Eine andere Art des Zusatzbeitrags verlangen Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) und die BKK für Heilberufe. Sie wollen demnächst von ihren Mitgliedern zusätzlich ein  Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens. Der Zusatzbeitrag soll maximal 37,50 Euro monatlich betragen.

Während die GBK bereits im letzten Sommer als erste Gesetzliche Krankenkasse überhaupt acht Euro Zusatzbeitrag einführte, ist es für die BKK für Heilberufe die erste Preiserhöhung. 

Beide Kassen geben jedoch ähnliche Erklärungen: Wir haben eine relativ hohe Morbidität und einen überdurchschnittlich teuren Leistungsfall", sagt Vorstandsvorsitzender Helmut Wasserfuhr der Aerztezeitung. Allein für ein Kind mit Hämophilie muss die mit rund 40 000 Versicherten vergleichsweise kleine Kasse für 2009 rund 2,8 Million Euro zahlen. Der für solche Fälle vorgesehen Morbi-RSA/Ausgleich reiche hier nicht aus (siehe zu dem Thema im Sozialblog auch folgenden Beitrag: Was heißt eigentlich "Morbidität"? ).

Auch die BKK für Heilberufe nennt die Schwächen des Morbi-RSA, wenn sie nach dem Grund für den aktuellen finanziellen Engpass gefragt wird. "Wir haben überdurchschnittlich viele junge Versicherte und überwiegend Frauen", so Sprecher Jürgen Körner gegenüber der Aerztezeitung. Und so schön es ist, Schwangerschaften und Geburten kosten die Kassen  viel Geld, werden aber im Morbi-RSA nicht abgebildet.

Vorgesehen ist, die Mitglieder in den nächsten Wochen schriftlich über ihren individuellen Zusatzbeitrag zu informieren.

Meine ganz persönliche Meinung?

Ich finde, die Gründe der beiden Krankenkassen klingen ziemlich plausibel, und der Umstieg auf die prozentuale Erhebung des Zusatzbeitrags ist eine gerechtere Lösung anstatt einen Pauschalbeitrag zu verlangen.

Falls Sie Mitglied der beiden Kassen sind, und aufgrund der Preiserhöhung wechseln wollen, finden Sie hier weitere Informationen:

Zusatzbeitrag: BKK Westfalen-Lippe - rückwirkend zum 01.01.10 zwölf Euro im Monat

Die Katze ist aus dem Sack: Beitragserhöhungen bei einigen Gesetzlichen Krankenkassen


Quelle: www.aerztezeitung.de

Die erste Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag über die angekündigten acht Euro ist nun bekannt: Die BKK Westfalen-Lippe wird rückwirkend zum 1. Januar 2010 zwölf Euro verlangen.

Laut Vorstandschef Willi Tomberge ist dies gerechter als pauschal acht Euro zu verlangen.  Denn eine Pauschale von acht Euro könne ohne Einkommensprüfung erhoben werden, während darüber liegende Zusatzbeiträge ein Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten nicht übersteigen dürfen. "Die acht Euro zahlen also Student und Unternehmer gleichermaßen, unsere zwölf Euro hingegen werden bei Versicherten, die unter 1200 Euro haben, angepasst", so BKK-Chef Tomberge gegenüber der BILD-Zeitung am Mittwoch. Ein Student mit 500 Euro Einkommen zahle also nur fünf Euro Zusatzbeitrag.


Ergo: Die BKK Westfalen-Lippe muss jedes einzelne Mitglied anschreiben, und diesem mitteilen, wieviel Euro der individuelle Zusatzbeitrag beträgt. Auf diesen Brief sollten Sie auf jeden Fall warten, bevor Sie in Panik gleich die Kasse wechseln.

Zum einen haben Sie bei einer Beitragserhöhung bzw. der Berechnung eines Zusatzbeitrages ein  Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten  (siehe auch hier: Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht in der GKV? ). Sie können also nach der Ankündigung, also dem Schreiben Ihrer Krasse, diese noch innerhalb von zwei Monaten verlassen und sich eine günstigere suchen.

