ich hatte einen Unfall.
Ich habe Krankengymnastik bekommen und mein Arzt hat einen Antrag auf eine ambulante Reha beantragt. Die Reha wurde nun auch bewilligt, allerdings bin ich auch grade in einer Wiedereingliederungsmaßnahme.
Also bei mir läuft es nicht wie normal
krank - Reha - Wiedereingleiderung, sondern
krank - Wiedereingliederung - reha.
Die Reha ist mir wichtig, da meine Bewegung noch eingeschränkt ist und ich damit nicht leben möchte.
Wie ist es denn nun geregelt? Momentan bekomme ich Krankengeld von der KV, was ist nach meiner Wiedereingliedrung? Bin ich dann wieder arbeitsfähig und mein AG muss mich bezahlen? Bin ich weiter krankgeschrieben?
Soll ich die Wiedereingliederung abbrechen? Oder wie läuft das ganze?
Über eure Hilfe wäre ich dankbar.
Hi Chris,
puh, Dein Fall scheint nicht ganz unkompliziert sein - und ich kann Dir da auch nicht viel helfen, da einige Infos fehlen. Aber vielleicht helfen meine Bemerkungen und Tipps ein wenig weiter.
a) Ich bin seit Juni krankgeschrieben, ich hatte einen Unfall.
War es ein Arbeitsunfall oder Privat?
b) Von wem wurde die Reha bewilligt? Von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung?
c) Ist die ambulante Reha ganztags oder "nur" ein paar Stunden am Tag?
Von der Beantwortung der Fragen hängt viel ab. Je nachdem, wie die Antworten ausfallen, wirst Du auch andere Entscheidungsmöglichkeiten haben.
Kurz: Ich würde mit meinem Arzt reden, der kann Dir auf jeden Fall helfen.
Vielleicht grundsätzlich zur Beruhigung:
Entweder bekommst Du während der Reha Geld von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung, je nachdem wer der Träger ist und wie die Reha konzipiert ist. Einmal heißt es Krankengeld, einmal Übergangsgeld, vom Betrag her müsste es daselbe sein.
Du bekommst mit Reha-Ende in der Regel einen Reha-Abschlussbericht, dort wird dann auch geschrieben, wie Du entlassen wirst bzw. es wird eine Empfehlung gegeben, mit der Dein Arzt weiter arbeiten kann. D.h. heute kann theoretisch noch niemand sagen, wie es nach der Reha weitergeht.
Z.B. wurde ich nach einer Reha einmal arbeitsunfähig mit Empfehlung sechs Monate Wiedereingliederungsprogramm entlassen (dann bekommst Du wiederum Geld von einem der beiden Träger), andere wiederum arbeitsfähig (dann geht das normale Arbeitsverhältnis weiter). Das hängt vom Verlauf der Reha, von Deiner Genesung, von der Einschätzung der Ärzte, von Deinen Wünschen und Deiner Leistungsfähigkeit etc. etc. ab. Grundsätzlich kann es auch sein, dass Du dann eine weitere Wiedereingliederung machst - oder dass Du gleich voll wieder einsteigst - oder dass Du nochmal voll krank geschrieben wirst, oder, oder.
Ich weiß, dass es manchmal sehr unangenehm ist, nicht klar planen zu können, aber geh' erst einmal zu Deinem Arzt und besprich' mit ihm, was Du jetzt tun musst. Und ruf' die Krankenkasse an, die kann Dich in den Bürokratiesachen beraten. Aber vor allem schau', dass Du so schnell wie möglich die Reha beginnen kannst (manchmal sind die Wartezeiten da ja auch echt lang), damit es Dir bald wieder besser geht!
Gute Besserung wünscht Dir Agnes
Hallo Agnes,
zu deinen Fragen
a) der Unfall war privat.
b)die Reha wurde von der Rentenversicherung genehmigt.
c) ambulante ganztags Reha !
Mir war nur nicht so ganz klar was nach der Wiedereingliederung passiert, ob man dann automatisch wieder arbeitsfähig ist oder nicht.
Die Reha versucht mich direkt im Anschluss an die Wiedereingliederung einzuplanen.