Hautkrebsscreening

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Der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat sich darauf geeinigt, dass das Hautkrebsscreening in diesem Sommer in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird.

Alle gesetzlich versicherten über 35 werden gegen Vorlage der Krankenverischertenkarte untersucht.

3 Kommentare

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Wow! Das ist ja eine klasse Nachricht.

D.h. jedoch auch, dass bei jüngeren Versicherten das Hautkrebs-Screening weiterhin auf Selbstkosten basiert?

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Leider versuchen offenbar nicht wenige Ärzte, widerrechtlich die Praxisgebühr einzukassieren, um dann noch mehr abrechnen zu können. Mir ging es so in München.

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Hi,

haben Sie den Arzt darauf angesprochen?

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