Anmerkung: Interessant ist es jedoch bei der BKK Westfalen-Lippe, wie bei einer Kündigung mit der rückwirkenden Preiserhöhung umgegangen wird. Daher würde ich mich sehr über Leser, die hier ihre Erfahrungen mitteilen wollen, freuen.

Zum anderen zählt auch im Gesundheitswesen das Preis-/Leistungsverhältnis. Was meines Erachtens aktuell immer mal wieder außer Acht gelassen wird. Nicht jeder kauft den günstigsten Käse, nicht jeder greift zum billigsten Schuh. Aber bei der Gesundheit wird "Billig =  Gut" gleichgesetzt, ohne die Leistungen der einzelnen Krankenkassen mit in die Waagschale zu werfen. Nicht, dass ich gut finde, was aktuell passiert. Aber ich finde es zumindestens wert, einen kurzen Gedanken daran zu verschwenden... 

Und ganz wichtig: Aktuell kann noch nicht abgesehen werden, ob andere Kassen nicht demnächst auch Zusatzbeiträge erhöhen. Daher ist eine gründliche Überprüfung der Werbeaussagen und des Leistungskatalogs von Alternativkassen auf jeden Fall ratsam.



 

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) drängt nach einem mehrmonatigen Stillstand nun doch auf einen raschen Basis-Rollout der eGK in Nordrhein und in weiteren RegionenNach dem Moratorium, das Rösler noch im Herbst des letzten Jahres verkündete (siehe dazu auch den Beitrag Krankenkasse stoppt Elektronische Gesundheitskarte - bis auf Weiteres ), wurde der vorgesehene Rollout erst eimnal ausgesetzt.  

In einem Brief an seinen nordrhein-westfälischen Amtskollegen Karl-Josef Laumann (CDU) machte Rösler nun deutlich, dass bei der Einführung der Karte zunächst nur folgende Punkte umgesetzt werden sollen:
- das Versichertendatenmanagement,
- die Notfalldaten und
- die sichere Kommunikation zwischen den Leistungserbringern.

Die weiteren medizinischen Anwendungen, über die immer wieder diskutiert werden, seien auch weiterhin mit einem Moratorium belegt. Sie müssten für die Versicherten freiwillig sein, betont der Minister in seinem Brief. 

Das Sicherheitsniveau der Elektronischen Gesundheitskarte wiederum ist in Fachkreisen inzwischen anerkannt. Laut der Aerztezeitung lobten sowohl Datenschutzbeauftragte, Patientenvertreter als auch ein Vertreter des Chaos Computer Clubs das Sicherheitskonzept der Karte.

Quellen:

Aerztezeitung: Elektronische Gesundheitskarte: Ein klares Wort zur rechten Zeit

Aerztezeitung: Rösler drückt bei der Karte aufs Tempo , Ärzte sind mit Gesundheitsdaten oft zu sorglos


Weitere Beiträge zur Gesundheitskarte (eGK) im Sozialblog:

Elektronische Gesundheitskarte
Versicherungsschutz auch ohne Foto auf der Gesundheitskarte


Nun ist es also soweit. Die ersten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Sie begrenzen sich dabei auf 8 € pro Mitglied und nehmen somit den maximal zulässigen Zusatzbeitrag, der eine Gehaltsprüfung jedes einzelnen Mitgliedes noch unnötig macht.

Dabei muss jedes zahlende Mitglied die 8 € direkt an die Krankenkasse zahlen. Der Arbeitgeber zahlt nichts. Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 (also Hartz4) müssen diese Beiträge ebenfalls selbst zahlen. Für die Empfänger von ALG2 gibt es noch die geringe Chance, dass der Zusatzbeitrag von de Arge übernommen wird. Er muss darlegen, warum ein Krankenkassenwechsel - zu einer Kasse, die keinen Zusatzbeitrag erhebt - für ihn eine unzumutbare Härte ist. Kann er dies belegen, übernimmt das Amt den Zusatzbeitrag.

