Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen

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Die jährlichen Untersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit, wenn es sich lediglich, um die Kontrolle handelt. Sollte dabei eine Zahntasche gesäubert oder eine Füllung eingesetzt werden, muss die Praxisgebühr gezahlt werden. Diese Untersuchung wird ebenfalls im Rahmen der Bonusprogramme angerechnet.

Sonderregelung für Kinder und Jugendliche. Zwischen dem sechsten und achtzehnten Lebensjahr sind eine halbjährliche Kontrolluntersuchung vorgeschrieben, um eine Erhöhung des Zuschusses bei Zahnersatz zu erhöhen.

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