Leistungen bei Beschäftigung im Ausland

| | Kommentare (0)

Versicherte einer Krankenkasse, die von ihrem Arbeitgeber zur Arbeit ins Ausland entsandt werden, erhalten die Kosten für Behandlung im Ausland von Ihrem Arbeitgeber erstattet. Die Kosten kann sich der Arbeitgeber von der Krankenkasse und ggf. der privaten Zusatzversicherung zurückholen.

Jetzt kommentieren