Empfänger von Sozialhilfe sind von der Zuzahlung befreit. Hier wird der Zusatzbeitrag durch das Amt geleistet.

Heute wurden zum Thema "Zusatzbeiträge bei den Gesetzlichen Krankenkassen" nun endlich einmal klare Worte gesprochen:

Neben der DAK werden auf jeden Fall folgende Krankenkassen den Beitrag spätestens zum Frühjahr erhöhen, manche vielleicht sogar schon zum 1. Februar: die KKH Allianz, die schleswig-holsteinischen AOK, die BKK Gesundheit, die BKK Heilberufe, die Novitas BKK und die kptBKK. In der Regel wird es sich voraussichtlich um 8,- EUR handeln; die BKK Westfalen-Lippe kündigte jedoch bereits an, einen noch höheren Beitrag fordern zu wollen.

Bisher nur Gerüchte - Zögern
Herausgezögert wurde dieser Schritt schon lange, Gerüchte gab es jedoch immer wieder 
(siehe z.B. folgende Beiträge zu dem Thema:
Zusatzbeiträge bei Gesetzlichen Krankenkassen wahrscheinlich bald Thema 
GKV 2010 mit Zusatzbeiträgen 
Erste Krankenkasse mit Zusatzbeitrag)

Was viele Gesetzliche Krankenkassen sicherlich daran hinderte, den Zusatzbeitrag früher zu berechnen, ist der zu erwartende bürokratische Aufwand - nicht nur in der Krankenkassenverwaltung selbst, sondern auch bei jedem einzelnen Mitglied: Denn im Unterschied zu früher wird der Zusatzbeitrag nicht mehr gleich mit dem Gehalt verrechnet, sondern das Kassenmitglied muss angeschrieben werden, und muss dann selbst den Extra-Beitrag an seine Krankenkasse überweisen bzw. dieser eine Einzugsermächtigung erteilen. Wahrscheinlich kann der Beitrag monatlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.

(Übrigens: Wird der Beitrag nicht gezahlt, bleibt den Gesetzlichen Versicherern nur übrig, ein Inkasso-Verfahren einzuleiten. Zuständig dafür ist in der Regel der Zoll. Doch laut der FTD gilt das Inkasso-Verfahren als sehr aufwändig. Alternativ könnte die Versicherung daher Leistungen zurückfahren, was wiederum rechtliche Probleme nach sich ziehen würde)

Wechsel möglich durch Sonderkündigungsrecht
Sollten Sie von den erhöhten Beiträgen betroffen sein, muss keine Panik aufkommen:
a) Die Versicherung muss Sie als Mitglied erst einmal anschreiben, und Sie konkret informieren über den zu erwartenden Mehraufwand pro Monat.
b) Zudem haben Sie bei einer Beitragserhöhung bzw. der Berechnung eines Zusatzbeitrages ein  Sonderkündigungsrecht  (siehe auch hier: Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht in der GKV? ). Sie können nach der Ankündigung, also dem Schreiben, Ihre Kasse noch innerhalb von zwei Monaten verlassen und sich eine günstigere suchen.

Achtung: Wechseln Sie nicht unüberlegt: Nach Einschätzung von Experten werden fast alle gesetzlichen Krankenkassen bis Ende dieses Jahres mehr Geld von den Versicherten einfordern. Aber auch hier gibt es Licht am Horizont: Schon jetzt haben einige Krankenversicherungen angekündigt, zumindest für 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben zu wollen, darunter z.B. die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) und die Securvita.

Weitere Quellen
Sueddeutsche Zeitung

Financial Times 

Financial Times 2

Welt online

Spiegel 

Spiegel 2 

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg können Pflegeleistungen für kranke und bedürftige Eltern Unterhaltszahlungen ersetzen (Az.: 14 UF 134/09). Bei andauernder Pflege müsse ein Kind kein Geld für Unterhalt aufbringen, so das Gericht am 20. Januar 2010.

