Kieferorthopädische Behandlung

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Liegt der Beginn vor dem 18. Geburtstag ist es normalerweise kein Problem, sofern die entsprechende Punkte erfüllt sind. Je nach Schiefstand der Zähne werden unterschiedliche Punkte vergeben. Ab dem 19. Lebensjahr ist die kieferorthopädische Behandlung nicht unbedingt Kassenleistung. Der Eigenanteil beträgt 20% der Behandlungskosten, die nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse erstattet, werden bei der sie zu Beginn des Quartals versichert waren, in dem die Behandlung abgeschlossen wurde. Ihr Kieferorthopäde stellt Ihnen eine Bescheinigung, die sie zusammen mit den Eigenanteilsrechnungen bei ihrer Krankenkasse einreichen. Haben Sie gleichzeitig weitere Kinder unter 18 in Behandlung beträgt der Eigenanteil 10% für diese Kinder. Der Kassenanteil wird vom Vertragsarzt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Der Eigenanteil gilt nicht für das Erstellen von Röntgenbildern und konservierend-chirurgische Maßnahmen.

Achtung!! Der Trend bei Kieferorthopäden geht dazu Kostenerstattung zu wählen.

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