Psychotherapie - Übernahme der Kosten

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Die Anzahl der seelischen Erkrankungen nimmt zu. Gleichzeitig steigt die Akzeptanz der bewährten Therapieangebote. Viele Patienten reagieren inzwischen offener auf die Hilfestellung, die Psychotherapie in seelischen Krisensituationen bieten kann. 

Zu den Leistungen der Krankenkassen gehört deshalb auch die Psychotherapeutische Behandlung im eingeschränkten Maße.  

Was grundsätzlich möglich ist:

a)
Der Versicherte spricht mit dem (Haus-)Arzt seines Vertrauens. Dieser stellt ihm wiederum eine Überweisung zu einem von der Krankenkasse zugelassenen Therapeuten bzw. zu einer Selbsthilfe-Organisation aus. Eventuell kann der Arzt auch schon Empfehlungen aussprechen.

b) 
Jeder Versicherte kann aber auch direkt einen zugelassenen Psychotherapeuten seiner Wahl in Anspruch nehmen (durch Empfehlung oder Telefonliste). Man muss also nicht vorher einen Arzt aufsuchen. Oft spart das Zeit und macht es dem Erkrankten möglich, sich ohne Umwege beraten zu lassen.

Danach kann der Psychotherapeut unverzüglich mit der Behandlung beginnen und in (ca. 5)Probesitzungen abklären, wo das Problem liegt. Wichtig ist es auch, in diesen Probesitzungen zu klären, ob der menschliche Kontakt stimmt - bzw. ob beide Personen "miteinander arbeiten" können. Daher der Tipp auch für die Patienten: Innerhalb der Probesitzungen können Sie jederzeit den Therapeuten wechseln. Psychotherapie setzt ein gewisses Maß an Vertrauen und an Achtung voraus. Achten Sie daher gut auf sich, auf Ihre Bedürfnisse und Grenzen - und überprüfen Sie für sich genau, ob Sie mit dem Therapeuten weiterarbeiten wollen. Sollten Sie Zweifel haben, sprechen Sie diese direkt bei dem Therapeuten an. Trauen Sie sich.

Wenn der Kontakt stimmt, und beide Seiten sich darüber im Klaren sind, dass die Behandlung fortgeführt werden kann, muss der Therapeut - so ist die gesetzliche Regelung - durch einen Arzt prüfen lassen, ob die Beschwerden nicht doch durch eine körperliches Leiden verursacht werden (der sogenannte Konsiliarbericht). Dazu muss der Patient natürlich einen Arzt aufsuchen und sich untersuchen lassen. Anschließend beantragt der Psychotherapeut die Kostenübernahme für eine gewisse Anzahl an Stunden bei der jeweiligen Krankenkasse.

Ähnliches geschieht bei Verlängerungsanträgen, wenn die bewilligte Anzahl von Stunden zur Neige geht, und der Therapeut der Meinung ist, dass noch weitere Stunden notwendig sind.

Sofern für die Überprüfung des Leistungsanspruches von seiten der Krankenkasse eine Begutachtung notwendig ist, wird durch die Krankenkasse ein Gutachter schriftlich hinzugezogen. Dabei ist eine persönliche Vorstellung des Patienten nicht erforderlich.
Der Gutachter prüft zum Beispiel anhand der von dem Therapeuten eingereichten Unterlagen, ob die bisherige Therapie Aussicht auf Erfolg hat, und damit auch die Kosten erstattet werden sollen. Diese Begutachtung erfolgt anonym.

Die aktuell zugelassenen Behandlungsformen der gesetzlichen Krankenkassen sind:
a) Psychoanalyse
b) tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie
c) Verhaltenstherapie

Alle weiteren ambulanten Therapieformen wie z.B. Kunst- oder Musiktherapie, Bewegungstherapie werden derzeit leider nicht durch die Krankenkassen erstattet, sondern müssen privat bezahlt werden.


 

3 Kommentare

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Meine Krankenkasse sagte mir, dass ich für einen norddeutschen Therapeuten unter www.psycho-info.de gucken kann oder mich an die Kassenärztliche Vereinigung für meinen Wohnort wenden sollte, die können mir Therapeuten nennen. Bei einer Langzeittherapie sei zwingend ein Gutachten, dass von der Krankenkasse eingeleitet wird, notwendig. Wenn ich bis zu 25 Stunden nehmen würde, kommt es darauf an, ob mein Therapeut von der Gutachterpflicht befreit ist.

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Ein zusätzlicher Tipp:

Wenn Patient/in weiß, um welche Krankheit bzw. Symptome es sich handelt, kann man auch in den virtuellen Selbsthilfeforen im Internet nachschauen oder bei den einzelnen Organisationen nachhaken.

Einfach bei google die Symptome eingeben und ein wenig nachforschen. Ansonsten auch hier mal fragen.

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Eine Freundin sucht zzt in Hamburg nach einer Trauma-Therapeutin, die über Kasse abrechnet. Von ihrer Krankenkasse hat sie eine Liste von ca. 180 Therapeuten erhalten, 100 bereits abtelefoniert. Fazit: Wenige haben eine geeignete Ausbildung, einige fühlen sich überfordert, die geeigneten Therapeuten/-innen haben eine Wartezeit von mind. einem halben Jahr.

Ein Tipp für alle, denen es ähnlich geht: Die Zeit überbrücken mit Beratungsstellen, kirchlichen Organisationen oder bei Psychiatern bzw. dem ambulanten Dienst der Psychiatrie. Was natürlich immer geht: Stunden privat zahlen. Aber das können eben nicht alle.

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