Das Amtsgericht hatte zuvor einer Klage des Sozialamtes auf Unterhaltszahlungen für eine erblindete und an Demenz erkrankte 95-Jährige stattgegeben. Diese wohnt in einem Seniorenheim. Bestandteil der Klage: Die Tochter der Frau solle einen Teil der Kosten decken.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes ist dies nicht der Fall:  Die Tochter betreue und versorge ihre Mutter täglich für mehrere Stunden. "Durch die Übernahme der tatsächlichen Versorgung erfülle die Beklagte umfassend die von ihr zu erwartende Unterhaltspflicht", heißt es in einer Mitteilung zur Begründung der Entscheidung.

Quelle: www.aerztezeitung.de

Seit Anfang 2010 werden die Arbeitgeber verpflichtet eine riesige Informationsflut den Behörden zur Verfügung zu stellen. Was das konkret bedeutet sei hier dargestellt.

Bislang meldeten Arbeitgeber bestimmte sozialversicherungsrelevante Daten an bspw. Krankenkassen und Rentenversicherung. Im Falle einer Kündigung und eines Anspruches auf ALG1 wurden auch Daten an die Agentur für Arbeit mittels Formular in Papierform übermittelt. Dies ist mit Elena dem elektronischen Entgeltnachweis nun anders. Elena ist durch die rot-grüne Schröder Koalition ins Leben gerufen worden. Damals hieß Elena noch JobCard und sollte im Zuge der Einführung von Hartz4 eine Kontrolle der Anspruchgrundlagen ermöglichen, zwischenzeitlich wird die JobCard aber nicht weiter verfolgt, was anscheinend die Datensammlung nicht unnötigt macht.

Zunächst werden aber erst mal nur Daten bei der Bundesrentenanstalt gesammelt. Der Datenabruf soll erst ab 2012 möglich sein, also werden bereits jetzt Daten gesammelt, die nicht verwertet werden aber vielleicht in 2 Jahren interessant sein könnten. Rechtsstaatliche Mittel kann man hiergegen übrigens nicht einsetzen, da das Verfahrensgesetz einen Widerspruch nicht vorsieht. Betroffen sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, sowie alle Beschäftigten Beamte, Richter und Soldaten. Nach jetzigem kKenntnisstand sollen unter anderem die folgenden Daten für 5 Jahre gespeichert werden:
Höhe des Lohns/Gehalts inkl. sonstiger Bezüge (sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie)
Steuerdaten wie Steuerklasse, Kinderfreibetrag
gezahlte Steuern und Sozialabgaben, inkl. Kirchensteuer (somit die Religionszugehörigkeit)
Fehlzeiten inkl. Arten der Fehlzeiten, (Krankengeld, Mutterschutzfrist, unbezahlte Fehlzeit - ("z.B. unentschuldigtes Fehlen/Arbeitsbummelei/usw.
unrechtmäßiger Streik soll nicht mehr aufgelistet werden, war aber noch im Dezember vorgesehen, ebenso wie die Aussperrung
Informationen über Abmahnungen, anscheinend interessiert hier nur ob eine Abmahnung erteilt wurde und nicht die rechtliche Haltbarkeit.
Schilderung über vertragswidriges Verhalten, das Anlass der Kündigung/Entlassung war auch hier erläutert der Arbeitgeber seine Sicht der Entlassung ohne rechtliche Prüfung der Gründe.

Datenschützer halten diese Sammelflut für bedenklich auch die Sicherheit der gesammelten Daten wird angezweifelt.  Jeder Bürger soll einen Schlüssel (eine Chipkarte) erhalten und nur in Kombination mit dieser Karte soll ein auslesen der Daten im Beisein der Bürger möglich sein. Derzeit ist aber eine Chipkarte noch gar nicht absehbar. Eine eigenständige Chipkarte soll es wohl auch nicht geben, sondern nur eine Signatur, die auf einer Karte aufgebracht wird, diese kann dann überprüft werden und soll die manuelle Unterschrift auf Leistungszahlungen ersetzen. Diese Signatur könnte bspw. auf eine Bankkarte oder dem elektronischen Personalausweis hinterlegt werden.

