Erhalten Sie an Wochenenden oder Feiertagen in einem Krankenhaus ein Notfallrezept. Notfallrezepte in Krankenhäusern dürfen nicht als Kassenrezept ausgestellt werden. Sie erhalten immer ein Privatrezept. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ihr Hausarzt bzw. nachbehandelnder Arzt ein Kassenrezept ausstellt und dieses in der Apotheke eingetauscht wird. Sollte Ihr Arzt dieses Vorgehen verweigern, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, oftmals gibt es Lösung aus Kulanz.
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Zu dem Thema vielleicht noch weitere Informationen:
http://www.sozialblog.com/blog/2008/03/notdienstapotheken-ab-sofort-b.html