Unter anderem sollen die Daten dann für die Berechnung von Elterngeld, als Arbeitsbescheinigung nach Ende des Arbeitsverhältnisses, Nebeneinkommensbescheinigung, oder Bescheinigung über eine geringfügige Beschäftigung dienen.

Wenn erstmal alle Daten eintrudeln wird Elena oder jeder der Zugang zu Elena erhält bzw. sich verschafft wissen, wieviel jeder einzelne Richter, Angestellte oder Soldat verdient, krank war, unendschuldigt gefehlt hat, wann und warum gekündigt wurde und noch vieles mehr. Einzig und allein die IT-Industrie freut sich über Elena und das mögliche Ende der Papierverschwendung und sieht Elena als Neuerung mit ungeahntem Einsparpotential für die Arbeitgeber und Möglichkeit für Neuinvestitionen in den Unternehmen. Allerdings, selbst wenn man die kühnsten Einsparungen von jährlich 500 Mio. Euro ernst nimmt, werden pro Jahr und Unternehmen ca 130 € Ersparnis anfallen.

Durch Zufall bin ich auf folgende Website gestoßen: http://www.vorsorge-online.de - und bin begeistert.

Dort werden unterschiedliche Informationsblätter zur Verfügung gestellt und sind als pdf-Dateien auszudrucken. Die Themen reichen von unterschiedlichen Krankheiten (von "Allergie" bis "Zeckenbiss") über Behandlungsmethoden (z.B. "Warum und wann Antibiotika?"), bis hin zu (Vorsorge-/Labor)Untersuchungen ("Infoquelle Urin" oder "Blut -der ganz besondere Saft"). So kann sich Otto Normalverbraucher vorab schon einmal schlau machen, weiß z.B. bei einer Laboruntersuchung, welche Bedeutung die roten  Blutkörperchen haben, und wann eine Anämie vorliegt, was ein TSH-Test ist etc. etc. 

Des weiteren finden Sie zum einen Broschüren über die Vorsorgeuntersuchungen für Frau, Mann, Mutter und Kind (siehe hier: Infoblätter und Broschüren ), zum anderen einen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu den sogenannten IgEL-Leistungen. Gut finde ich hier vor allem, dass dem Leser sogenannte Richtgrößen genannt werden (z.B. "Zur Abklärung der Risikofaktoren des Herzinfarkts und des Schlaganfalls müssen Sie maximal 28,15 € bezahlen, für die Prostatauntersuchung maximal 44,72 €, für einen Nierencheck maximal 50,42 € und für einen Check auf zehn Grunderkrankungen maximal 101,71 €."; Quelle: Selbstzahlerleistungen ).

Mein Tipp: Anschauen lohnt sich - erst recht vor dem nächsten Checkup beim Arzt!

Zum Weiterlesen empfehlen sich auch folgende Beiträge unter der Kategorie "Vorsorge", u.a.:

Zur Erinnerung: Bei Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühr notwendig!!

Wie gehe ich am besten mit IGeL-Leistungen um?

 

 



 

Hier eine kleine Auswahl von Online-Rechnern, die im Netz zur Verfügung stehen:

Online-Rechner Kurzarbeitergeld für 2009 und 2010

Online-Rechner Krankengeld

Online-Rechner zum ALG1

Online-Rechner zum ALG2 / Hartz4

Online-Rechner Elterngeld

Online-Rechner Hinzuverdienstgrenze in der Rente

für die Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden.

(Update vom 12.01.2010)

DAK gewinnt an Macht

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Der Zusammenschluß von Deutscher Angestellten Krankenkasse (DAK) und Hamburg Münchener Krankenkasse ist vollzogen. Damit hat die DAK nach der Fusion 6,4 Millionen Versicherte und 4,8 Millionen Mitglieder und ist bundesweit in 800 Geschäftsstellen präsent.